Geologische
Vorbetrachtung:
Nachdem
sich die Eismassen nach der letzten Eiszeit langsam zurückzogen, konnte
das aus den
Mittelgebirgen abfließende Schmelz- und Niederschlagswasser neue
Ströme gegen Norden formen. Es entstanden die Urströme der Elbe, Weser,
Aller und
...
Die Urweser strömte durch das Bremer Becken und der Mündungstrichter
schwankte über die Jahrtausende hinweg zwischen Wangerooge und
Helgoland.
Die
Urweser floss damals bereits durch das Stedingerland
und zwar dort wo heute der Fluss "Ollen"
durch die Marsch fließt.
Die Verlandung des "alten" Weserbettes wird zeitlich um 8000 v. Chr.
zugeordnet, das "neue" Weserbett verlagert sich nach Osten.
Die Weser wurde in alten römischen Quellen und
frühmittelalterlichen Chroniken als
"Visurgis" bezeichnet.
Nach dem 8. Jhd. findet man die Bezeichnungen "Wisura, Wisera, Wisora,
Wisara
, Wissula, Wirraha
,
oder Wisuraha" woraus sich später das Wort "Weser" bildete.
|
Die Stedinger Marsch
(Flussmarsch)
entstand aus
Ablagerungen der Weserüberschwemmungen, z.T. als Überlagerung von
Niedermoor, z.B. bei Huntebrück - Berne. Durch die
zweimaligen Überflutungen konnten sich, zum Zeitpunkt des
Tidenhöhepunktes , Sedimente
(Schlick, Sand
und Schlickton) ablagern. So konnte sich die Marsch langsam
aufbauen
und zwar bis das Land eine Höhe erreichte, wo es vom mittleren
Tidehochwasser nicht mehr überflutet wurde. Nun konnte es von
Pflanzen (wie z.B. Queller) besiedelt werden. Dann
erst,
nach langer Zeit, folgte die Besiedlung und Kultivierung.
Typisch für das
Siedlungsbild Stedingens sind die kettenartig aufgereihten Höfe mit den
angrenzenden, bis zu 2,5 km langen Flurstücken, auch "Marschhufen"
genannt. Parallel zu den Längsgräben ist das Land in
langgestreckte Rücken und Mulden gegliedert. Diese "Ackerbeete" sind
Spuren der früheren Landnutzung. Wegen der hohen Bodenfeuchtigkeit war
eine Aufwölbung ("Wölbäcker") für eine Ackernutzung notwendig. Die
oldenburgische Vogteikarte zeigt schematisch diesen Wechsel von
Grünland- und Ackernutzung. Dominierend ist heute
die Grünlandnutzung, der Anteil an Ackerflächen ist u.a. nach Aufgabe
der "Wölbäcker" zurückgegangen. Die Lechterseite, das Land
zwischen der Ollen und der Weser, wurde durch seine Hochlage
(durchschnittlich 0,5 - 1,0 m über NN) als erstes besiedelt.
Das Stedinger
Moor Das süd- westliche Randmoor der Wesermarsch
zur Delmenhorster Geest hin, besteht größtenteils aus Hochmoor mit
einem vorgelagerten, relativ schmalen Streifen Niedermoor, der sich in
der Umgebung des Flüsschens "Berne" auf bis zu 1 km Breite ausweitet
und den Hochmoorkomplex teilt. Die Torfauflage betrug ursprünglich
durchschnittlich 2,00 - 3,00 m.
|
Der Bohlenweg im Wittemoor
|
Der
Bohlenweg ist ein Knüppeldamm (wissenschaftlich untersucht 1965-1970 und datiert auf 129 v.
Chr.)
welcher das Witte Moor (Stedingen) überbrückte, damit stellte
dieser Weg eine Verbindung zwischen einem eisenzeitlicher Siedlungsplatz auf der Geest (dieser befand sich unweit einer Wasserquelle im Waldstück
„Schnitthilgenloh“ bei Lintel) und dem Huntefluss her.
Bemerkenswert ist hier der
Fund eines Figurenpaares aus drei bis sieben Zentimeter dicken Eichenholzbrettern.
Vermutlich eine männliche (105 cm hoch) und weibliche (95 cm hoch) Gottheit (Anthropomorphe Pfahlgötter),
welche an einer markanten Stelle aufgestellt waren, an dem der Bohlenweg über eine
kleine Furt führte. |
Erkenntnisse der
archälogischen Ausgrabungen aus dem Jahre 1979:
Unter Leitung des
Archäologen Dr. Dieter Zoller wurden bei Ausgrabungen in der Berner
Aegidiuskirche auf der alten Kirchenwurt folgende Besiedlungsdaten aus den
einzelnen Erdschichten gewonnen.
==>
Scherben von Geschirr, Spinnwirbel und Tonkelche wurden in den
verschiedenen Altersschichten des Bodens genau identifiziert.
|
Eine erste
Besiedlung auf der Berner Kirchenwurt muss schon ca. 500 Jahre vor
Christi Geburt erfolgt sein. |
|
Um die Zeitenwende
hat es auf bzw. um die Kirchenwurt mehrere Siedlungen gegeben hat
.
==> Scherben aus vorrömischer Zeit
|
|
"Die
Kontinuität der Besiedlung von Berne reißt nach den bisherigen
Funden kurz nach Christi Geburt ab. Denn um diese Zeit hob sich
der Meeresspiegel um ein beachtliches Stück und da stand den
Küstenbewohnern lange vor den ersten systematischen Deichbauten das
Wasser plötzlich bis zum Hals." (Zitat: Dr.Zoller, Artikel der NWZ
1979) ==> Um 300-500 wurde die Besiedlung dann aufgegeben. |
|
Die nächsten Besiedlungsspuren sind zwischen den 700 und 800 n. Chr.
zu datieren. ==> fränkische Tonscherben |
|
Im 11 Jahrhundert hören in
der Erdschicht die Schlickstreifen auf. ==> Es ist somit die Zeit
als die
ersten "Stedinger" mit den Deichbau begannen. |
Zur frühen Besiedlung:
Beginnen wir mit der
geschichtlichen Betrachtung bei den
Westgermanen, die sich aus verschiedenen Volksstämmen zusammensetzten.
Der
nordseegermanische Volksstamm der Westgermanen waren die Chauken,
welche in
den Küstengebieten zwischen Elbe
und Ems lebten.
Diese
Chauken lebten auf künstlich errichteten Erdwällen bzw. hohe Hügel den
sogenannten "Warften" oder
"Wurten".
Die Chauken wurden in zwei Gruppen unterteilt. Die
Bewohner zwischen
Ems und Weser bezeichnete man als "die kleinen
Chauken"
und die Volksgruppe, welches zwischen der Weser
und der
Elbe lebte, bezeichnete man als "die großen Chauken".
Aus
der Römischen
Zeit gibt
es ersten schriftlich festgehaltenen Überlieferungen über den
Volksstamm der Chauken. So berichtet der römische
Offizier und Gelehrte Gajus Plinius Secundus, der Ältere , der
um 45 n. Chr. die
römische Reiterei in Germanien begleitete:
Plinius
schreibt: |
"Wir haben auch in der
Beschreibung des Orients nahe dem Ozean mehrere Völker erwähnt, die in
derselben Dürftigkeit leben. Es gibt aber auch im Norden [solche
Völker], die wir gesehen haben, nämlich die der Chauken, die die großen
und die kleinen genannt werden. In gewaltiger Strömung ergießt sich
dort der Ozean in Zwischenräumen zweimal bei Tage und bei Nacht auf ein
ungeheures Gebiet, indem er den
abwechselnden
Streit der Elemente bedeckt, von dem man im Zweifel sein kann, ob er
zum Lande gehört oder ein Teil des Meeres ist. Dort hat ein elendes
Völkchen hohe Hügel im Besitz, die wie Rednerbühnen
von Menschenhand
errichtet sind, entsprechend den Erfahrungen von der höchsten
Flutgrenze: auf sie sind demgemäss Hütten gesetzt.
Ihre Bewohner gleichen Segelnden, wenn die Fluten das umliegende Land
bedecken, aber Schiffbrüchigen, wenn sie wieder zurückgewichen sind,
und sie machen bei ihren Hütten Jagd auf die mit dem Meer ziehenden
Fischen. Vieh zu halten, ist
diesen Menschen nicht
vergönnt, auch nicht, sich, wie ihre Nachbarn, von Milch zu nähren, ja,
nicht einmal, mit den wilden Tieren zu kämpfen, da jeder Strauch weit
und breit fehlt.
Aus Seegras und Binsen flechten sie Stricke für ihre Netze zum
Fischfang und indem sie den mit den Händen gesammelten Schlamm mehr
durch den Wind als durch die Sonne
trocknen, machen sie mit Hilfe [dieser] Erdart ihre Speisen und ihre
vom Nordwind erstarrten Eingeweide warm. Ihr Getränk besteht
ausschließlich aus Regenwasser, das in Gruben vorn im Hause aufbewahrt
wird. Und diese Menschen
behaupten, falls sie heute
vom römischen Volk besiegt werden sollten, sie würden dann Sklaven!
Es steht wirklich so: viele verschont das Schicksal zu ihrer
Strafe" (PLINIUS,
der Ältere: "Naturalis historica" XVI 2-4 [405 f.])
| Die
römischen Feldzüge gegen das rechtsrheinische
Germanien erfolgten
damals (zur Zeit des
Statthalters "Domitius Corbulo") vom
Rhein aus, wo die Römer viele Kastelle zur Grenzsicherung errichtet
hatten. Ob der Gelehrte Plinius die Gebiete bei der Weser und
damit die
heutige Wesermarsch jemals gesehen hat, ist historisch nicht belegt.
Ein Indiz das es auch im Siedlungsgebiet der Weser zu Kontakten mit den
Römer
kam, ist z. B. der Fund eines römischen Tongefäßes, aus dieser Epoche,
bei
Lemwerder.
Die höchste Wurt im "Stedingerland"
war wohl die Erhöhung auf einer Düne beim Zufluss der Berne in die
Ollen, dort wo
heute die "St. Aegidius Kirche" zu Berne steht. Das die Chauken nicht
nur mit Torf
(siehe den Text des Plinius) sondern auch über Holzfeuer ihre Speisen
kochten,
belegen die archäologischen Grabungen von Dr. Zoller auf der Berner
Kirchenwurt
.
Weitere Grabungsfunde belegen, dass diese Wurt von ca. 600 v. Chr.
bis etwa 1 Jh. n. Chr. durchgehend von den Chauken besiedelt
war. Die
Toten wurden in Urnen am Rande der Wurten begraben, in einem Urnenfund
auf dem
'Hohen Schlüter Felde' wurde u.a. eine römische Münze aus
dem 2 Jhd. n.
Chr.
gefunden.
Publicus
Cornelius Tacitus
schreibt:
| Der
römische Geschichtsschreiber Tacitus
gab
im Jahre 98 n. Chr. seine "Germania" heraus und nennt erstmalig in
Abschnitt 34 & 35 den Stamm der Friesen den er wie die
Volksgruppe
der Chauken (die großen und die kleinen) als Groß- und Kleinfriesen
(Maioribus minoribusque
Frisiis)
unterschieden. "Friesen und Chauken
ziehen sich längs dem Rhein bis
an den Ozean, und überdies erstrecken sich ihre Wohnsitze noch um
ungeheure Seen, die auch von römischen Flotten schon befahren
wurden. Gegen Norden das Volk der Chauken (Chauci).
Obgleich es an die Friesen (Frisii)
sich anschließt und noch einen Teil der Meeresküste in Besitz hat, so
zieht es doch an den Grenzen aller vorgenannten Stämme sich hin, bis
es sogar einen ins Chattenland eindringenden Winkel bildet. Und diesen
ungeheuren Landstrich hat der Chauke nicht nur inne, sondern er füllt
ihn auch aus; das angesehenste Volk unter den Germanen, welches seine
Größe durch Gerechtigkeit zu behaupten vorzieht. Ohne
Vergrößerungssucht, ohne Übermut, ruhig und still abgeschlossen, reizen
sie kein fremdes Volk zum Kriege und bedrängen auch keines mit
Plünderung und Raub. Und das gerade ist der höchste Beweis ihrer
Trefflichkeit und Macht, dass sie ihr Übergewicht nicht der Gewalttat
verdanken. Doch sind alle schlagfertig, und wenn es Not tut, so steht
das Heer bereit, Ross und Mann in bedeutender Zahl; und auch im Frieden
bleibt ihr Name groß."
T a c i t u s ,
Germania. Übersetzt von Dr. Oberbreyer. Leipzig) GERMANORVM[§34]
Angrivarios et Chamavos a tergo Dulgubnii et Chasuarii cludunt,
aliaeque gentes haud perinde memoratae, a fronte Frisii excipiunt.
Maioribus minoribusque Frisiis vocabulum est ex modo virium. Utraeque
nationes usque ad Oceanum Rheno praetexuntur, ambiuntque inmensos
insuper lacus et Romanis classibus navigatos. Ipsum quin etiam Oceanum
illa temptavimus: et superesse adhuc Herculis columnas fama vulgavit,
sive adiit Hercules, seu quidquid ubique magnificum est, in claritatem
eius referre consensimus. Nec defuit audentia Druso Germanico, sed
obstitit Oceanus in se simul atque in Herculem inquiri. Mox nemo
temptavit, sanctiusque ac reverentius visum de actis deorum credere
quam scire.[§35]
Hactenus in occidentem Germaniam novimus; in septentrionem ingenti
flexu redit. Ac primo statim Chaucorum gens, quamquam incipiat a
Frisiis ac partem litoris occupet, omnium quas exposui gentium
lateribus obtenditur, donec in Chattos usque sinuetur. Tam inmensum
terrarum spatium non tenent tantum Chauci, sed et implent, populus
inter Germanos nobilissimus, quique magnitudinem suam malit iustitia
tueri. Sine cupididate, sine impotentia, quieti secretique nulla
provocant bella, nullis raptibus aut latrociniis populantur. Id
praecipuum virtutis ac virium argumentum est, quod, ut superiores
agant, non per iniurias adsequuntur; prompta tamen omnibus arma ac, si
res poscat, exercitus, plurimum virorum equorumque; et quiescentibus
eadem fama. |
Der
Norden von Germania
Handelsbeziehungen
mit dem Römern:
Heute im 21Jhd. kennen
wir zwei gesicherte Handelsplätze der "Chauken" und der
Römer, während der "Römischen Kaiserzeit".
Dies ist das Gebiet "Hogenkamp" bei Elsfleth und das
"hohe Schlüterfeld " bei Berne.
Beide Siedlungsgebiete , links und rechts der Hunte ,
liegen auf einer erhöhten Fläche (1,5m bis 2,1m über den mittleren
Wasserstand).
Die
nachfolgende Karte (Quelle: )
zeigt die Siedlungsflächen:
Der
Geograf Ptolemäus verfasste um 150 n Chr. seinen Weltatlas der
bekannten Welt, die "Geographike Hyphegesis".
In diesem Werk wird auch das bis dahin bekannte "Germania"
beschrieben.
Diese Karte, die "Magna Germania" (Großgermanien) enthält 137 geografische Angaben, darunter 94 Städte.
Im Jahr 2010 ordneten Wissenschaftler
im Rahmen einer Projektarbeit die Angaben heutigen Ortslagen/Ortsnamen
zu. Die
historische Ortsbezeichnung TECELIA wird
dem Siedlungsgebiet an der Huntemündung zugeordnet.
Ortsangaben
gem. Ptolemäus
(*um 100;
† um 175)
Ausschnitt der spätmittelalterliche
Kopie des 15. Jahrhunderts die unter dem Titel Cosmographia erschienen
ist.
Die drei Runenknochen aus der Weser
In
den Jahren 1927-1928 wurden bei Baggerarbeiten in der Weser, auf der
Höhe von Hammelwarden (Brake), einige Knochen mit und ohne Runen
gefunden.. Dieser Fund wird heute im „Staatlichen Museum für Naturkunde
und Vorgeschichte“, in Oldenburg verwahrt. Doch die Echtheit der
sogenannten Weserrunen wurde lange angezweifelt (wegen der merkwürdigen Runenformen
(z.B. das "U" und
Fundgeschichte).
Erst 1989 wurden (durch die Forschung von Hrn. Pieper
mit Hilfe der C14-Methode) die Knochen mit Runen als alt und authentisch
bestätigt und der Zeit 310-470 n. Chr. zugeordnet. Die runenlosen
Knochen jedoch als nicht dieser Zeit zugehörig.
Die Artefakte zeigen folgende Runen:
|
|
Staatliches
Museum für Naturkunde und Vorgeschichte
Inventarnummer 4988 (355 - 410 n. Chr.)
|
latam hari kunni we hagal
|
latam
(lass uns bzw. wir rufen)
hari (das Heer)
kunni (die Sippe)
we (wir bzw. uns)
hagal (Hagel = Verderben (bei nicht
Befolgung)) |
Transkription:
Wir rufen das Heer und die Sippe auf. Wer nicht folgt soll
verderben.
|
|
und ein römisches Handelsschiff
|
Staatliches Museum für Naturkunde und
Vorgeschichte
Inventarnummer 4990 (310 -450 n.Chr.) |
lokom her |
lokom (seht)
her (hier) |
Transkription: Seht hier ein römisches Handelsschiff |
|
|
Staatliches Museum für Naturkunde und
Vorgeschichte
Inventarnummer 4991 (390 - 470 n. Chr.) |
ulu hari dede
|
ulu :
(evtl ein Gott namens Ull(r))
Ullr:
nordgermanisch/gotischer, verehrter Haupt-, Winter- und Jagdgott, berühmter Bogenschütze, Ase, Mutter: Sif, Stiefvater Thor
hari (das Heer)
Harigast: (Heergast
= Odin / Wodan) germanischer höchster-, Winter- und Kriegsgott
dede ("tat" = machte / führte aus).
|
Transkription:
Ull(r)'s Heer führte aus oder
Die Götter Ullr und Odin taten
|
|
Klimawechsel
und
Völkerwanderung:
Um
250
n. Chr. ereignete sich
dann ein Klimawechsel, es wurde kälter und es erfolgte ein Anstieg
des Meeresspiegels,
sodass viele Chauken ihre "Wurten"
verlassen mussten.
In
dieser Periode entstand aus einem Teil der damaligen Friesen, der
Chauken und weiterer
Volksgruppen ein neuer Stamm die "Franken". Der
andere
Teil der Chauken
ging in
den sächsischen
Stammesverband
den
"Sachsen"
auf. Diese Epoche bezeichnet man auch als die Zeit der
"germanischen
Völkerwanderung".
Damit
war die Zeit der Chauken, als eigenständige Volksgruppe
vorüber.
Völkerwanderung: |
Ab Mitte des
2. Jahrhunderts n. Chr. zogen die Goten von
Skandinavien kommend bis in den
Schwarzmeerraum und lösten damit die erste größere germanische
Wanderungsbewegung aus. Volksstämme gerieten in Bewegung und
vermischten sich. Im
4. Jahrhundert begann dann die zweite (und eigentliche)
Völkerwanderung ausgelöst durch den Vorstoß der Hunnen nach Europa und
lösten damit weitere Fluchtbewegungen germanischer Stämme und
Völkerschaften aus. |
Ob
in dieser Zeit Stedingen durchgehend besiedelt war, ist nicht sicher belegt.
Um
400
n. Chr. setzte dann langsam die
Meeresregression
ein. Nun wurden die Küstenregionen durch "Rückkehrer"
schrittweise erneut besiedelt und es entstand der Stamm der Friesen,
wie wir ihn heute kennen.
Auch
in der heutigen Wesermarsch hatte sich das Siedlungsgebiet verändert.
Die
Flussmarsch hatte sich durch die ständigen Überflutungen
aufgeschlickt.
Das
Land hatte sich
erhöht und war für eine erneute Besiedlung bereit !
Die
Völkerwanderung
veränderte das Gesicht des spätantiken Europas grundlegend und trug
entscheidend zum Untergang des Weströmischen Reiches
. So konnte sich ein germanisches Staatswesen auf den ehm.
Boden
des
"westlichen römischen Reiches" entwickeln und das
"frühe Mittealter" begann!
Es
folgte
die Zeit um Kaiser Karl der Große (772-804), der Ottonen (919-1014),
der
Salier (1024-1125).
Diese Zeiten liegen
für Stedingen im Nebel der Geschichte.
Im
Jahr 782 wird Bremen (Bremun, Brema, Bremae)
erstmalig urkundlich
genannt.
Am
13.07.787 beauftragt Kaiser "Karl der Großen" den angelsächsischen
Mönch Willehad u.a. mit der Christianisierung Wigmondies "das Land
zwischen
der Unterweser
und Unterelbe". Also auch das Land, welches später als
"Oster-Stedingen"
bezeichnet wird.
| Referenz:
"oldenburgisches Urkundenbuch" 6 Bd. Geheimrat Prof. Dr. G. Rüthning
787 Juli 13
König Karl lässt zu Worms Willehadus als Bischof
weihen und bestimmt
als sein
Missionsgebiet die Gaue Wigmodiä, Laras, Riustri, Asterga, Nordendi und
Wanga.
. . , Post haec vero cum
omnia pacifica viderentur et sub leni iugo Christi Saxonum ferocia
licet coacta
iam mitesceret, memoratus praecellentissimlis princeps in Wormatia
positus
civitate servurn Dei Willehadum consecrari fecit episcopum tertio Idus
Julii
constituitque eum pastorem atque rectorem super Wigmodia et Laras et
Riustri et
Asterga necnon Nordendi ac Wanga, ut inibi auctoritate episcopali . . .
praeesset populis ... Sicque ipse primus in eadem diocesi sedem
obtinuit
pontificalem.
Vita S.
Willehadi, c. 8. Mon, Germ. S. S. II, 383. |
Ausgrabungen
im 21.Jhd. erbrachten den Nachweis einer
friesischen Ufersiedlung. In siebeneinhalb Metern Tiefe wurden
verschiedene Artefakte (Keramik und Gussformen) aus dem neunten
Jahrhundert gefunden. So konnten Pferdeknochen und Hölzer
genau auf diese Zeit datiert werden. Außerdem deuteten Basaltsteine aus
dem Rheinland auf den Fernhandel hin. Um
900 n. Chr. wird an
einem strategisch und verkehrsmäßig günstigen Platz, dort wo ein
schmaler
Geestrücken die Hunte kreuzt und der Fluss seine Süd-Nord-Richtung
verlässt
um nach Osten zum Weserstrom zu fließen, eine kleine Wasserburg gebaut.
Diese sächsisch-friesische
Fluchtburg wird dann um die Jahrtausendwende als "olde Borch" ('Aldenabrock'
später dann 'Oldenburg') bezeichnet.
Stedingen und "umzu"
im
Mittelalter:
Im
Jahr 1056 stirbt Kaiser Heinrich III. und sein unmündiger Sohn Heinrich
IV.
wird zum Nachfolger bestimmt.
Die Regentschaft übernimmt zuerst seine Mutter, doch im Jahr 1062 wird
die Regentschaft durch den Erzbischof Anno von Köln übernommen.
Ein Jahr später wechselt erneut die Vormundschaft/Regentschaft, welche
nun auf Erzbischof Adalbert
übergeht.
Dieser erkennt den Wert der Marsch und Moorflächen an der Weser und
lässt sich im gleichen Jahr das "unbesiedelte Gebiet"
um "Aldenabrock" und damit auch die Insel "Insula Lechter"
zum Besitz des Bremer Erzbistums übertragen.
- Dies ist somit die
erste urkundliche Erwähnung von Stedingen. (Urkunde vom 27.06.1062)
| Referenz: LXXXVII "Hamburgisches
Urkundenbuch" 1. Bd. von Dr. Johann Martin
Lappenberg, Archivar der freien und Hansestadt Hamburg
König
Heinrich IV. überträgt der Hamburgischen Kirche den Hof Lesum,
nebst allen Gerechtsamen, so wie den Forst im Gau Wimodi und den
Marschländereien an der Weser. 1062 Jun 27.
In nomine sanctae
& individuae trinitatis Heinricus, divina favente clementia rex.
Cum regiae dignitatis sit, ius cuilibet seruare suum, precipuc tamen
aecclesiastica iura nobis obseruanda uidentur, quia, si peccandum,
tolerabilius in hominem quam in Deum, si non peccandum, reverentius
tamen Deo, quam hominibus obsequendum: Nos quidem patrum preccdentium
uestigia imitari optantes, augere bona aecclesiastica, aucta retinere,
nostroque in quantum possumus patrocinio tueri debemus, quatenus nostra
tenera aetas ad uirile robur anhelans promoueri, si promouerit,
speraus, & dandi in Deo gloriam assequatur, & data
inter homines confirinandi gratiam non amittat. Uniuersis igitur
sanctae Dei ecclesiae nostrisque fidelibus, tam futuris quam
presentibus notum esse volumus, qualiter domnus Adalbertus sanctae
Hammaburgensis aecclesiae archiepiscopus, patronus & fidelis
nostor, clementiae nostrae serenitatem adiit supplicando, quatenus quoddam nostrae proprietatis praedium, curtem scilicet que vocatur
Liestmunde (Lesum), in comitatu marchionis Udonis & in pago Wimodi
nuncupato sitam,
cum omnibus pertinentiis suis, pro
genitoris nostri care memoriae Heinrici, Romanerum imperatoris augusti,
nostraeque animae remedio, in ius suae transfunderemus aecclesiae,
& hoc idem, omniaque alia eiusdem aecclesie bona, modis
undecumque legalibus aggregata, iare sibi perpetuo possidenda, omni
contradictione postposita, per nostri precepti paginam confirmaremus.
Honestae igitur peticioni nostrorum consilio fidelium, uidelicet
dilecti magistri nostri Annonis, archiepiscopi Coloniensis, Sigefridi,
archiepiscopi Moguntini, Burchardi, Halberstedensis episcopi, Ottonis
marchionis consentire decernentes, remunerantes queque predicti
archiepiscopi iuge seruicium, quod patri nostro & nobis
incessabili deuotione exhibuit, eandem prenominatam curtem cum
uniuersis appenditiis, hoc est utriusque sexus mancipiis, areis,
aedificiis, agris, pratis, pascuis, terris cultis & incultis,
aquis aquarumque decursibus, molis, molendinis, piscationibus,
uenationibus, exitibus & reditibus, quesitis &
inquirendis, monetis, theloneis, nostrique banni districtum super omnes
ipsam terrain inhabitantes, forestum etiam cum banno regali per totum
pagum Wimodi, cum insulis Bremensi scilicet & Lechter dictis, necnon cum paludibus Linebroch,
Ascbroch,
Aldenebroch,
Huchtingebroch, Brinscimibroch,
Weigeribroch
limite discurrente usque in Etterna fluuium, pro animae nostrae
corporisque salute, sanctae Hammaburgensi aecclesiae, que est in honore
domni & salvatoris nostri, eiusque intemerate genitricis
perpetuaeque uirginis Marie & beati Jacobi apostol consecrata,
perpetuo iure possidendum, omnium presentium uel succedentium
contradictione remota, in proprium tradidimus atque donauimus.
Confirmamus autem munifícentia regia eidem aecclesie libertatem
& bona omnia, quae a Karolo magno predecessores nostri,
Romanorum siquidem imperatores uel Francorum reges, usque ad tempora
nostra prenominate aecclesie concesserunt, & nos habendvm ei,
omni tempore atque iure perpetuo possidendum per nostri precepti
paginam concedimius, omni nostra et nostrorum successorum cunctorumque
mortalium, maiorum vel minorum, inquietatione remota, parrochias
scilicet, decimas, terras cultas & incultas, comitatus,
mercatos, monetas, thelonea, cum omni utilitate, quae describi vel
quoquo modo inde prouenire potenti. Et ut haec nostra regalis traditio
stabilis et inconuulsa per succedentium momenta temporum permaneat,
hanc cartam inde conscriptam, manu propria ut infra uidetur,
corrobantes, sigilli nostri impressione iussimus insigniri.
Signum domni Heinrici quart regis.
Fridericus cancellarius uice Sigefridi
archicancellarii recognovi. (R.) (S.)
Data est V. kalendas Julii, anno dominicae
incarnationis MLXII, indictione I. Anno autem ordinationis
domni Heinrici quarti regis VIII, regni uero VI.
Actum Altstedi. In
Dei nomine feliciter. Amen.
|
Im Oldenburger
Urkundenbuch Band II ist die vorangestellte Urkunde von 1062 auf das Jahr
1063 datiert.
| Referenz:
"Oldenburger
Urkundenbuch" 2. Bd. Nr.: 11
König
Heinrich IV. überträgt auf Verwendung des Erzbischofs Anno von Köln der
Hamburgischen Kirche den Wünschen Erzbischof Adalberts entsprechend Güter um
Bremen und außerdem die Lechterseite von Stedinge, den Linebrok, Mooriem
(Ascbroch), die Brokseite von Stedingen (Aldenebroch an der Ollen und die
Brüche um Huchtingen, Brinkum und Weihe.
Allstädt, 1063 Juni 27.
In nomine sanctae
& individuae trinitatis Heinricus, divina favente clementia rex . . . notum esse
volumus, qualiter domnus Adalbertus sanctae
Hammaburgensis aecclesiae archiepiscopus, patronus & fidelis
nostor, clementiae nostrae serenitatem adiit supplicando, quatenus quoddam nostrae proprietatis praedium, curtem scilicet que vocatur
Liestmunde (Lesum) . . . cum omnibus pertinentiis suis
. . . in ius suae transfunderemus aecclesiae . . . Honestae igitur peticioni nostrorum consilio fidelium
. . . consentire decernentes
. . . forestum etiam cum banno regali per totum
pagum Wimodi, cum insulis Bremensi scilicet & Lechter dictis, necnon cum paludibus Linebroch, Ascbroch,
Aldenebroch,
Huchtingebroch, Brinscimibroch,
Weigeribroch
. . . Hammaburgensi aecclesiae . . . perpetuo iure possidendum
. . . Data est V. kalendas Julii, anno dominicae
incarnationis MLXII, indictione I. Anno autem ordinationis
domni Heinrici quarti regis VIII, regni uero VI. Actum Altstedi. In
Dei nomine feliciter. Amen.
Aus Lappenberg, Hamb. UB Nr. 87. Or Staatsarchiv Hannover. Druck
auszugsweise Bremer UB. I Nr. 21
Das Jahr 1063 wird in der Literatur nach Indictione I bestimmt. Vgl.
Giesebrecht, D. Kaiserzeit S.100 u. 1097, Stumpf,
Kaiserurk. des X-XII Jahrh. S218 Nr. 622, Dehio, Erzbistum
Hamburg-Bremen I 232 |
Nachdem Heinrich IV.
mündig ist, kann
Erzbischof Adalbert von Bremen-Hamburg seine Stellung als erster
Berater
Heinrich
IV. noch kurzzeitig halten, wird dann jedoch kurz darauf von der
Fürstenopposition
als Berater abgesetzt.
- Somit ist Stedingen
seit 1062 bzw. 1063 dem Erzstift Bremen anhängig.
Die Wiederbesiedlung
Nun
folgt eine Zeit der gezielten Besiedlung und Christianisierung des
"Landes
am Gestade"
, welches
nun durch erste Kolonisten urbar gemacht wird.
Stedingen
wird zuerst durch einige sächsische Siedler (aus der Geest) wieder
besiedelt.
Diese
"Steder" siedeln zuerst auf kleinen natürlichen bzw. leicht erhöhten
Wurten.
Lage der alten
Wurten entlang der Ollen und Weser
Auf
dem erhöhten Land entstehen nun erste Ansiedlungen und nach Rohdung des
Bruchlandes war nun auch die Viehhaltung und Ackerbau
möglich. Da die Marsch nun vom mittleren Tidenhochwasser nicht mehr
erreicht wurde, war es "deichreifes" Land.
Mit Beginn des 11. Jh. begann somit der Deichbau an der deutschen
Nordseeküste. So schützten von nun an die Deiche die neuen
Siedlungsgebiete vor Überflutungen,
jedoch
mit folgenden Nachteil: "Das Land wurde an einer weiteren,
existenziell wichtigen,
Aufschlickung gehindert".
Doch
erst zu
Beginn des
12.Jhd. ist die Zeit gekommen, dass das Bremen umgebende Sumpf- und
Moorland
systematisch urbar gemacht werden sollte.
Zu den weiteren neuen
Siedlern
gehörten auch Friesen u.a. aus dem Bistum Brabant, den heutigen
Friesland (NL), diese brachten
ihrerseits bereits Erfahrungen in Entwässerungstechnik und der
Urbarmachung der
Marschen und Moore mit.
Erzbischof
Friedrich
unterzeichnet mit diesen ersten “Holländern“ (dicuntur Hollandi) im
Jahre 1106 einen
Kolonisationsvertrag, der rechtliche Inhalt wird darauf als
“Hollerrecht“
(jus Hollandricum) bezeichnet. Die Urkunde:
| Referenz: CXXIX
"Hamburgisches Urkundenbuch" 1. Bd. von
Dr. Johann Martin Lappenberg, Archivar der freien und Hansestadt Hamburg
Friedrich,
Erzbischof von Hamburg, Vertrag mit den holländischen Ansiedlern.
1106
In nomine sanctae
& indiuiduae trinitatis F. Dei gratia Hammenburgensis ecclesiae
antistes vniuersis fidelibus in Christo presentibus & futuris
perpetuant benedictionem. Pactionem quandam, quam quidam eis Renum
commanentes, qui dicuntur Hollandi, nobiscum pepigerunt, omnibus notam
volumus haberi. Prefati igitur uiri maiestatem nostram
conuenerunt obnixe rogantes, quatenus terram in episcopatu nostro
sitam, actenus incultam paludosamque, nostris indigenis superfluam, eis
ad excolendam concederemus. Nos itaque tali petitione nostrorum vsi
consilio fidelium, perpendentes rem nobis nostrisque successoribus
profuturam, non abnuendae peticioni eorum assensum tribuimus. Huius autem peticionis talis fiebat pactio, ut de
prefatae terrae singulis mansis singulos denarios singulis annis nobis
darent. Mansi uero mensionem, ne discordia in posterum in populo
haberetur, quae mensio in longitudine septingentas & viginti,
in latitudine vero XXX. habet regales uirgas, cum riuulis terram interfluentibus. quod eis
simili modo concedimus, hic inscribi necessarium duximus. Condixerunt
denique secundum decretum nostrum decimam se daturos, ita uidelicet, ut
de frugibus terrae XI. manipulum, de agnis X de porcis similiter, de
capris similiter, de anseribus similiter, nec non decimam mensuram
mellis & de lino simili modo darent; pullum equinum usque ad
festiuitatem sancti Martini solo denario, vitulum obolo redimerent. Ad sinodalem iustitiam & institutionem
Traiectensis ecclesiae nobis se per omnia obtemperaturos promiserunt.
ludicia & placita secularis legis, ne ab extraneis preiudicium
patrrentur ipsi, ut omnes inter se reruin dissentiones inter se
diffinircntur De singulis centum inansis II marcas singulis annis se
persoluere asseruerunt. Maiorum placita siue indicia rerum, si ipsi
inter se diffinire nequirent, ad episcopi audientiam referrent, eumque
secum ad causam diffiniendam ducentes, inibi quamdiu moraretur de suo
ipsimet procurarent. eo tenore, ut de placitali questu duas partes
haberent, tertiam uero episcopo preberent. Ecclesias in prefata terra, ubi eis congruum
uideretur, constitui concessimus. Quibus ecclesiis decimam decimarum
nostrarum parochiarum ecclesiarum earundem distincte in vsus sacerdotis
inibi Deo seruituri prebuimus. Parrochiani uero nichilomius singularum
ecclesiarum suis ecclesiis, mansum vnum in dotem ad predictos usus
sacerdotis se daturos confirmant.
Nomina
uirorum qui nos ob hanc pactionem faciendam confírmandamque
conuenerant, haec sunt: Heinricus sacerdos cui prefatas ecclesias in
vita sua concessimus, ceterique laici: Helikinus, Arnoldus, Hiko,
Fordolt, Referic; quibus iam sepe dictain terram, secundum seculi leges
& prefatam conuentionem concedimus & ipsorum heredibus
post ipsos. Huius conuentionis astipulatio fiebat anno
dominicae incarnations M C VI . Indictione VI.
regnante domno Henrico IIII, Romanorum imperatore augusto. Ad cuius paginae decretum confirmandum (confirmande.
M.S.) cum astipulatione
nostra, nostri impressione sigilli hic annecti nobis complacuit. Si
quis ista contradixerit, anathema sit.
Huius paginae
confirmation (confirmatio.
M.S.) ego Wernherus
prepositus
interfui & subscripsi.
Ego Marquardus
prepositus
Ego
Hasoko prepositus Ego
Huio prepositos Ego Adelbero
Ego Thuto interim & subscripsi Ego
Gerungus aduocatus interfui &
recognoui Ego Hericus interfui
Ego Thidericus Ego Willo
interfui Ego Erpo interfui &
recognoui Ego Adelbertus
Ego Gerwardus Ego
Ermbertus Ego Reinwardus
Ego Ecelinus
| Die
Urkunde hat folgende Aussage:
| <
Das Hollerrecht
> Die Kirche überlässt den Siedler eine
Hufe
Land, ca.
48ha, zur Besiedlung. Der Siedler wird dadurch zum
Erbleihbauer, ein freier Bauer, der nur dem Erzbistum als
Obereigentümer verpflichtet ist. Die Besonderheit ist hier, dass der
Siedler von den sonst üblichen Frondiensten befreit ist.
Auch
konnte der Siedler sein Land vererben und später auch
verkaufen,
solange
der “Zins“ gegenüber dem Obereigentümer gezahlt wird.
Für eine Hufe Land musste dem Bistum Bremen jährlich einen Denar gezahlt
werden. Des Weiteren wird ein sogenannter Hollerzins erhoben:
Der zehnte [Lat: decima] Teil
der Lämmer [Lat: agni],
Schweine [Lat: porci], Ziegen
[Lat: capra],
Gänse [Lat: anser], des
Honigs [Lat: mellis] und des
Flachs [Lat: linum], der
elfte Teil der Feldfrüchte [Lat:
frugis]. Kälber und
Füllen die
bis zum 11.November, dem Sankt Martinstag, aufgezogen waren, konnten
dann mit einem Denar freigekauft werden. Für einen Betrag von
1Mark für 50 Hufen erhielten die Siedler das Recht auf eine eigene,
wenn auch niedere, Gerichtsbarkeit. Auch durften sie Kirchen
bauen, solange sie dem Priester eine Hufe Land übergaben und ihn mit
dem 10.Teil des Bischofszehnten entlohnten. |
Zuerst
wurde die Insel
"insula lechter"
mit kleinen Deichen gegen die Sommerfluten gesichert.
Erst mit dem Jahr 1142
beginnt man mit der Besiedlung der Brookseite (Sumpf u. Moor).
Ansiedlungen
entstehen wie Süderbrook
und man beginnt im Jahre 1142 mit dem Bau einer Kirche zu Altenesch.
Die
Urkunde von 1142
(Diese Urkunde bezieht sich auf die Brookseite) Der
Erzbischof Adalbero von Bremen,
die
Herzogin Gertrud von Sachsen, ihr junger
Sohn Heinrich und der Markgraf Albrecht
schlossen am 3.
September 1142
einen Vertrag, von dem eine Abschrift erhalten geblieben ist:
|
"Im
Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit, des Vaters, des
Sohnes und des
heiligen Geistes, Adalbero, von Gottes Gnaden in Hamburg Erzbischof,
allen
Christgläubigen Heil in Ewigkeit!
Bekannt
sei der Christenheit jetzt und immerdar dass Wir und die Frau Herzogin
Gertrudis
und ihr Sohn Heinrich im Knabenalter Herzog der Sachsen, sowie unser
Lehnsmann,
der durchlauchtige Markgraf Albrecht, den Süderbrook, der zwischen den
Dörfern Sannau, Strabelinghausen, Ochmund und Hasbergen liegt, zu
gleichen Teilen
zwischen uns geteilt haben und frei von allen Ansprüchen des hohen und
niederen
Adels sowohl als auch der Bauern, Kolonisten zur Urbarmachung
überwiesen haben.
Wir halten es nämlich für besser, dass dort Kolonisten wohnen und uns
die
Frucht von deren Arbeit zugute kommt, als dass das Land unbewohnt und
beinahe
ungenutzt bleibt.
Unser
Abkommen mit den Kolonisten ist folgendes:
Von
jedem Hof muss uns der Besitzer einen Denar jährlich bezahlen, womit
zum
Ausdruck kommen solle, dass der Grund und Boden nicht ihm, sondern Uns
und der
Kirche gehört. Ferner sollen sie
den Zehnten geben von Feldfrüchten, Ferkeln, Gänsen, Schafen, Ziegen
und
Bienenschwärmen, wie es hier landesüblich ist. Für ein Füllen ist ein
Denar zu zahlen, für ein Kalb 1/2 Denar.
Wir
sind einverstanden, dass zur Ehre Gottes eine Kirche gebaut wird. Wenn
sie
fertig ist, muss Grund und Boden gestellt werden, wovon der Priester
leben kann.
Derselbe hat Messe zu lesen, Taufen und Beerdigungen zu vollziehen und
nach
Vorschrift Synode zu halten.
Einen
weltlichen Richter wird der Erzbischof stellen. Beim Tode der Eltern
erben Töchter
und Söhne zu gleichen Teilen. Dreimaljährlich, nach Ansage, hält der
Vogt
einen Termin ab. Er kann nicht höhere
Strafen verhängen als 4 solida.
Von
den Ansiedlern bleibt der Freie frei. Er darf auf seine Freiheit nur zu
Gunsten
der Kirche verzichten, sonst verfällt sein Land dem Erzbischof. Der
Leibeigene
darf sein Land auch auf seinen Schwiegersohn vererben. Fehlt ein Erbe,
so fällt
das Land nicht an den Herrn, sondern an den Erzbischof. Gibt ein
Leibeigener
sich fälschlich für einen Freien aus, so ist er mit seiner beweglichen
Habe
seinem Herrn zur Verfügung zu stellen, sein Land fällt an den
Erzbischof zurück.
Heiratet jemand einen Leibeigenen, so sind die Kinder nicht
erbberechtigt,
Ausnahmen bilden die Leibeigenen der Kirche. Heiratet eine Frau einen
Leibeigenen, ausgenommen einen der Kirche, so wird sie selbst unfrei.
Ihr Besitz
fällt an die Kirche. Ist ein Verkauf notwendig, so hat der Erzbischof
das
Vorkaufsrecht. Der Käufer übernimmt die Lasten des Verkäufers.
Damit
aber niemand von unseren Nachfahren sich herausnimmt, diese unsere
Anordnung im
Ganzen oder in einem Teile zu brechen oder aufheben kann, haben wir
diese
Urkunde
ausfertigen, durch Aufdrücken unseres Siegels kenntlich machen und die
Namen
der Zeugen dar unter schreiben lassen.
Im
Jahre d. Geburt d. Herrn 1142, am 3. Sept."
Unterzeichnet
ist die Urkunde von 3 Pröbsten, 3 Kaplänen, Graf Eglimar
II von Oldenburg, Graf Gebert, der
Herzogin Gertrud und ihrem Sohne, Thietmar von Wigmodi, 8 von höheren
Adel und 13 von niederem Adel.
Referenz: Hamburger,
Urkundenbuch Nr.165 | Diese
Urkunde zeigt, dass
die Kolonisten Abgaben leisteten.
Sie waren frei von Frondiensten, zahlten jedoch ihre Abgaben.
Ab 1149 wurden dann die Verträge nicht mehr direkt
mit dem Bischof geschlossen,
sondern dieser beauftragte Unternehmer, sogenannte Lokatoren ,
mit der Anwerbung neuer Siedler und der Vergabe der Grundstücke zu
Lehnsrecht. Diese für die
damalige Zeit günstigen Bedingungen, sorgte für eine schnelle
Besiedlung des Stedingerlandes und nach einigen Jahrzehnten für einen
gewissen Wohlstand der Bauern (Kolonisten).
Die
Lokationsurkunde vom 1149 Der Vertrag
mit den Lokatoren Johannes und Simon:
| Referenz: Hamburger,
Urkundenbuch Nr.189 S.176
Bremen, 1149,
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit
Wir,
Hartwig (Hartwich), durch Gottes Fügung Erzbischof von Bremen und Hamburg, haben
einen Bruch, der bisher teils der Domprobstei und dem Domkapitel, teils
mir und ein paar Lehnsleuten von mir gehörte, nunmehr zwei Männern,
Johannes und Simon (Johanni videlicet et Symoni), überlassen zum Weiterverkaufen und
Urbar machen ,
mit wohlerwogener Zustimmung aller Geistlichen und der Lehnsleute, die
daran Anteil hatten. Wir haben beiden auf ihr Verlangen dieselben
Rechte bewilligt, wie die Holländer in Stade sie haben.
Der Käufer Johannes erhält das Land als erbliches Lehen. Für
die fortfallende Lieferung wird das Domkapitel entschädigt durch
Lieferung des Zehnten. Die Abgaben der Kolonisten:
von
jedem Hof ein Denar; Der
Zehnte von Schweinen, Schafen, Gänsen, Ziegen, Honig, Flachs;
Für
Füllen ein Denar, für Kälber ein halber Denar; Vom
Getreide die 12.Garbe, holländische vimmen
;
Kirchen
sind mit 1 Hof zu dotieren; eigene weltliche Gerichtsbarkeit
gegen 2 jährlich für 100 Höfe; 3
Termine jährlich. Grenzen der Kolonie: nördlich
die Ollen, südlich
das Hörspermoor östlich
die Hörspe, westlich
die Berne. |
1150
wird der Ort Berne erstmalig urkundlich
erwähnt,
als der Zehnte vom Priester Sivico an das Kapitel von St. Willehadi
abgetreten wurde. Der Ort muss jedoch schon eine
längere Siedlungsgeschichte haben, denn die Ablagerungen auf der
Kirchenwurt
werden dem 9. -10. Jhd. zugerechnet. Wann hier
wirklich die erste Kirche (vermutlich eine reine Holzkirche) gebaut
wurde, ist
nicht belegt.
Kaiser Friedrich I. (Barbarossa)
(aus dem Hause der "Staufer")
stellt die
Ansiedler, in den auf beiden Seiten der Ochtum gelegenen Brüchen
(Stedingen), unter seinen Schutz.
Urkunde
vom 16. März 1158 |
"Friedrich,
von Gottes
Gnaden Kaiser der Römer, Mehrer des Reichs ...
Es
sei daher dem Eifer aller Getreuen Christi wie unseres Reiches, den
Gegenwärtigen wie den Zukünftigen, bekannt, dass wir den Nutzen der
Hamburger und Bremer Kirche mit allem Eifer zu fördern bestrebt sind.
Wir haben daher die Brüche bei Bremen, die früher unbebaut waren,
innerhalb folgender Grenzen zu bewohnen und zu bebauen gestattet: ...
zwischen (dem Unterlauf von) Ochtum und Weser bis dahin, wo sie
zusammenfließen ...
Wir nehmen daher alle, die
diese Brüche mit Erlaubnis unseres sehr geliebten Hartwig, Erzbischofs von Hamburg und
Bremen, bewohnen, in unseren kaiserlichen Schutz auf, erkennen alle
Rechte, die dieser Erzbischof ihnen gesetzt hat, an und bestimmen, dass
sie ihnen jederzeit erhalten bleiben sollen. Weil aber der Erzbischof
den Bovo als Verkäufer des Bruches und Richter der Ansiedler mit
unserer und unseres Verwandten, des Herzogs Heinrich (des Löwen)
Zustimmung eingesetzt hat, wollen und befehlen wir kraft, kaiserlicher
Verordnung, dass kein Sterblicher wagen soll, einem, der von Bovo oder
dessen Stellvertreter in diesem Bruchland eine Besitzung kauft, oder
seinen Erben, ein Unrecht zuzufügen. Damit aber den Ansiedlern des
vorbezeichneten Bruchlandes alle ihre Rechte unvermindert bleiben,
haben wir die vorliegende Urkunde schreiben und mit dem Aufdruck
unseres Siegels kennzeichnen lassen, unter Hinzufügung folgender Zeugen
... " aus
"Illustrierte historische Hefte 22" |
"Staufer"
versus "Welfen"
Zwischen den Staufer und
Welfen gab es seit langen Machtkämpfe, welche jedoch mit den
Friedensschluss von 1194 beigelegt wurden.
Als
Heinrich VI (Staufer)
im Jahre 1197 stirbt, ist sein Sohn Friedrich II. erst 2 Jahre alt. Es
kommt
erneut zu Machtkämpfen zwischen den Staufern und Welfen. Im
Jahre 1198 wird der Staufer "Philipp von Schwaben" in Mainz zum König
für den minderjährigen Thronerben gekrönt, darauf krönen die Welfen im
gleichen Jahr "Otto IV"
in Aachen zum Gegenkönig.
So gab es
nun zwei Könige !
Deutschland war in Nord (Welfen) und Süd (Staufer) geteilt.
Bald darauf wurde
Norddeutschland unter den 3 Söhnen des Welfenherzogs Heinrich d. Löwe
aufgeteilt. .
Die Bremer Kirchlehen gingen an "Heinrich d. Langen"
, den Bruder von König Otto IV .
Nach der Chronik "Arnold v. Lübeck" ziehen auch Oldenburger im Jahre
1204 gegen die Staufer zu Felde.
Nach der Ermordung des Staufer-Königs "Philipp von Schwaben" durch
Otto von Wittelsbach am 21.07.1208, war der Welfe "Otto IV" kurzzeitig
alleiniger König des Deutschen Reiches.
1211 wurde das Thronerbe
durch Friedrich II
angetreten, Krönung in Nürnberg. Mit Hilfe des französischen Königs
"Phillip II" und des Papstes "Innozenz III"
konnte Friedrich II im Jahre 1215 die Welfen entmachten.
Im Bremer
Erzbistum sind dies auch Zeiten der Machtkämpfe zweier
Erzbischöfe.
Zwischen den 1192
abgesetzten Erzbischof "Hartwig II" (Parteigänger der Welfen) und den
Gegenerzbischof "Waldemar von
Schleswig" (Parteigänger der Staufer) . Jedoch konnte
Erzbischof
"Waldemar von
Schleswig" sein Amt nicht ausüben, da ihn sein Vater "Knut IV. von
Dänemark" von 1193 - 1206 gefangen hielt. So konnte Hartwig
II trotz
seiner Absetzung, nach den Friedensschluss
von 1194, als regierender Bremer Erzbischof auftreten.
(siehe weiter unten den
Abschnitt "Waldemarschen Wirren")
Christian den
Kreuzfahrer
Im
Jahre 1192 kam der Oldenburger Graf Christian (gen.: der
Kreuzfahrer)
von einem Kreuzzug
aus Palästina zurück. Er war schon fast zurück in Oldenburg und rastete
in
bzw. bei Bergedorf
als Graf Christian dort ermordet wurde. (Die Ermordung wird seinen Bruder Graf
Moritz I. (Parteigänger
der Welfen)
zugeschrieben um eine evtl. spätere Erbteilung zu vermeiden.)
Nach dieser Tat
stifteten seine Mutter Kunigunde und auch sein Bruder der o.g. Graf
Moritz I.
ein Nonnenkonvent
zum Seelenheil des Ermordeten. Im Jahre 1201 übernahmen
Zisterziensermönche
aus Mariental bei Helmstedt das Kloster als Filiation
.
Im
Jahre 1232 baten die Mönche jedoch um eine Verlegung des Konvents und
zwar an
den Rand der Geest in der Nähe des Stedinger Moor, dem heutigen Hude . Für
die
weitere Entwicklung des Klosters war diese Verlagerung bedeutend. Hier
gab es
einen kleinen Bach "die Berne" und Ton, damit konnten nun Ziegel zum
Aufbau des Klosters gebrannt werden. Nach
1234 erhielt das Kloster weitere reiche Landschenkungen
durch die
Oldenburger Grafen,
davon viele im Stedingerland. Die Ordensregeln der Mönche lautete "ora
et
labora" (bete und arbeite). Später reichten die Besitzungen des
Klosters
bis an den Jadebusen.
"Stedingen"
Leider
gibt es von den Bewohnern der Stedinger Marsch keine eigene
Geschichtsschreibung, sodass hier über die Zeit um die “Schlacht bei
Altenesch“ nur durch Dritte (im Wesentlichen der Kirche/
Klöster/Verträge
des Adels usw.) berichtet wird, wobei die Weltchronik des Benediktinerabt
"Albert von Stade" eine herausragende Stellung einnimmt.
Anfang
des 13.Jhd. reichte das als "Stedingen" bezeichnete Gebiet über die
Weser hinauf, man nannte
das rechte Weserufer
"Oster-Stedingen" oder auch die "Osterstader Marsch". In
alten Chroniken findet man auch die Bezeichnung "Stedinga orientalis".
Im Süden bildet die "Ochtum" die Grenze nach Bremen und im Norden
wird die "Liene" als Grenzfluss gesehen.
Im Westen und Südwesten reichte es über das Moor an die Oldenburger und
Delmenhorster Geest. Im
Norden hatte die Oldenburger Grafen in Lienen und Lichtenberg je eine Burg errichtet,
um Pacht und Zins von ihren Meiern und Pächtern abzuverlangen.
In
der Bauernschaft
entwickelt sich ein noch verborgenen Wiederstand gegenüber den Adel,
der dann
letztendlich zum offenen Aufstand umschlägt. Dies wird in der
Geschichte an
folgendem Ereignis festgeschrieben (Anm.: Welches sicherlich nicht der
alleinige
Grund ist).
Nachdem die Burgmänner
jedoch Gewalttaten gegen die Frauen und Töchter
der Stedinger begehen, erheben sich die Männer aus Niederstedingen und
im Jahre
1204 (nicht gesichert)
werden diese
Burgen niedergebrannt und vollständig zerstört.
Die
Rasteder Chronik
berichtet: |
"Als die Einwohner des
Landes sahen, welches Unheil auf sie eindrang, kamen sie zur
Nachtzeit bei dem Ort Brokdeich zusammen, wo damals ein großer Wald
stand, und fassten einen Beschluss: zunächst sollten die
Einwohner des westlichen Landesteils den östlichen Teil plündern, und
dann umgekehrt. Anschließend sollte
jeder Teil zu
seiner Burg gehen, um Klage zu führen. Nachdem sie entsprechend
diesem Plan in die Burgen eingedrungen waren, zunächst
einzeln, dann immer zahlreicher, töteten sie einige von
ihren Herren, andere wurden misshandelt, und beide Burgen
wurden niedergebrannt. Als die Stedinger auf der anderen (=
südlichen) Hunteseite das hörten, machten sie freudig mit ihnen
gemeinsame Sache, schlossen ein Bündnis und begannen
ebenfalls, gegen ihre Herren zu rebellieren. Zuerst hoben sie als
Schutzwehr einen großen Graben aus, den sogenannten
Steingraben, der von der Ochtum bis zur Lindau verlief. Die ausgehobene
Erde warfen sie auf der Innenseite zu einem haushohen Wall auf. Über
die Ochtum bauten sie eine starke Brücke und brachten das Umland von
Bremen völlig unter ihre Botmäßigkeit. Sie vertrieben aus ihrem Lande
alle Ritter, nur die Ritter von Kayhausen nahmen sie zu ihrer Hilfe
auf; aber diese setzten sich rechtzeitig vor dem Untergang des Landes
von ihnen ab. Man hatte aus ihrem Lande nur einen einzigen Ausgang
durch ein steinernes Tor." |
Dem
vorangegangenen Beispiel
der Niederstedinger folgend,
erhoben sich um 1204 auch die Oberstedinger und vertreiben die
Junker aus dem Lande.
Auch der Oldenburger Graf Moritz I. wurde 1204 aus seinem Anwesen (Burg)
in Berne
vertrieben, er soll darauf Zuflucht bei den Zisterziensermönchen zu
Bergedorf/Hude
gefunden haben. Da jedoch die Oldenburger Grafen diesen Aufstand und
Vertreibung
hinnahmen, waren die Stedinger nun für eine Zeit frei von
landesherrschaftlichen
Ansprüchen.
In der Weltchronik "Annales Stadenses
" des Albert von Stade
steht: | |
"1204: Stedingi comiti Mauricio
coeperunt et alliis suis dominis rebellare" (Die
Stedinger begannen dem Grafen Moritz (Mauricius)
und ihren anderen Lehnherren
Widerstand
zu leisten.) |
Da nun die 'freien'
Stedinger weder Abgaben noch den "Zehnten" an
die geistigen oder weltlichen Herren zahlten, wurden diese, von den
Bewohnern der
umliegenden Gaue, als reich angesehen.
Aus
dieser Zeit gibt es eine Volksüberlieferung "Der Berner Beichtpfennig"
Einige Jahre
später (1207) entsendete der Bremer Erzbischof
Hartwig II. v. Utlede
ein "Heer" nach Stedingen um die Abgaben und den Zins einzufordern. Da
die
Stedinger die Abgaben leisteten, kommt es zu keinen Übergriffen oder
Kämpfen.
In der Weltchronik "Annales Stadenses
" des Albert von Stade
steht: | |
" Hartwicus, Bremensis
archiepiskopus, congregato exercitu Stedingos invasit, des pecunia
accepta rediit,..." (1207 Hartwig
Erzbischof von Bremen,
überfiel mit einem zusammengebrachten Heere die Stedinger, kehrte aber
zurück, nachdem er Geld empfangen hatte und stirbt kurze Zeit darauf.)
|
Die
Stedinger begannen nun mit der Errichtung von Landwehren.
Zum Schutze gegen die Oldenburger und Huderseite wurden zwei
strategisch
günstige, jedoch kleine Verteidigungswälle errichtet.
Von der Ochtum her in südwestlicher Richtung bis ans Moor, wurde ein
breiter
tiefer Graben ausgehoben und durch einen hohen Steindamm auf der
Stedingerseite ergänzt. Diese Landwehr wurde "Steengraben" genannt.
Über die Ochtum gab es nur eine Brücke die "steinerne Pforte" mit Schanze (siehe
hierzu die Rasteder Chronik).
Das restliche Land wurde bereits durch die Moore und Flüsse geschützt.
Die
Stedinger glaubte nun ihr "freies Land" gut gesichert zu haben.Die Zeit
der "Waldemarschen Wirren"
Diese
Schwächung (Verlust
der Einkünfte
und des Einflusses auf das Stedingerlandes)
der Oldenburger Grafen wurde auch von den Waldemar
von
Schleswig
Erzbischof
von Bremen-Hamburg toleriert.
So unterstützten ihn doch
die Stedinger gegen den
dänisch-hamburgischen Gegenkandidaten Burkhard von
Stumpenhausen
(Parteigänger
der Welfen). Dieser
konnte im Jahr 1208 für kurze Zeit Erzbischof
werden, wurde jedoch im gleichen Jahr
abgewählt. Erzbischof
Waldemar
erlangte wieder die Macht und konnte diese bis 1217 halten.
Der Gegenbischof
Gerhard I
von Oldenburg, Bischof von Osnabrück
Am
30.01.1210 wurde der Osnabrücker
Bischof
Gerhard I. von Oldenburg, zum Gegenbischof
ernannt. Dieser erbaute darauf die
Schlutterburg, von der er gegen den Erzbischof Waldemar vorgeht.
Die Stedinger unterstützen
zu dieser Zeit den
Erzbischof Waldemar
(man
beachte, die Stedinger
haben die Seiten gewechselt):
1208 |
Albert von Stade
schreibt: | | "Woldemar
eroberte die Stadt Stade (mit den Stedingen“ heißt es in der
Sachsenchronik), deren Thürme und Häuser ein Unwetter kurz vorher
umgestürzt hatte und beraubte sie aller Sachen am Tage der Findung
Stephans, einem Sonntage" |
|
1211 |
Stedinger
erobern die Burg
Seehausen im Vieland (diese gehörte einem Verbündeten vom Gegenbischof
Gerhard von Oldenburg)
und auch die erzbischöfliche Monsilienburg
das „Castrum monsowe“ wird von den
Stedingern und Osterstadern zerstört.
Diese Burg mit einer Vorburg wurde durch einen mächtigen Ringwall
geschützt
und galt als eine der größten Burganlagen ihrer Zeit im Norden.
Albert von Stade
schreibt 1212: | | "Die Stedinger werden mächtiger,
zerstören die Burg Munzowe und Seehusen, belagern
die Burg Haghena" |
| 1213 |
Stedinger
zerstören Haus "R(h)iensberg" zu Bremen, den Sitz der Bremer Vögte. und
Albert von Stade
schreibt 1213: | |
"Der Graf Heinrich von Hoya nahm sehr viele von den Stedingern gefangen
und tödtete sie, als sie auf Ermahnung Woldemars das Land durch
Brandstiftung und Raubzüge verheerten"
https://hilgermissen.eu/joomla/geschichte/schlacht-von-hilgermissen
Quelle: Bücker Chronik im Original-Mittelalterniederdeutsch
Wyl gy nu horen, wo de Hoye gebouwet wart van stenen? Do sick de
Stedinger to sath haden, do togen se van Reynemberge; dar lycht noch ein
welle. Alle de wile besammelte sick de greve van der Hoye und toch den
Stedinger nit entgegen, er se vor de Hoye gekomen weren; do toch he öne
na. Da begunden de Stedingen ersten to ylende van der stede und darna to
vlende. Do leth de greve toslahn und slog örer uter maten vele, ock so
drenckeden sick de Stedinger vele in den water; noch so dreff he örer so
vele upp, als he örer laten könde. Mit deme gelde, datt he den vangen af
schattede, dar buwede he mede twe stene moshufze uppe de Hoye, den
torne, de muren und allent dat dar uppe is van stenen
Im Jahr
1213 kam es zur "Schlacht von Hilgermissen", die der Herr auf der
„Hoyen“, von der Nachwelt „Heinrich der Erste“ genannt, mit seinen
Gefolgsleuten gewann. Viele Stedinger sollen auf der Flucht ertrunken
sein, Heinrich nahm etliche überlebende Stedinger als Kriegsgefangene
und kassierte hohe Lösegelder für ihre Freilassung, die er umgehend in
die Befestigung seiner Burgmauern mit Steinen investierte. Somit
führte die Niederlage der Stedinger zur ersten steinernen Burg an der
Mittelweser. |
| 1214
| Die
Stedinger zerstören
einen Stützpunkt der Herren von Stotel an der Lunemündung. |
1215/16 in dieser Zeit
wechselten die Stedinger erneut die Seite und
unterstützten
von nun an den Gegenbischof Gerhard von Oldenburg gegen Bremen.
Dieser hatte sich früher mit seinem Vetter Moritz I. (V1209)
zerstritten und diesen als Erzbischof von Osnabrück gebannt.
Albert von Stade
schreibt: | | "Die
Stedinger verbinden sich zum Nachtheil der Bremenser mit dem Bischof
Gerhard und seinen Dienstmannen, gegen deren Einfälle die Bremenser den
Herzog Heinrich herbeiholen. Bischof Gerhard und Graf Albert erbauen
eine Burg bei Swenge, aber Herzog Heinrich zerstörte sie bald." |
Im Jahr 1217
konnte Gerhard I. von Oldenburg entgültig in Bremen einziehen,
Erzbischof
Waldemar entzog sich den Zugriff durch Flucht ins
Zisterzienserkloster
Loccum. Zwei Jahre später, im Jahre 1219,
starb Gerhard I. von Oldenburg und sein Nachfolger wurde Gerhard II zur
Lippe
.
Albert von Stade schreibt 1217: | | "Die Bremer führen mit
den Stedingern
nach Zurückweisung Woldemars den Bischof Gerhard ein. Daher plündert
der Kaiser mit seinem Bruder das Bremer Land und zündet es an." |
Gerhard II. zur
Lippe, Erzbischof Bremen-Hamburg
Am 01.09.1219
wird
Gerhard II. zur Lippe zum Erzbischof von Bremen ernannt.
Gleich nach der Amtsübernahme errichtet der Erzbischof Gerhard II bei
Farge
eine Zollfestung, die Witteborg, auch das "Witte Slott" genannt. Ziel
war es den Handel auf dem Weserstrom von und nach Bremen zu
kontrollieren. Dafür
ließ er den Strom durch ein gewaltiges Pfahlwerk sperren. Für die
Schiffe
ließ er eine schmale Durchfahrt, welche mit einer schweren Kette
verschlossen
war. Mit diesen Zolleinnahmen hoffte er den finanzschwachen “Bremer
Erzstift“ zu sanieren.
In
den 20er Jahren:
Das Stedingerland ist nun bestrebt sich vom
Erzstift zu lösen und möchte als freie Samtgemeinde einer "universitas"
anerkannt werden. Die
Stedinger verweigern endgültig, jegliche Zahlung oder Abgabeleistung
und
vertreiben die Dominikaner - Mönche
.
Finanzielle Probleme des
Erzstiftes Bremen und die unmittelbare Nähe der "freien",
"gottlosen" und
"wohlständigen" Bauern war für den Erzbischof eine nicht
akzeptierbare Situation.
Doch brauchte er einige Zeit
bevor
er versuchte dieses
"Problem" zu lösen.
Auf päpstlichen
Erlass
im Jahr 1223 wird das Erzbistum "Hamburg - Bremen" zum Erzbistum
"Bremen" umbenannt und im Jahre 1227 erwirbt Erzbischof Gerhard II die
Grafschaft Stade
zum Erzstift Bremen, die war wichtig wegen der
weitgehenden Rechte, welche an diesem Titel hängen.
Anmerkung:
| Einer
der Brüder des
Bremer Erzbischofs war
Otto II. zur Lippe, Bischof von Utrecht
welcher am 01.08.1227 in der Schlacht bei Coevorden / Bentheim gegen
die aufständischen
Drenther Bauern gefallen war.
Diesen wurde der weiche Moorboden zum Verhängnis und die
leichtbewaffneten
Bauern besiegten das Heer und erschlugen
Otto II.
Dessen bischöflicher Nachfolger wurde
Wilbrand von Oldenburg, welcher gleich nach seiner Amtsübernahme in
Utrecht
die
aufständischen Friesen verketzerte. Im Namen des Heiligen Vaters wurde
"das
Kreuz gepredigt" und den Teilnehmer des Kreuzzuges einen "hohen Ablass"
zugesagt. 1228/29 wurden dann die Aufständischen durch ein mächtiges
Kreuzheer besiegt.
- Hat
diese erfolgreiche Unterwerfung im Namen des Kreuzes das weitere
Vorgehen des Bremer Erzbischofs Gerhard II bestimmt ?
|
Ungeachtet
der
Vertreibung der Mönche in Stedingen, nehmen 1228 auch Stedinger am
Kreuzzug
des Kaisers
Friedrich II nach Palästina teil. Dort krönte
sich Friedrich II im Jahr 1229
(er heiratete die Erbtochter des
Königs von Jerusalem) selbst zum König von Jerusalem.
1230 dankt Kaiser Friedrich II. den
Stedingern für die Unterstützung des Deutschen Ordens (Ritter des
Spitalhauses
der Maria in Jerusalem) während des Kreuzzuges.
| "Kaiser
Friedrich
II., König von Jerusalem und Sizilien, dankt der Gemeinschaft der
Stedinger
,
das sie den Hochmeister Hermann von Salza und seine Ordensbrüder
unterstützt
und sich um deren Förderung bemüht haben. Er verfügt, den Deutschen
Orden bei
seinen Vorhaben auch weiterhin beizustehen und nicht zu gestatten ,
dass andere
dessen Besitzstand schmälern."
Referenz:
"Oldenburger
Urkundenbuch" 2. Bd. Nr.: 61 Brem. UB. I 154 Zusammenkunft des Kaisers mit
Abgeordneten des Papstes in Caputa
14.Juni 1230, Capua
Kaiser Friedrich
II.,schreibt an die Stedinger, dankt ihnen für die bisherige
Unterstützung des Deutschritterordens und legt nahe, sich auch
fernerhin seiner anzunehmen.
Fr., dei gratia Romanorum imperator semper augustus, Jerusalem et Sicilie rex, universis hominibus Stedigne, ad quos litere iste pervenerint, fidelibus suis gratiam suam et bonam voluntatem. Intellexit pridem serenitas nostra,quod ob reverentiam maiestatis nostre fratri H. venerabili magistro domus hospitalis sancte Marie Teotonicorum in Jerusalem et fratribus suis fidelibus nostris commoda plurima, honorem et gratiam contulistis et perseveranter intenditis circa exaltatonem recordationis inclite, recordamus caeram specialem. Propter quod devotionem vestram cum affectu debite gratitudinis commendantes, universitatem vestram sollicitantes mandamus, quatinus in omnibus negotiis, que ad domum pertinent antedictam, vos exhibeatis benivolos et possessionibus et bonis suis dampnum vel minorationem sustineant vel iacturam, set taliter manuteneatis et defendatis eosdem, ut cum idem magister et sui nostri omnimodo censeantur, inveniatis proinde apud preminentiam culminis nostri, unde vos debeamus prosequi circa omnia, que vestrum contineant comodum et profectum.
| Zurück
zur Situation
"Stedingen - Erzstift Bremen":
In einer ersten Offensive versucht der Erzbischof
die aufständischen Stedinger mit einer eigenen Heeresmacht zu
unterwerfen. Dazu stellte der
Erzbischof Gerhard II. im Jahr 1229
ein Heer auf, welches er unter den Befehl seines älteren Bruders
Hermann II. Edelherr zur Lippe
stellte.
Um nicht den gleichen Fehler wie ihr Bruder
Otto II. zu begehen, wollten die Brüder das Frostwetter
nutzen, um auf dem sonst unwegsamen Moor gegen Stedingen zu ziehen. Am
Weihnachtsabend im Jahr 1229 zog das Heer
mit Panzerreiter und Fußvolk in den
Kampf doch die
Stedinger Bauern besiegen das Heer in der Schlacht bei Hasbergen und
töten den
Befehlshaber
Hermann II. Edelherr zur Lippe.
Albert
von Stade schreibt 1230: | | "Der
Erzbischof von Bremen, um den Uebermuth der Stedinger zu unterdrücken,
greift dieselben mit starkem Heere am Tage der Geburt des Herrn an und
daselbst wird sein Bruder Hermann, Herr von Lippia, ein durchaus weiser
und angesehener Mann, allein getödtet (25.12.1229). Dadurch entstand
plötzlich Unordnung und jener ganze Kriegszug zerstreute sich." |
Erzbischof
Gerhard II. erkennt, dass er mit eigenen
Mitteln die
Stedinger nicht
unterwerfen kann!
Der Papst
Gregor IX. und die Inquisition, 1231
Quelle:
www.inquisition2000.de
Papst Gregor IX.
Unter
Innozenz III.
wurden die
ersten Maßnahmen einer systematisierten Ketzerverfolgung
festgeschrieben. Doch lag das Vorgehen gegen die Ketzer in der Hand der
Bischöfe.
Unter
seinem Neffen, den Papst Gregor IX.
wurde die
Verketzerung dann Programm, deshalb wird dieser auch als „Vater der
Inquisition“ bezeichnet. Zwei Jahre nach seinen Amtsantritt (Ende
des Albigenserkreuzzuges) wurden auf dem Konzil von Toulouse
Beschlüssen gefasst, die den spätere Vorgehen der Inquisitionstribunale
ähnelten.
Der Beginn der
Inquisition ist nach heutiger Forschermeinung jedoch das Jahr 1231.
1231
rief Gregor IX.
die sogenannte
"Inquisitio Haereticae Pravitatis" (wtl.
'Inquisition der häretischen Verderbtheit') ins Leben und übertrug mit
der sogenannten Bulle "Ille humani generis“ den Dominikanerkonvent in
Regenburg die Verfolgung und Verurteilung von Ketzern (beide Aufgaben
wurden bis dahin von unterschiedlichen Organen ausgeübt und nun
erstmals in einer Hand, nämlich der Inquisitoren, vereinigt).
Die
Bulle “ Illi humani generis “
(1231)
| [mandamus]
quatinus prelatis clero et populo
convocatis generalis faciatis predicationem, [et] perquiratis
sollicitudine de hereticis et etiam infamatis. Et si quod culpabiles et
infamatos inveneritis, nisi examinati velint absolute mandatis ecclesie
obedire, procedatis contra eos iuxta statuta nostra contra hereticos
noviter promulgata [...] Wir ordnen an, dass ihr
nachdem ihr die kirchlichen
Würdenträger, den Klerus und das Volk zusammengerufen habt, ihr eine
allgemeine Predigt haltet mit Sorgfalt nach Häretikern und Verdächtigen
forscht. Und wenn ihr Schuldige und Verdächtige findet, und sie nach
der Untersuchung nicht bereit sind, dem Mandat der Kirche bedingungslos
zu gehorchen, dann geht gegen sie gemäß den Statuten vor, die von uns
kürzlich gegen Häretiker erlassen worden sind.
Quelle: K.V.
SELGE, Texte zur Inquisition, S. 46 |
Bald
folgten ähnliche Schreiben an andere
Dominikanerkonvente (später auch an den Franziskanerorden). Die
Ketzerverfolgung begann und die päpstlichen Inquisitoren hatten die
Macht vermeintliche Häretiker zu überführen und zu verurteilen.
Definition:
Ketzer / Häretiker |
Als
Ketzer/Häretiker galten alle diejenigen, die innerhalb der katholischen
Kirche von den als rechtgläubig anerkannten Lehren abwichen, oder gar
eigene Lehren aufstellten. Damit unterschieden sie sich von den
Ungläubigen (infideles, Nichtchristen).
Dies betraf einzelne Personen oder
Gruppen, welche die Allmacht der katholischen Hierarchie ablehnten und
in dem Streben, die Botschaft Gottes auf ihre eigene Weise zu
interpretieren, mit der römischen Kurie in Konflikt gerieten. |
Nun
beginnt
die Verketzerung der Stedinger (doch
eigentlich geht es nur um Geld, Macht und Land)
So
passt es in diese Zeit, das Erzbischof Gerhard II auf die Karte der
Verketzerung
setzt, nachfolgend soll anhand des Schriftverkehrs die
Situation (überwiegend aus kirchlicher Sicht) verdeutlicht werden.
Gerhard
II klagt darauf die
Stedinger der Ketzerei (Priestermord, Abgötterei und Wahrsagerei) an
und die
Diözesansynode des Erzbistums Bremen verurteilt die Stedinger als
Ketzer. Im gleichen Jahr erobern bzw. zerstören
die
Stedinger die Schlutterburg (ca. 3km SW der späteren Burg von
Delmenhorst),
von wo sie das südliche Stedingen bedroht
sahen.
Albert
von Stade schreibt 1232: | | "Der
Erzbischof von Bremen erbaut die Burg Sluttere (Schlutterburg)
gegen die Stedinger, aber diese haben sie sofort
zerstört" |
Verketzerung
der
Stedinger durch Erzbischof Gerhard II. von Bremen auf der sogenannten "Fastensynode"
am 4. Fastensonntag im März 1230 .
Darauf verlassen alle Priester Stedingen. So schreibt R. Köhn im "Niedersächsischen Jahrbuch Band 63: "Wie
unwichtig jene Synode den zeitgenössischen Historikern war, lässt sich
schon daran ablesen, dass kein zeitgenössischer Geschichtsschreiber das
Faktum und damit das Datum des Ereignisses notiert hat. Wegen eines
Abschreibfehlers in den späteren Kopien des Urteils und fehlender
Anhaltspunkte für eine eindeutige Datierung im Text muss es deshalb
offen bleiben, ob die Verketzerung der Stedinger am 17. März 1230 oder
2. März 1231 verkündet wurde." (Anmerkung: Im Odenburger Urkundenbuch
Bd.II Nr. 50 wird der 25. März 1229 angegeben)
|
"Gerhard,
von
Gottes Gnaden der heiligen Bremischen Kirche Erzbischof, allen, die
diese Schrift vernehmen werden, Heil in Christo! Bekannt
sei sämtlichen Gläubigen, dass unter unserem Vorsitz auf der Synode der
Bremischen Kirche öffentlich und feierlich in folgender Weise das
Urteil ist gefragt worden. Dieweil es offenkundig, dass die Stedinger
der Kirche Schlüssel und die kirchlichen Sakramente völlig verachten,
dass sie die Lehre unserer heiligen Mutter, der Kirche, für Tand
achten, dass sie überall Geistliche jeder Regel und jeden Ordens
anfallen und töten, dass sie Klöster und Kirchen durch Brand und Raub
verwüsten, dass sie ohne Scheu sich erlauben, Schwüre zu brechen, dass
sie mit des Herrn Leib (der Hostie) abscheulicher verfahren, als der
Mund aussprechen darf, dass sie von bösen Geistern Auskunft begehren,
von ihnen wächserne Bilder bereiten, bei wahrsagerischen Frauen sich
Rats erholen und ähnliche verabscheuungswürdige Werke der Finsternis
üben, dass sie, darob oft und öfters erinnert, der Buße verschlossen,
sich nicht scheuen, jede Mahnung zu verlachen. Dieweil solches
offenkundig, wurde gefragt, ob sie deswegen für Ketzer zu erachten und
zu verdammen seien? Hierauf erging das Urteil folgenden
Inhalts:
Dieweil zweifellos feststeht, dass das wider die Stedinger Vorgebrachte
der Wahrheit gemäß ist, so sind diese für Ketzer zu erachten und zu
verdammen. Und da dies Urteil von allen Prälaten, von allen Geistlichen
weltlichen und klösterlichen Standes, gebilligt worden, so haben wir
beschlossen, die Stedinger für Ketzer zu erklären. " geschehen auf der
Synode zu Bremen am Sonntage Lätare .
(vermutlich 17.03.1230)
2.Copilar des Stader
Staatsarchivs Sudendorf registrum II, Seite 156 |
Die Antwort von Papst
Gregor IX .
zur Bremer Fastensynode:
|
Referenz:
"oldenburgisches Urkundenbuch" 2 Bd. Geheimrat Prof. Dr. G. Rüthning
Es erfolgen Eingaben und Beschwerden von den Bremer
Geistlichen beim Papst
Gregor IX .
eine weitere
Referenz: "Bremer Urkundenbuch, Nr.11 Seite196"
Die Stedinger seien Ketzer und hätten sich von Gott abgewandt. Darauf
beauftragt Papst Gregor IX am 26.Juli 1231 zu Rieti den Bischof
Johannes von
Lübeck, den Prior der Dominikaner des Katharinenklosters in Bremen und
den Päpstlichen Beichtvater und Pönitentiar
Johannes
von Vicenza vom Predigerorden, die Stedinger zu belehren und zu
unterwerfen:
26.Juli 1231 "Bischof Gregor, Knecht der Knechte
Gottes, seinem Bruder, dem hochehrwürdigen Bischof Johannes von Lübeck
und seinen lieben Söhnen, dem Prior
der Dominikaner des St. Catharina zu Bremen und
den Bruder Johann ,
unserm lieben Beichtvater vom Predigerorden, Heil und apostolischen
Segen! Wenn das, was über die
Menschen, die man Stedinger nennt , uns gemeldet ist, der Wahrheit
entspricht, dann
haben Sie sich von Gott entfremdet und sich selbst auch ganz von Gott
abgewandt. Sie sind dann unter die Zahl derer zu rechnen, die mit dem
Propheten Jesajas zu Gott sagen: "Gehe fort von uns, weil wir deine
Wege nicht wollen!" - Aus Bremen ist uns kürzlich gemeldet und wir
haben es mit Staunen und Schrecken vernommen, dass diese Menschen sogar
mit Raub und Brand in gottloser Weise verwüsten, dass sie niemanden,
weder Greise noch Frauen, dass Sie Priester und Geistliche gefangen
halten, und was noch unwürdiger ist, dass Sie weit und breit ohne Scheu
morden und niederschlagen, dass Sie Kirchen verwüsten, den Leib des
Herrn von den Gefäßen abschlagen und mit ihren Füßen zertreten. Von der
Gottesfurcht wenden Sie sich ganz und gar ab und finden ihren Weg zum
Götzendienst ... Da es unmöglich ist dieser Gotteslästerung
gleichgültig zuzusehen, so tragen wir Euch auf, für die Belehrung
dieser Menschen von solchen Widerwärtigkeiten zu sorgen. Ruft zur
Bezwingung ihrer Untreue die Vornehmen und Mächtigen aus der
Nachbarschaft auf, so dass durch Eure Bemühungen sich jene von ihrem
Irrleben wieder zum Herrn bekennen..."
zu
diesem Schreiben eine zweite erweiterte Übersetzung zum Vergleich: Referenz: "die
Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885 "Enthalten
die Berichte Wahrheit, welche über Die, so Stedinger heißen, uns
zugegangen sind, so haben Sie sich völlig Gott zum Feinde gemacht und
sich zu Feinden Gottes, so sind sie zu rechnen unter der Zahl Jener,
welche, wie der Propheten Jesajas sagt, zu Gott selber sprachen: "Kehre
Dich von uns, da wir nicht wollen Deine Wege!" - Von Seiten unseres
ehrwürdigen Bruders, des Erzbischofs, unserer theuren Söhne im Capitel
und der gesamten Geistlichkeit, sowie der Edlen der Stadt und der
Kirchen Provinz Bremen ist uns vor kurzen gemeldet, - und nicht ohne
Schaudern - dass jene Menschen, Kirchenschändungen nicht scheuend, die
Gotteshäuser mit Raub und Brand verwüsten und nicht bloss keines Alters
schonen und keines Geschlechtes, sondern selbst Priester und Geistliche
anzufallen sich herausnehmen, dass sie sogar - was noch greuelvoller
ist - an Leib und Leben sie schädigen, bei der Plünderung der Kirchen
des Herrn Leib aus den heiligen Gefässen verschütten und mit Füssen
treten, dass sie, aller Gottesfurcht sich entledigen, abfallen zur
Verehrung böser Geister. Obgleich sie wegen solcher und anderer
zahlloser Greuel, so sie verüben, von dem genannten Erzbischofe mit
Urtel der Verfluchung belegt sind, obgleich der Probst von
Münster, sowie seine Mitverordnenten in Vollmacht des apostolischen
Stuhles anbefohlen haben, dass dieses Urtel bis zur völligen Busse in
Kraft bleiben solle, verachten sie es nicht nur in die kirchliche
Gemeinschaft zurückzukehren; sie scheuen sich sogar nicht gegen die
Bremerische Kirche, an die sie durch das Joch der Dienstbarkeit
gefesselt sind, ihre früheren Thaten durch ärgere zu
überbieten. Da nun solche Verhöhnung Gottes nicht mit Gleichmuth
geduldet werden darf, so geben wir , auf eure Einsicht volles Vertrauen
in dem Herrn setzend, eure Einsicht den Auftrag des apostolischen
Stuhles, dass ihr Sorge traget, an unserer Statt Jene von solchen
Verruchtheiten abzubringen, in welcher Weise es euch angemessen
erscheinen mag, indem ihr die Edlen und Mächtigen aus ihrer
Nachbarschaft aufruft, ihre Ungläubigkeit auszurotten, auf dass Jenen
durch euer Bemühen von ihren Irrwegen wieder zum Herrn geleitet werden,
und auf dass wir euch, denen himmlischer Lohn zu Thiel werden wird, ob
eurer Weisheit gebührend vor dem Herrn zu rühmen vermögen." |
Am
29.10.1232
unterzeichnet Papst
Gregor IX. in Anagni
eine Bulle, die im Wesentlichen die Beschuldigungen der Bulle vom
26.Juli 1231 wiederholt. Mit dieser sogenannten " Kreuzzugsbuhle
" wird die Kreuzpredigt gegen die Stedinger gestattet:
| Referenz:
"die
Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885 und als weitere
Referenz, Raynaldus: Annales ecclesiastici a 1232§8 Seite 388
29.Oktober 1232
Gregor,
Bischof, Knecht der Knechte Gottes, an die Bischöfe von Ratzeburg
Lübeck und Minden, Gruß und
apostolischen
Segen. "Sinnend
auf Trug, hat Satans Tücke, die niemals müßig erfunden wird bei
Versuchungen, Die, so Stedinger heißen und im Gebiete der Bremischen
Kirche wohnen, wie wir mit Schmerz vernommen und mit Schaudern melden,
so sehr von der Erkenntnis des Höchsten entfremdet, so der Vernunft
beraubt und so mit Wahnwitz erfüllt, dass sie die Pfade der Wahrheit
verlassen haben und auf Abwegen gelockt worden sind, sodass sie, nicht
Gott, nicht Menschen scheuend, die Lehre unserer heiligen Mutter der
Kirche für Tand achten, der Kirche Freiheit antasten und, ihrer
Blutgier föhnend, wie an wilder Thiere Brüsten genährt, keines
Geschlechtes schonen und keines Alters. Mehr noch! Blut wie Wasser
vergiessend, zerreissen sie gleich Raubthieren. Priester, wie Mönche,
nageln sie in der Weise der Kreuzigung an die Wand zum Hohn des
Gekreuzigten, und, auf dass sie in noch stärkerem Ausdrucke ihren
Unglauben bekunden und ihre Verachtung der göttlichen Allmacht
verfahren sie mit dem Leibe des Herrn, dem Wegegelde zu unserer
Seligkeit, durch das uns Leben verliehen und dem Tod seine Macht über
die Sünder genommen ist, abscheulicher, als der Mund aussprechen darf;
begehren von bösen Geistern Auskunft, bereiten von ihnen wächserne
Bildnisse, erholen sich Raths von wahrsagerischen Frauen in
schändlichen Zusammenkünften und treiben andere Werke der Verruchtheit,
welche zu denken uns mit Entsetzen erfüllt und mehr zur Wehklage
treibt, als zur Anklage." |
Darauf verkündigt auch
der
Kaiser Friedrich II. die Reichsacht gegen die Stedinger. Im Jahr 1233
zerstören die Stedinger die (wiederaufgebaute) "Schlutterburg".
Ebenfalls im Jahre 1233 zerstören die Stedinger das in Bau befindliche
Kloster Hude (Gründungsjahr 1232).
|
In der "Annales
Cistercienses", einer Chronik des Zisterzienserordens, wird erstmalig
der Name "Hude" im Jahre 1232 genannt. In
der "Stiftungsurkunde der Nordheide bei Hude an das Kloster"
von 1236, des Grafen Heinrich von Oldenburg.
|
Urkunde von 1236
Niedersächsisches
Staatsarchiv Oldenburg |
Durch die "Päpstliche
Bulle vom 19.01.1233"
ruft und bestätigt Papst Gregor IX.
den Aufruf zum Kreuzzug.
| Papst
Gregor IX. am 19.01.1233
in Anagni :
"Bischof Gregor, Knecht der Knechte Gottes, an die Bischöfe von
Paderborn, Hildesheim, Verden Münster und Osnabrück, Gruß und
apostolischen
Segen.
"Da schon lange die
Bremische Kirche zu uns
schreiet wegen des Unglaubens jener Ketzer, so Stedinger heissen und
das Volk der Gläubigen in Bremischen landen, wilden Thieren
gleich, zerreissen und vernichten, haben wir unseren Brüdern, den
Bischöfen von Ratzeburg, Minden und Lübeck, denen das Amt der predigt
in euren Sprengeln vom apostolischen Stuhle verliehen ist, den Auftrag
gegeben, dass sie, den Gläubigen im Umkreise jener Sprengel Vergebung
der Sünden verheissend, alle Getreuen wider jene Ketzer zur Erhebung
aufrufen, auf dass dieselben mit deren Hülfe durch Gottes Kraft
entweder rasch der Belehrung gewonnen, oder in die Grube der Verdammnis
gestürzet werden. Damit aber die genannten Bischöfe um so kräftiger und
völliger unseren Auftrag erledigen können, so gebieten wir euch durch
Schrift des apostolischen Stuhles, dass ihr in
dieser Sache des Glaubens, die allen Christen und insbesonderheit allen
Prälaten am Herzen liegen muss, Bereitwilligkeit jenen Bischöfen zur
Seite gehet., nützlichen Rath ihnen leistend und günstige Unterstützung" Referenz: "die
Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885 und als weitere
Referenz, Lindenborg, scriptores rer. Germ.Septentr.Nr.65 S171
|
Nun
erhält Erzbischof Gerhard II auch die
Unterstützung des Bremer Senats.
Aus dem Vertrag
Erzbischof Gerhards II. mit der Bremer Bürgerschaft, bestätigt von
König
Heinrich (VII.) am 22.März 1233
| Im
Namen des dreieinigen Gottes! Amen! "Gerhard,
von Gottes
Gnaden der Bremischen Kirche Erzbischof, allen, die gegenwärtige
Schrift einsehen, Heil in Ewigkeit! Dieweil
die schon lange währende Vermessenheit der Stedinger ist so arg
geworden, dass sie nicht nur die Acht kaiserlicher Gewalt verdient
haben, sondern auch der Strafe unserer heiligen Mutter, der Kirche,
verfallen sind, und da unser Herr, der Papst, nach reiflichem
Ratschluss in Folge ihrer unverbesserlichen Freveltaten für Ketzer
erklären müssen und hat gegen sie zu ihrer Ausrottung das Kreuz
predigen lassen unter Zusicherung höchsten Ablasses, indem er auch
namentlich die Bremischen Bürger durch besonderen Erlass aufgefordert
hat, ihrer Sünden Vergebung zu erlangen, und sich zu diesem Werke mit
gebührendem Eifer zu rüsten: so haben diese von uns um Hülfe angerufen,
zumal sie auf solche Weise sowohl dem Gebote des apostolischen Stuhls,
als auch dem kaiserlichen Befehl am Besten gehorchen konnten, die
erforderliche Hülfe für diese Angelegenheit uns gewährt und
dadurch neben himmlischem Lohne auch gerechten Anspruch erworben, dass
wir ihr uns bewiesenes Wohlwollen ehren, wie nachfolgend
geschieht. Alle ungerechten Zölle oder Weggelder,
die im Bremischen Hochstifte bisher bestanden oder künftig bestehen
könnten, von dieser Seite der Elbe bis zur Weser, und von der Weser bis
zur Nordsee, und vom Meere aufwärts bis zur Hunte, und von der Weser
aufwärts bis zu den Grenzen des Bremischen Hochstiftes, sie alle sollen
von dieser Stunde an gänzlich aufhören und in Zukunft nicht wieder
erhoben werden.... Auch von der Burg Hoya bis zur Nordsee
soll keine Feste ohne Einwilligung der Bürger erbaut werden, und wenn
zur Bewältigung oder Behauptung des Landes der Stedinger feste Plätze
zu errichten sind, so sollen. die Bürger von Bremen, falls es ihnen
beliebt, die zuerst erbaute Feste zu ihrem Besitz erhalten, auch den
dritten Theil vom Hab und Gut der ketzerischen Stedinger, das dem
Rechte nach als herrenlos in Besitz genommen werden könnte, sollen die
Bürger von Bremen empfangen und auch wenn Land und Werder in Stedingen
mit Kriegssteuer belegt wird, soll der dritte Theil des
Geldes den Bürgern von Bremen zufallen. Wenn von einer der
Festen die errichtet werden könnten, irgend Jemand den Erzbischof oder
die edlen Herrn dieses Landes, das Bremische Capitel oder ein Mitglied
desselben, Dienstmannen der Kirche oder Bürger von Bremen oder irgend
Jemanden auf dem Wege von oder nach Bremen an seinem Gute räuberisch
schädigen sollte, so ist der Räuber, wenn er ergriffen werden kann,
nach Urtel und recht zu richten; wenn er durch Flucht dem Ergreifen
sich entzieht, hat der Herr der Feste, auf der der Räuber sich befand
oder wenn der Herr sich ausserhalb des Landes sich aufhält, der Vogt
der Feste, oder wer die Stelle des Herrn vertritt, nach öffentlicher
Mahnung binnen dreier Wochen wegen des Raubes dem Verletzten Genüge für
den Schaden zuleisten, dessen Schätzung der Verletzte bloss
durch alleinigen Eid vorzunehmen und nur mit eigener Hand zu
bekräftigen braucht; nach erfolglosem Ablauf jener drein Wochen soll
aber die Feste, von der aus die Raubthat vollbracht ist, dem Erdboden
gleich gemacht werden. Auf dass alles dieses um so treuer und
auf ewige Zeit gehalten werde, ist der Vertrag von den Oldenburger
Grafen Heinrich und Burchard, Christian und Otto, von Gerbert,
Edelherrn von Stotel, sowie von den Dienstmannen der Kirche durch
Treugelübde und durch Schwüre gefestigt. Wenn irgend einer von ihnen
das Vorstehende brechen sollte, so werden alle Uebrigen, die dieser
Vertrag begreift, bis zu genügender Sühne der Stadt Bremen getreulich
anhangen.." 41 Ministerialen des Erzbischofs Gerhard II. von Bremen 12 Ministerialen im Gefolge des Edelherrn Gerbert von Stotel 41 Ministerialen der Grafen Heinrich III., Burchard, Christian II. und Otto I. von Oldenburg Ratifiziert 1233 März 22
Beglaubigt von den Dominikanern und vom deutschen Orden "zur
gegenseitigen Unterstützung im Kampf gegen die Stedinger".
Referenz:
"die Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885 und Bremer
Urkundenbuch 172, Seite 204ff. |
Damit
sind die
Stedinger isoliert und es bildet sich eine große Armee, mit
der er
den Feldzug eröffnet.
Der erste Kreuzzug
gegen Stedingen Um
den 26/27.06 1233
erobert die
Armee der Kreuzritter das "Oster-Stedingen", die Osterstader
Marsch.
In
der Weltchronik des
Albert von Stade wird dies wie folgt beschrieben: | | "Das Kreuz
wird gegen die Stedinger überall auf Veranlassung des Apostolischen
Stuhles gepredigt und von vielen genommen. " "Orientalis Stedingia a peregrinis, occisis
Stedingorum purimis, devatatur,.."
Das östliche Stedingen wird von den Pilgern, nachdem sehr viele von den
Stedingern getödtet waren, verwüstet" |
Einen Monat später am 06.07.1233
greifen ca. 200
Kreuzritter unter Führung des oldenburgischen Grafen "Burchard von
Oldenburg-Wildeshausen" das
"Oberstedingen" vom Süden an. Am
Hemmelskamper-Walde stellen sich die Stedinger zur Schlacht und siegen
zum zweiten Mal. Graf Burchard von Oldenburg-Wildeshausen fällt in dieser
Schlacht. In
der Weltchronik des
Albert von Stade wird dies wie folgt beschrieben: | | "Borchard,
Graf von Aldenburg, wird von den Stedingern mit fast 200 Pilgern zu
Boden gestreckt und hinterließ als Erben Heinrich Bogenarius" |
Die
"Päpstliche Bulle vom 17.06.1233", die
(zweite) Kreuzzugsbulle. Zeitlich
noch vor dem ersten Kreuzzug, jedoch dürfte dieser Aufruf erst
Auswirkungen auf den zweiten Kreuzzug gehabt haben.
Papst
Gregors IX |
"Gregor IX,
Bischof, Knecht der Knechte Gottes, den ehrwürdigen Brüdern, den
Bischöfen von Minden, Lübeck und Ratzeburg Gruß und apostolischen
Segen. Aus Eurem Schreiben an uns vernahmen wir was unlängst laut
geklagt worden war, dass der Teufel im Bremer Sprengel eine Gruppe von
gewalttätigen und gottlosen Menschen, die man Stedinger nennt,
angestachelt hat. Sie haben den Glanz des wahren Lichtes verlassen und
sind mit der Finsternis der verwünschten Blindheit geschlagen. Sie
fürchten nicht Gott und verehren nicht den Menschen. Die Lehren der
Mutter Kirche achten sie durchaus gering, ihre Freiheit treten sie mit
Füßen. In tierischer Weise, ja grausamer als wilde Tiere wütend,
verschonen sie weder Mann noch Frau, weder Kind noch Greis. Sie
vergießen Blut wie Wasser. Priester und Mönche haben sie in ruchloser
Weise Glied für Glied zerfleischt. Einige haben sie zur Verhöhnung des
Gekreuzigten an einer Wand gekreuzigt. Die Freveltaten einzelner
überragen jedoch jedes Maß. Sie übertreffen in, ihrer Gottlosigkeit die
Ungläubigen und missbrauchen die göttliche Güte- Schrecklicher, als
sich sagen lässt, schänden sie das Sakrament unseres Heils, das den
Lebenden das Leben gibt. Sie suchen von Dämonen Antwort, verfertigen
Götzenbilder aus Wachs und holen sich in ihrer Verderbtheit bei
irrenden Wahrsagerinnen Rat. So begehen sie viele Werke der Finsternis,
die nicht nur die, die sie berichten, sondern auch die, die sie hören,
erschrecken und entsetzen. Wir haben überlegt, dass bei solchen
verbrecherischen Beginnen von jedem, der kann, schnell mit der Rechten
entgegengetreten werden muss. Wir gaben daher euch durch unseren Brief
den Auftrag und verbanden es mit der Vergebung der Sünden, da euch das
Amt der heiligen Predigt übertragen ist, dass ihr Chrisgläubige in den
Bistümern Paderborn, Hildesheim, Verden, Münster, Osnabrück, Minden und
Bremen euch bestrebt, jene verworfene Gemeinschaft eifrig und wirksam
auszumerzen. Wie in - unserem Briefe ausdrücklich gesagt ist, haben wir
dafür den Gläubigen einen Ablass verheißen. Unsere Briefe habt ihr
ehrerbietig aufgenommen und euch Mönche vom Predigerorden, auch
glaubensstarke Geistliche und Laien herbeigeholt. Mit allen Kräften
habt ihr euch um die Erfüllung des euch erteilten Auftrages bemüht. Die
Gläubigen habt ihr durch häufige Ermahnungen und lockende
Versprechungen, durch Ablässe und Sündenvergebungen gegen diese
Verworfenen heftig erregt. Als dank Gottes Gnade die Stimme der
Prediger gegen das Heidentum laut ertönte, kamen viele, durch göttliche
Fügung entfacht, dem katholischen Glauben so machtvoll und mannhaft zu
Hilfe, dass sie (die Heiden), von Furcht und Schrecken ergriffen, ihre
Stellungen aufgaben und ihr Heil in der Flucht suchten. Denn einer
solchen Menge von Kreuzfahren glaubten sie nicht widerstehen zu können,
obgleich ihr Land, durch große Flüsse und Wasserläufe geschätzt, sehr
stark, ja fast uneinnehmbar ist. Da die Gläubigen aber späterhin
merkten, dass sie sich nicht des gleichen Ablasses erfreuten, der
denen, die in das Heilige Land zur Hilfe gehen, gegeben wird, warteten
sie auf die Erfüllung ihrer Wünsche und wurden völlig untätig. Deshalb
wurden die vorerwähnten gottlosen Menschen unverschämter, als selbst
bei Unverschämten zu erwarten ist. In ihrer Dreistigkeit setzten sie
sich überhaupt gegen Gott und Gott gegen sich. Wider erhoben sie den
Fuß gegen den katholischen Glauben, griffen die Stadt Bremen feindlich
an und zerstörten Kirchen, Klöster (Kloster
Hude) und Orte ringsherum
und selbst eine stark befestigte Burg (Schlutterberg)
des Bremer Bistums von Grund aus. Wegen alledem wurde in (allen) Teilen
Deutschlands ein solcher Aufruhr entfacht, dass nicht nur jene, sondern
auch andere ketzerische Sekten, die bisher in Winkeln verborgen lebten,
gegenüber der Kirche Gottes und dem katholischen Glauben derart
prahlten und offensichtlich überhand nahmen. Schamlos schmähten sie den
Namen des Herrn Jesus, vor dem jedes Knie sich beugt, mit
verbrecherischen Lippen. Schon breitet sich ihre verdammenswerte
Ketzerei weit und breit aus. Beklagenswert und erstaunlich, sie stecken
das christliche Volk an und verderben es. Sie fangen die Priester,
zerreißen sie Glied für Glied und kreuzigen sie unter jeder Art von
Martern. Wir sind deswegen demütig gebeten worden, mit Rücksicht auf
eine so große Gefahr ein Heilmittel anwenden zu wollen. All das ist so,
dass es mehr schmerzt und mehr Kummer und Weinen verursacht, als
berichtet ist. Dennoch ist es eine Eigenheit des apostolischen Stuhles,
dass er gegen die, für die es eine größere Schwierigkeit ist, die
Wahrheit vollständig zu erfassen, nachdrücklich vorgeht, damit sie
nicht einem falschen Wahn verfallen. Wir haben daher euch Brüdern in
wiederholten Schreiben aufgetragen und befohlen, es genau zu beachten:
Jedes Mal, wenn es feststeht, dass sich die Verdorbenen gegen das
heilige Altarsakrament wie erwähnt durch das Anrufen von Dämonen, durch
Götzenbilder aus Wachs, durch die verabscheuenswerten Ratschläge von
Wahrsagerinnen schwer vergangen haben und trotz eurer liebevollen
Ermahnungen in dieser verdammenswerten Verstocktheit verdammenswert
verharren und sich nicht zufrieden geben und demütigen Sinnes in den
Schoß der Mutter Kirche zurückkehren wollen, dann wendet bei ihrer
Bekehrung in jeder Hinsicht eine so große Vorsicht und Halsstarrigkeit
an, dass ein Rückfall von ihnen in keiner Weise zu fürchten ist. Weil
bei einer so großen und schweren Erkrankung, in der leichte Arzneien
nichts nützen, zu kräftigeren Heilmitteln gegriffen, Feuer und Schwert
bei den Wunden, die keine Linderung fühlen, angewandt, die faulen
Fleischstücke abgeschnitten werden müssen, damit sie die gesunden Teile
nicht anstecken, mögt ihr gegen sie und die, die sie aufnehmen,
verteidigen und begünstigen, die Macht des geistlichen und weltlichen
Schwertes anrufen. Veranlasst alle Christgläubigen durch nachdrückliche
und wirksame Ermahnungen, dass sie sich zur Hilfe ihres Christus
erheben und sich männlich gegen sie rüsten. Die Gläubigen aber, die das
Zeichen des Kreuzes angenommen und sich zur Ausmerzung dieser Ketzer
gerüstet haben, sollen sich des Ablasses erfreuen und durch
das
Privileg geschätzt werden, das wir denen, die in das Heilige Land zu
Hilfe eilen, bewilligt haben. Im übrigen fordert diese
Verderbten auf,
dass sie für den Schaden, den sie der Bremer und anderen Kirchen und
kirchlichen Personen zugefügt, das Unrecht, das sie ihnen angetan
haben, angemessene Entschädigung leisten. Wenn sie aber auch auf eure
Ermahnungen hin nicht sorgen zur Ruhe zu kommen, dann geht in der euch
anvertrauten Aufgabe nach dem Inhalt der früheren Briefe weiter vor.
Falls ihr bei der Ausführung nicht alle dabei sein könnt, so sollen
doch zwei von euch oder einer es vollführen.
Gegeben im Lateran
,
am
17. Juni, im 7. Jahre unseres Pontifikats. " Referenz: Bremer,
Urkundenbuch Nr.176 S211 und "Illustrierte
historische Hefte 22" |
Im
"oldenburgischem Urkundenbuch" 2 Bd. des Geheimrates Prof. Dr. G.
Rüthning wird dies wie folgt beschrieben:
| Papst Gregor IX.
beauftragt von neuen die Bischöfe von Lübeck, Ratzeburg und
Minden, die
Stedinger, deren Ketzerei und Gewalttaten geschildert werden, zu
unterwerfen und
verspricht denen, die am Kreuzzuge gegen Sie teilnehmen werden,
dieselben
Ablässe und Vorrechte, die den Kreuzfahrern in heiligen Lande gewährt
sind. Im
lateinischen Text wiederholen sich manche Redewendungen wörtlich aus
der Bulle
vom 26.Juli 1231. Wiederum spricht der Papst von jenen hartnäckigen,
gottlosen
Leuten der Bremer Provinz, die man "Stedinger" nennt: der Teufel hat
Sie erfasst.
Ohne Gottesfurcht und Menschenachtung treten Sie die Freiheit der
mütterlichen
Kirche mit Füßen. In wilder Art wüten Sie grausamer als wilde Tiere.
Niemand
verschonen Sie, weder Frauen noch Greise. Blut vergießen Sie wie
Wasser.
Gottlos zerfleischen Sie gliederweise Priester und Mönche. Einige
schlagen Sie
- welche Schande ! - gekreuzigt an die Wand. Statt auf dem Wege des
Heils zu
gehen, befragen Sie Götzen, machen sich Wachsbilder, und in schmutzigen
Redensarten wenden Sie sich um Rat an Wahrsagerinnen. Manche andere
dunkle
Handlung begehen Sie , die nicht nur dem Erzähler, sondern auch dem
Hörer
Schauder und Schrecken erregt. Der Papst beruft sich dann, wie Rüthning
angibt,
auf ein früheres Schreiben
und spornt zu tatkräftigem Eingreifen an der Seite des Priesterordens
an.
Referenz:
"oldenburgisches Urkundenbuch" 2 Bd. Geheimrat Prof. Dr. G. Rüthning
| In
ganz Norddeutschland sammelt sich nun ein neues größeres
Kreuzfahrerheer gegen die Stedinger. Für ihre Hilfeleistung
erhält die Stadt Bremen umfangreiche Zugeständnisse von Erzbischof
Gerhard II. Bremer Bürger können in den nächsten Jahrzehnten vermehrt
Land in Bremens Umgebung erwerben. Später folgt ein Verbot, Land an
Nicht-Bremer zu verkaufen. Am
18. März 1234 bittet Papst Gregor IX. den Gesandten Wilhelm
(ehm. Bischof von Modena) zwischen den Stedingern und
Erzbischof Gerhard II. und der Bremer Bürgerschaft zu vermitteln. Es
ist bemerkenswert das der Papst hier nicht mehr von Ketzerei spricht
und einen Schlichtungsversuch unternimmt. Jedoch hat diese
Bitte keinen Einfuß mehr auf den anstehenden Kreuzzug.
| Papst
Gregor
IX., 18. März 1234,
Lateran:
"Der schwere und
schreckliche Streit, der vordem
ausgebrochen ist zwischen unserm ehrwürdigen Bruder , dem Erzbischofe,
sowie der Geistlichkeit und den Bürgern von Bremen auf der einen Seite
und Denen, so Stedinger heissen, auf der andern, ist, wie unserm
apostolischen Amte geschrieben, durch die Ränke des Erzfeindes der
Menschheit so sehr gewachsen, dass in dessen Folge davon Morden und
Brennen und Verwüstungen der Ortschaften und andere, den Erzähler wie
den Hörer entsetzende Taten begangen sind, welche Gott missfallen und
gefallen dem Fürsten der Finsternis. Ob so großer
Bedrängnis unserer
Söhne nicht ohne Grund tief bewegt, werden wir durch unser
seelsorgerisches Amt und Mitgefühl getrieben, für ihr Heil zu sorgen;
deshalb geben wir dir , da du durch jene Gegend nach göttlicher
Schickung deinen Weg nimmst... und, den Freunden und Ehren dieser Welt
entsagend, stark, wie ein Held , deine Lenden umgürtet hast, frei die
evangelische Wahrheit zu predigen, durch Schrift des apostolischen
Stuhles den Auftrag, dass du eifrigst das Deinige thuest, um wenn es
möglich ist, wegen jener Angelegenheit unter den Genannten einen
Vergleich zu Stande zu bringen, sie hiezu anleitend
mit heilsamen Ermahnungen und heilbringenden Rathschlägen nach der dir
von Gott gespendeten Weisheit. Sollten sie aber deinen Ermahnungen
nicht sich bequemen wollen so mögest du dafür sorgen, dass
dein Verfahren und die Umstände der ganzen Angelegenheit uns
mitgetheilt werden, auf das wir, durch deine Meldung
unterrichtet, besser dieser Angelegenheit uns anzunehmen vermögen"
Referenz: "die
Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885 Referenz: "Bremer
Urkundenbuch" I Nr.179 S.215
|
|
18. März 1234, Lateran:
Papst Gregor IX. an den apostolischen Legaten, früheren Bischof Wilhelm
von Modena: er soll versuchen, den Streit zwischen Bremen , Erzbischof
und Stad , und den Stedingern beizulegen.
". . .Grandis et gravis discorda, que olim est orta inter venerabilem fratrem
nostrum archiepiscopum, clerum et cives Bremenses ex parte una et quosdam, qui
[Steding]i vocantur, ex altera . . adeo invaluit, . . . quod inde cedes hominum,
incendia villarum et destructiones locorum et alia dictu et auditu orribilia
committantur, que deo displicent et placent principi tenebrarum. De tanta itaque
filiorum iactura non perurgemur. Darum
gürte deine Lenden und predige die Wahrheit des Evangeliums.
Fraternitati tue per apostolica scripta mandamus, quatinus ad compositionem
inter eos, si datum fuerit, desuper faciendam, interponas efficaciter partes
tuas, eos ad id salutaribus consiliis iuxta datam tibi a deo prudentiam
inducendo. Quod si monitis acquiescere forte noluerint, tu processum tuum et
totius negotii circumstantias nobis intimare procures, ut per tuam relatonem
instructi prossimus melius eidem negotio providere. Datem Laterani XV Kal.
Aprilis, pontificatus nostri anno septimo."
Referenz: "Oldenburger
Urkundenbuch" II Nr.68
|
Am
27.05.1234, Sonnabend vor
Himmelsfahrt,
kommt es zur Schlacht. Ein mächtiges Landheer begleitet von eine
Schiffsflotte
schließt sich an der unteren Ochtum zusammen. und mit Hilfe der Boote
wird eine
"Bootsbrücke" über die Ochtum gelegt. Damit waren die Stedinger
Verteidigungsanlagen umgangen und es begann die
" Schlacht bei
Altenesch " Die
Stedinger erleiden
hier eine
vernichtende Niederlage gegen das Kreuzfahrerheer
.
Überlegungen
zur Stärke und Strategie beider Parteien:
Die
Stedinger: |
Wenn
es in Oberstedingen des 13 Jhd. gleichviel Bauernstellen
gab, wie im spätern 16 Jhd., so kann man max. 250 Hofstellen
annehmen.
Rechnet man nun pro Hof: Altbauer, Bauer, Jungbauer, und
Knecht und ca. 250 Männer aus den angrenzenden Gebieten,
dann kommt man auf max. 1250 Kämpfer. |
Die
Kreuzfahrer: |
Rechnet
man max. 50 bis 100 Ritter mit je 10 Knappen und
Lanzenträgern, sowie 100 Ministralien
mit je 5
Bediensteten, dann kommt man auf ca. 1150 bis 1600
Kreuzfahrer. |
Der
Kern des Kreuzfahrerheeres bildeten die Ritter. Doch mit ihren
schweren Pferden konnten diese nicht über Gräben springen.
Straßen gab es nicht, nur schmale Wege und auf bzw. am Deich
konnte man am besten Distanzen überwinden.
Zu vermeiden
war ein Moor oder ein kultiviertes Gelände, welches in Hufen
angelegt war (da schmal und durch Gräben begrenzt). Außerdem
dürften die Stedinger eine Querung der Ochtum bei einer Furt
erwarten doch dann hätten die Kreuzfahrer über die Weiden und Gräben
gemusst, bis für dieses Heer der geeignete Kampfplatz auf
festeren Marschboden ereicht wäre.
Denn das beste Schlachtfeld für die Kreuzfahrer war das höher
gelegenes Marschland (d.h nicht so sumpfiges Land), als dort von
der Mündung der Ochtum in die Weser bis zum "Olden
Esch" bei Sannau. Hierzu war der optimale Weg die
Überquerung der Ochtum mit Hilfe einer Schiffsbrücke direkt an
der Mündung der Ochtum.
Strategie
der Kreuzfahrer: |
Eher
die geordnete Schachtordnung. Ausrüstung und Bewaffnung: Schwerter und Lanzen mit Kettenhemd und Topfhelm. Von einer Distanzwaffe, wie die Armbrust, wurde später nicht berichtet. |
Strategie
der Stedinger: |
Die
Stedinger dürften, da sie beweglicher waren, eher den
Angriff bevorzugt haben.
Die Reiterei wurde
durch viele leicht bewaffnete Bauern (Fußtruppen) mit
Langspieße, Forcken, Dreschschlägel und Schwerter unterstützt. |
1299 also
65 Jahre nach der Schlacht bei Altenesch wurde die Kirche zu
Altenesch / Süderbrook, errichtet und dem hl. St. Gallus
geweiht. Mitten auf dem Schachtfeld und evtl. auf einem Massengrab.
Gleichzeitig wurde noch zwei Kapellen errichtet, die eine wo die
Schlacht begann, zu Ehren des St. Veit und die anderen dort wo die Schlacht endete, in Sannau,
welche dem St.
Martin geweiht wurde( beide unter dem Patronat des Abtes von Corvey).
Die Distanz zwischen beiden Kapellen beträgt 3km !
Die Kapelle St. Veit ursprünglich mitten im Feld zwischen
Ochtum und Altenesch musste, da sich der Verlauf der
Weser- und Ochtum geändert hatte, ausgedeicht werden. Die
neue Kirche/Kapelle entstand auf einer Wurt an der Stelle des
heutigen St. Veit-Denkmals.
Nach der Kapelle zu Sannau entstand dort eine Kirche, welche
urkundlich auf 1417 datiert wird. |
In der Weltchronik des
Albert von Stade wird die Schlacht wie folgt beschrieben: | | "Heinrich
II, Herzog von Brabantien, und Florentius IV, Graf von Holland, welche
zu Bremen sich aufhielten, gürteten sich mannhaft gegen die Stedinger,
gleichsam als gegen die offenbaren Feinde der Kirche. Denn so wie es
von ihnen erwiesen ist und durch die Bischöfe von Minden, Lübeck und
Ratzeburg den Ohren des Papstes hinterbracht wurde, achteten sie die
Lehre der Mutterkirche ganz gering und traten die Freiheit derselben
mit Füßen, indem sie kein Geschlecht noch Alter schonten. Sie
erforschten die Orakel der Dämonen, machten Bilder aus Wachs, indem sie
auch bei ihrem unsauberen Treiben umherschweifende Wahrsagerinnen um
Rath fragten und indem sie auch, was das Schrecklichste ist, die
Wegzehrung zum ewigen Leben in scheußlicherer Weise, als es sich
auszusprechen ziemen möchte, missachteten.
Auch die Geistlichen und die
Mönche lästerten sie in gottloser Weise und quälten dieselben mit jeder
Art von Martern. Und es genügte ihnen auch nicht ihr eigener Verderb,
sondern sie suchten alle, welche sie erreichen konnten, und besonders
die Bauern in den Abgrund ihres Unglaubens hinabzuziehen. So wie
Lucifer von dem Strahl des ewigen Lichtes ausgeschlossen, da er bei
seinem eitlen Übermuth unmöglich im Himmel verbleiben konnte, weil er
mit dem Schatten ewiger Blindheit geschlagen, verloren und ein Diener
des Verderbens geworden und bestrebt ist, damit nicht die Würde des
menschlichen Geschlechts der ihm entzogenen ewigen Freuden theilhaftig
werde — denn es pflegen ja die Elenden durch das Glück der Guten noch
mehr gequält zu werden — jene Würde in die Tiefe des Unglaubens von der
Höhe des Glaubens herabzustürzen, um sie mit sich in den Sumpf seines
Elendes zu ziehen, in der Meinung, hierdurch die Last seiner Verdammung
zu vermindern, da ja den betrübten Elenden die angenehme Gesellschaft
von Elenden einem gewissen Trost zu bringen pflegt. Ebenso vergifteten
die elenden und beklagenswerthen Stedinger, indem sie sich Gott
vollständig entgegensetzten, durch ihre Überredungen und schlechten
Beispiele das christliche Volk schwer, so dass eine unermeßlich große
Menge von Bauern sowohl in entfernten als benachbarten Gegenden
befindlich mit Worten dieselben vertheidigte, und, wenn sich die
Gelegenheit geboten hätte, bereiten Geistes dem Trotze derselben Hülfe
gebracht haben würde. Aber Gott, der Herr aller Barmherzigkeit,
entflammte seine Gläubigen, dass sie sich auf die Predigt des Kreuzes
tapfer gürteten zur Ausrottung eines so verworfenen Volkes, indem sie
sich jenes Ablasses und jenes Vorrechtes erfreuten, welche den zur
Unterstützung des heiligen Landes ausziehenden bewilligt werden. Daher
brachen der Erzbischof von Bremen, der erwähnte Herzog und der Graf mit
einer nicht geringen Menge von Kreuzfahrern am 26. Juni, einem Sabbath,
einmüthig gegen dieselben, als solche, welche die göttliche Geduld
mißbrauchten, auf, bereit zu unterliegen, oder dieselben mit ihren
nichtswürdigen Werken zur Ehre und zum Ruhme Jesu Christi und seiner
Kirche vollständig zu vertilgen. Jene dagegen, gleich als ob sie an den
Brüsten wilder Thiere genährt wären, wütheten jetzt noch grausamer, und
indem sie ihre Zuversicht aus ihren Asmodet setzten, mißtraueten sie
nicht, dass sie dem mächtigen Arme des Herrn Sabaoth und einer so großen
Menge Kreuzfahrer widerstehen könnten Und in ihrer wunderbaren und
erstaunenswerthen Hartnäckigkeit verharrend hörten sie auch jetzt nicht
auf, die Schlüsselgewalt der Kirche mit ihren abscheulichen Lippen in
schimpflicher Weise zu verhöhnen. Boleke
von Bardenflete, Tammo
von Hunthorpe, Thedmarus
de Aggere
und andere sehr schlechte üble Berather derselben, ermahnten dieselben
kräftig, Leben und Vaterland zu vertheidigen, indem sie sagten, sie müssten entweder unterliegen oder wie wilde Hunde wüthen. Es
überschritten aber inzwischen die Kreuzfahrer den Fluß Ochmunda, indem
sie eine Brücke von Schiffen herstellten und als sie hinüber waren,
ordneten sie vorsorglich ihre Reihen. Die Stedinger, gleichsam rasend
geworden und von einer gewissen Tollheit erfasst, fürchteten nicht die
Menge der Kreuzfahrer, nicht die Gewalt des geistlichen und des
weltlichen Schwertes, sondern stürzten sich in zwar geordneter
Schlachtreihe, aber ungeordneten Geistes, gleich tollen Hunden den
Pilgern entgegen. Der Herzog von Brabantien und der Graf von Holland
griffen beim ersten Anlaufe jene Verpesteten bei dem Felde Oldenesche,
wo sie sich versammelt hatten, mannhaft an, aber diese vertheidigten
sich mit höchster Kraftanstrengung. Sofort brach der Graf von Clive mit
den Seinigen von der Seite über sie her und zerstreute ihre
Schlachtreihe. Die Geistlichkeit, welche in der Ferne stand und den
Ausgang der Sache erwartete, sang: „Mitten wir im Leben“ <Media
vita> und andere
Klagelieder mit Trauer und betete für den Sieg des Kreuzes. Kein
Verzug, jene Thoren und Bösewichter schwanden in ihren Gedanken dahin,
weil sie von dem Heere des Herrn unterdrückt wurden, von Lanzen
durchbohrt, von Schwertern getroffen, von den Füßen der Pferde
zertreten. Und so stark kam die Hand des Herrn über sie, dass
in kurzer
Zeit 6000
derselben zu Grunde
gingen. Die Mehrzahl von ihnen ging, als sie ihr Heil in der Flucht
suchten, in einer nahen Grube und in der Wisera zu Grunde. Diejenigen,
welche etwa entkamen, wurden in alle vier Winde zerstreut. So wurde
ihre Hartnäckigkeit bei ihnen zu einem Fallstrick, zur Wiedervergeltung
und zur Schande. Graf Heinrich von Oldenburch fiel ebendaselbst und mit
ihm ungefähr neun Pilger. Aber der Graf von Holland
kehrte nach Hause
zurück und wurde in einem Turnier bei Novimagium
getödtet." |
An diesen Kreuzzug beteiligten sich
u. a. :
|
Ritter des Deutschen
Ordens ,
Otto I. Graf von Oldenburg
und sein Sohn Graf Heinrich III. von Oldenburg-Wildeshausen (wurde
in
dieser Schlacht getötet), Bischof von Münster
Ludolf von Holte , Giselbert von
Gottinghien, Graf Ludwig I von
Ravensberg , Graf Dietrich IV./VI von
Cleve ,
Graf Otto II. von Geldern, Bischof
Wilbrand von Utrecht, Wilhelm IV. von Jülich, Adolf IV. von Berg, der Graf Florentin
IV. von Holland-Seeland , Herzog Heinrich II. der Jüngere von Brabant,
Edelherr Gerhard von Diest, Wilhelm von Grimberg, Arnold II.
von Wesemael, Walter von Bouchout, Robert VII. von Bethune, Wilhelm III. von
Bethune, Rasso VI.
von Gavere, Arnold IV von Oudenaarde, Dietrich III. von Bevere (Kastellan von
Dirmuide), Gilbert
I. von Zottegem, und viele andere Fürsten und Edelherrn. |
Also
im Wesentlichen der nordwestdeutsche, niederrheinische, holländische, flandrische und
brabantische Adel.
|
Die
Stedinger wurden geführt von:
(Quelle:
"Annales Stadensen") |
-
Thammo von
Huntorp (Tammo von Hunturp) (Tammo von
Huntorp) (Tammo von Huntorpe)
(Tammo de Hunthorpe) (Tammo von Huntorf)
(Tammo von Hundorf)
Eindeutig
lässt sich Tammo von Huntorp nicht zu identifizieren, da sich
Huntorp auf das heutige Altenhuntorf im Moorriem oder auf das
später vom Moorrand der Brokseite des südlichen Stedingen nach
Neuenhuntorf an die Hunte verlegte Dorf beziehen kann.
| "Die
von
Huntorp, oder von Schlören sind die von Schlörenbuttel. Sie wohnten
dort, wo heute die Kirche von Altenhuntorf steht. Die Familie wird 1436
als adelig erwähnt." Aufzeichnung:
Pfarrer Diedrich Konrad Muhle
- Schwei 1845, vormals Pfarrer in Hude von
1815-1834 |
-
Detmar tom Dieke
(Detmar tom Dyk) (Detmer vom
Dieke) (Detmar vom
Dieke) (Detert vom
Dieke) (Thedmar de Aggere)
(Thedmarus de Aggere)
Detmar tom Dieke "Dietmar zum Deich"
lässt sich aufgrund seines unspezifischen Beinamens überhaupt nicht eindeutig lokalisieren.
| "Die
Familie "vom Dieke" soll bald ausgestorben sein. Es heißt, sie habe am
Brookdeich auf dem späteren Münnichen Gut gewohnt."
Aufzeichnung:
Pfarrer Diedrich Konrad Muhle - Schwei 1845
| Bolko von
Bardenfleth (Bolke von
Bardenfleth)
(Boleke von
Bardenflete) (Boleke de Bardenflete)
(Boleke Santelbeen van Bardenfleth)
Eine
Identifizierung dieser Personen ist jedoch unmöglich. Weil es im
Stedingen des frühen 13. Jahrhunderts wenigstens zwei Bardenfleths gab,
eines auf der Lechterseite (im Kirchspiel Warfleth) und das andere im
Moorriem, damit kann Bolkos Heimat sowohl südlich wie nördlich der Hunte
liegen. Außerdem muss Bolo von Bardenfleth
nicht unbedingt ein Bauer gewesen sein, so könnte er auch ein Mitglied der
bereits vor 1233/34 nachgewiesenen Ministerialenfamilie von
Bardenfleth gewesen sein kann.
| "Die
von Bardenfleth, auch Staven genannt, hatten im Wappen eine weiße Lilie
im roten Felde, auf dem offenen Ritterhelm erhoben sich zwei
Büffelhörner, verschränkt halb silberweiß, halb rot, zwischen denen
eine Lilie steht. Wahrscheinlich war ihr
ursprünglicher Sitz Bardenfleth bei Warfleth.
Aufzeichnung:
Pfarrer Diedrich Konrad Muhle - Schwei 1845
Die
Familie erhielt nach den Unruhen Amnestie. 1254 legte Alexander von
Bardenfleth dem Grafen Johann von Oldenburg einen Treueid ab."
| Über
den Zwist und anschließenden Kreuzzug zwischen den Erzbischof Gerhard
von Bremen und den Stedinger gibt es einige zeitnahe
Nachrichten.
Die erste befindet sich in den "Annales Stadensen", den Stader
Jahrbüchern des Abtes Albert von Stade, dessen Anwesenheit in Bremen um
die fragliche Zeit urkundlich nachgewiesen ist. So entstanden nicht
lange nach den Ereignissen viele weitere Aufzeichnungen. Doch alle
diese Berichte sind sehr kritisch zu bewerten, denn bedingt durch ihre
zeitliche und geografische Entfernung und auch ihrer
Standeszugehörigkeit hat jeder Chronist seinen eigenen Blickwinkel auf
die damaligen Ereignisse. Folgende Berichte bilden die
Grundlage aller späteren Ausarbeitungen: |
-
Annales Stadensen, den Stader Jahrbüchern des Abtes Albert von Stade
(eine zeitnahen Chronik, jedoch sehr im Interesse
der Bremerkirche berichtet)
Aussage zur Schlacht: 6.000 starben und nur 2 Ritter -
Erfurter Annalen (1220-1253)
Aussage zur Schlacht: 5.025 starben -
Kölner Annalen
(eine relativ sachliche
Notiz zum Jahr 1234)
Aussage zur Schlacht: 2.000 starben -
Chronik des Abtes Emo von Werum, 1203-1237 (Westfriesland)
Aussage zur Schlacht:
11.000 Kämpfer und 4000 starben
- Sachsenchronik
Aussage zur Schlacht: es
starben nur 9 Ritter -
Rasteder Aufzeichnungen
Aussage zur Schlacht: es
starben nur 3 Adelige -
Albrich von Trois-Fontaines (Champagne/ Frankreich).
- Matthäus Paris vom Benediktinerkloster St. Albans,
1199-1259 (England)
Aussage zur Schlacht: unzählige starben - Die
Annalen der Tewkesbury Abbey bis 1262 (England)
-
Reimchronik (um 1243) des Philipp Mouskés Erzbischof von Tournai
(Belgien)
(sehr durch die
Kreuzpredigten beeinflusst) - Die
Annalen des Prämonstratenserklosters Martinstal Le Parc bei Löwen
(Belgien)
- Chronist, Balduin von
Ninove, Prämonstratenser der flämischen Abtei Ninove (Grafschaft Alost,
Belgien)
Aussage zur Schlacht: 11.000 Kämpfer
nennt die Stedinger Katgarer "Caturcenses". - Chronist, Johannes
Longus (1503-1567) von St. Bertin, Ypern (Belgien)
- Annalen von Flandern, Pierre d'Oudegherst (16Jhd)
(Belgien)
|
| CHRONIK DES
ABTES VON WERUM "Mittlerweile
entrichteten die Stedinger nicht die Einkünfte des Bischofs und der
Kirchen und wurden deshalb mit dem Interdikt belegt. Wie
allgemein (innotuit) bekannt ist, ist unter anderen Vorwürfen der Hauptgerung
gewesen der Ungehorsam, der nicht besser ist als Götzendienst, wie
Salomo sagte: Ungehorsam ist gleich Götzendienst (1.Sam.,15,23)
Der
Papst übergab den Fall drei Erzbischöfen - - -
Im selben Jahre flogen die Predigermönche überall am Rhein, in
Westfalen, Holland. Flandern und Brabant wie Gewitterwolken umher,
reizten Fürsten und Völker gegen die Stedinger auf - - - - - -
Es
kam auch der Graf von Holland mit einem großen Heer in vielen Schiffen,
ebenso der Herzog von Brabant mit unglaublich vielen Kriegern. Der
Herzog von Brabant war der vornehmste im christlichen Heere - - - -
- Was sollten die Stedinger nun tun, wenige gegen
viele, Ketzer gegen Katholiken, gebannt, aber entschlossen, die
heimatliche Scholle nicht zu räumen - - - - - Beim
ersten Zusammenstoß stürzte der Graf von Oldenburg als er die Zügel
losließ, und wurde erschlagen - - -
Der Herzog von Brabant sammelte Truppen und umzingelte sie. Die bereits
Verlorenen und Ermüdeten wurden bei dem Angriff getötet - - - - - -
Es
heißt, viele Männer und Frauen hatten den Ausgang vorhergesehen und
sich durch die Flucht ins Moor oder anderswo in Sicherheit gebracht.
Referenz: abgedruckt
in Anton Matthaeus veteris acvi analecta, Haag 1738
|
| ANNALES
COLONIENSIS MAXIMI a.d.
1234 In den nördlichen Teilen Deutschlands wurde das Kreuz gepredigt
gegen die Stedinger. Als das ganze Heer der Kreuzfahrer beisammen war,
wurden am Tage nach Himmelfahrt die sogenannten Stedinger besiegt und
völlig von der Erde vertilgt. Die Stedinger wohnten auf der Grenze
zwischen Friesen und Sachsen, umgeben von unpassierbaren Mooren. Und
von Flüssen. Sie hatten sich Ausschreitungen zuschulden kommen lassen
und den Zehnten verweigert. Deshalb waren sie vor vielen Jahren in den
Bann getan, hatten aber solche kirchliche Maßregel verachtet, Es waren
tapfere Leute und führten mehrfach Angriffskriege gegen die
Nachbargebiete, besonders gegen die Grafen und Bischöfe, Oft waren sie
die Sieger, selten die Besiegten. Deshalb wurde auf Anordnung des
Papstes in vielen Bistümern das Kreuz gegen sie gepredigt, In dem oben
erwähnten Kriege - durch diesen Kreuzzug - kamen ungefähr 2000 von
ihnen um, während die wenigen Überlebenden zu den benachbarten Friesen
flüchteten. Referenz:
Kölner Jahrbücher
(Monumenta Germania
XVII,Seite 843,844) |
und
nun eine Chronik, die offensichtlich stark beeinflusst ist durch die
ketzerischen Kreuzpredigten u.a. von Konrad von Marburg: (Basis
dürfte hier auch die Kreuzzugsbuhle, vom
29.10.1232 sein bzw. die "Vox in Rama" vom 13.06.1233 sein)
| Reimchronik
des Philipp Mouskés aus Tournai 1234 (Original in
pikardischem Dialekt)
Es war so gekommen, dass der Erzbischof von Bremen einem Volk entzweit
war, das er ganz außerordentlich hasste; sie hatten nämlich seinen
Bruder getötet, den er über sie gesetzt hatte, - in einer starken Burg
sollte er wohnen - und die Burg, - ich weiß es bestimmt - hatten sie
auch niedergerissen. Der Streit dauerte fort; sie bezahlten keine
Abgaben, außer wann sie wollten, ja einmal Renten und Zehnten. Deshalb
wurden sie (in den Bann getan) verflucht schon vor langer Zeit im
ganzen Bistum unter Glockenschlag und Bann, so dass es bei ihnen weder
Pfaff noch Pfäfflein gab noch einen Verkündiger der Wahrheit. Sie
wurden gänzlich ungläubig, und andere Ungläubige schlossen sich ihnen
an. So blieben sie bei ihrem Aberglauben, und wenn ein vernünftiger
Mann dorthin kam und sich zum Glauben an Gott bekannte, dann brachten
sie ihn augenblicklich um. So wurden sie alle Anhänger des Teufels,
groß und kein. Nachts versammelten sie sich in einem Haus und beteten
den Teufel an in Gestalt eines Katers küssten ihm den Hintern und dann
machten sie sich alle gemein miteinander, Männer und Frauen und weder
bei Schwestern noch Basen wurde bei solchen Gelegenheiten Rücksicht
genommen. (Ob es eine Schwester oder Base war, war ihnen einerlei) Der
Erzbischof wollte das nicht länger dulden und ging gegen sie vor, er
und seine Anhänger. Mehrere Male schickte er Geld zu seinen Rittern und
Knechten. Aber Teufel der sehr mächtig war, gab Ihnen den Sieg über den
Bischof und seine Macht, Schließlich ging der Bischof nach Rom und
erzählte dem Papst von ihrer Ketzerei. Der sandte Prediger aus, die
einen Kreuzzug gegen das Volk zustande brachten, und gab großen Ablass.
Aber weder im Guten noch Im Bösen waren jene zu bekehren. Es gab dort
viel Wasser. Daher hatten sie guten Mut, ergriffen die Waffen und
rüsteten sich freudig zum Kampfe. Der Tag rückte heran, wo der
Erzbischof aller bedurfte. Auf der einen Seite stritten die Kreuzfahrer
für Gott. Nach einer Beratung zogen sie aus zu einen recht heißen Tag.
Auf der anderen Seite stand das Aufgebot der Ungläubigen, dort
Kateranbeter genannt, groß und stolz, voll Mut und Kraft. Stolz gingen
sie ohne Zögern aus ihrer Verschanzung in vollen Lauf dem Kreuzheer
entgegen. letztere verloren viele Gefangene, so groß war der Schrecken.
Aber der wahre Gott, der Helfer der Seinen, gab, dass es nur eine
Scheinflucht war. Die Kreuzfahrer hielten klüglich in guter Ordnung.
Als die Verteufelten kamen, war es kein Spaß und niemand war vor ihnen
sicherer als vor Türken und Sarazenen.
Da gab es viel Flehen zu Gott, Gebet und Gelübde. Unter Anrufung Gottes
ging das Kreuzheer vor. Rasch waren jene aus ihrer Verschanzung
herausgerückt, die Unsern sahen es, flohen zum Schein, um sie auf die
Ebene zu locken, um sie dort besser verfolgen zu können.
Arnold von Gavre konnte ihnen nicht gleich beikommen. Er ließ sein
Pferd zurückgehen, um den rechten Augenblick wahrzunehmen. Das Pferd
des großen, starken, stolzen und mutigen Mannes ging vorzüglich. Dann
schlug er mit Kraft auf die Ketzer ein und tötete viele. Auch Arnold
von Gavre zögerte nicht, sie zu töten, ebenso Robert von Bethune. Er
kämpfte tapfer und erwarb sich viel Ruhm. Keiner verdiente Tadel, viele
hielten sich brav. Aber ich will nicht weitschweifig werden. Arnold von
G. machte seine Sache so, dass alle zufrieden waren. 4000 wurden
erschlagen von denen, die vor langer Zeit sich ergeben hatten dem
Teufel in Gestalt eines Katers; niemand wurde verschont, hatten den
Teufel den Hintern geküsst und bei ihren Zusammenkünften weder nach
Schwester noch nach Base gefragt. Keiner tat was er sollte, jetzt
bekamen sie ihren Lohn, sie glaubten nicht an Gott, legten überall
Feuer an, jetzt widerfuhr ihnen das gleiche. Gott hatte kein Erbarmen
mit ihnen. Mitleidlos wurden sie hingeschlachtet, Ihre Berittenen
flüchteten durch Wälder, Wiesen und Sümpfe, deren es dort viele gibt,
voll Beulen und Wunden! Viele Beute brachten die Kreuzfahrer
nach Hause und der Bischof konnte sozusagen auf sein Recht pfeifen.
Referenz: (Quelle:
Monumenta Germania Scriptores XXVI Seite 718 ff.)
|
Der Mönch,
Bartholomaeus Anglicus (* um 1190; † nach 1250) ,
ein franziskanischer Scholastiker
und Autor von "De
proprietatibus rerum", einem der ersten Nachschlagewerke des
Mittelalters, schrieb über friesische Bauern:
.... Ritter
dulden sie nicht in ihrem Lande ....
....Für Freiheit setzen sie ihr Leben
ein und wollen lieber sterben als geknechtet zu sein....
diese Aussage ist
konform mit dem Spruch: "Lewer dod as
slov"
Anmerkung:
Dieser
Spruch wurde von Hermann Allmers ,
Mitte des 19th Jhd. geprägt,
ob die Stedinger
diesen Spruch wirklich als Leitmotiv führten, ist spekulativ.
Evtl. hat Hermann Allmers diesen Spruch aus Nordfriesland übernommen, denn: unter
dem "alten
Wappen" von Nordfriesland steht der Spruch: „Lewwer
duad üs Slaav!“
(„Lieber
tot als Sklave!“)
|
Die bekannteste Sylter Sage rankt sich um den Freiheitskämpfer Pidder Lüng, der im 16Jhd auf der Insel lebte.
Von ihm ist die bekannte Losung "Lewwer duad üs Slaaw!" ("Lieber tot als Sklave!") überliefert,
die trefflich den Freiheitswillen der alten Friesen charakterisiert, die sich nur ungern der Obrigkeit beugten. Berühmt wurde Pidder Lüng für eine – je nach Sichtweise – heroische oder ketzerische Tat: Ein dänischer Steuereintreiber hatte Pidder Lüng und seine Eltern, die in ihrer Hörnumer Hütte gerade beim Abendmahl saßen, bös gedemütigt und zu guter letzt auch noch in den Topf gespuckt, in dem frischer Grünkohl dampfte. Da sprang der junge Pidder erbost auf, rief "Wer in den Kohl spuckt, der soll ihn auch fressen!" und drückte das Gesicht des Steuereintreibers so lange in den dampfenden Kohl, bis sich der Zappelnde nicht mehr rührte. Auf der Flucht vor seinen Häschern verließ Pidder schleunigst die Insel und kreuzte mit Gleichgesinnten ruhelos übers Meer. Doch nach einiger Zeit wurde aus dem Heroen ein gemeiner Seeräuber, mit dem es ein böses Ende nahm: Auf Sylt wurde Pidder Lüng vor Gericht gestellt. Sein Lebenslicht und das von sechs seiner Spießgesellen verlöschte auf dem Galgenhügel bei
Munkmarsch. |
|
Um 1890
schrieb der Dichter Detlev von Liliencron eine Ballade zur Sage
Die Ballade
"Pidder Lüng" hat 10 Strophen und jede Endet mit "Lewwer duad üs
Slaav!" |
Die
Gemeinschaft der Stedinger, das "Universitas Stedingorum", ist besiegt !
(Man beachte Sperre,
Messer und kein Schild gegen gepanzerte Ritter mit Schwert,
Schild und Topfhelm) "Aldus
namen de Stedinge eren ende" aus der
Sächsischen Weltchronik
Darauf lässt Gerhard II.
zur Lippe, Erzbischof von Bremen, folgendes verkünden:
"Der Siegestag im Kampfe gegen die Stedinger für
die Freiheit der Kirche soll immer am letzten Sonnabend vor Christi
Himmelfahrt festlich begangen werden. Im ganzen Bistum soll alljährlich
beim Gottesdienst zu Ehren der heiligen Jungfrau folgender Festgesang
ertönen ... Am gleichen Tage soll eine feierliche Prozession
sein mit Gebet und Gnade von 20 Tage für alle, die ihr Mitleid zum
Besten der Armen zu erkennen gegeben haben" - Diese Anordnung wurde
dann bis zur Reformation* befolgt. - *) Die Reformation,
eingeleitet durch die Veröffentlichung der 95 Thesen am
31. Oktober 1517, in denen Martin Luther die alte Kirche
anklagte.
|
Vorschrift über die jährliche Feier des Sieges über die Stedinger
bei Altenesch.
Dies victorie habite contra Stedingos pro
libertate ecclesie, que semper erit proximo sabbato ante ascensionem domini,
et erit celebris per totum episcopatum cantus in divinis officiis singulis
annis ad honorem beate virginis sub hoc officio . . .
Folgen die Gesänge. Per totum annum in sabbatis officium beate
virginis Salve, ni processio sollempnis et fiet sermo et indulgentia XX
dierum omnibus, qui elemosinam suam comportaverint ad usus pauperum..
Referenenz:
"Oldenburger
Urkundenbuch" II Nr.70
|
Die Zeit
nach "der Schlacht bei Altenesch"
Stedingen
kommt wieder unter die Kontrolle der Oldenburger Grafen.
Die Ländereien werden aufgeteilt, der Bremer Erzstift und die
Oldenburger
Grafen vergeben die Ländereien an ihnen verbundenen Siedlern und auch
die
Mönche des Klosters Hude erhalten große Ländereien.
Bereits
am 28. November 1234 ordnet der Papst Gregor IX.
an, dass die Kirchhöfe in Stedingen neu geweiht werden.
Als Grund wird angegeben, dass hier neben den Ketzern auch Gläubige und
Kreuzfahrer
beerdigt sind.
| Papst
Gregor
IX., 28. November 1234, Perugia:
"Gregor,
Bischof, Knecht der Knechte Gottes, an das Domkapitel zu Bremen, heil
und apostolischen Segen. Auf Eure Bitten
gestatten wir hiermit, dass, nachdem auf den Kirchhöfen in Stedingen
viele Ketzerleichen nach Euerer Angabe mitten zwischen den Leichen von
Gläubigen beerdigt sind, die Kirchen und Kirchhöfe von neuem geweiht
werden." Lindenborg
Nr.67 S.172 |
Im
August des Jahres 1235 nimmt der Papst den Bann von den Stedingern.
| Papst
Gregor
IX., 21. August 1235, Perugia: "Gregor,
Bischof, Knecht der Knechte Gottes, seinem ehrwürdigen Bruder, dem
Erzbischof, und seinen geliebten Söhnen, den Mitgliedern des Bremischen
Capitels, heil und apostolischen Segen.
Von Seiten des Volkes
der Stedinger, die im Bremischen Sprengel wohnen, sind wir demüthig
angefleht worden, dass wir, dieweil sie, lange Zeit hindurch gegen euch
unbotmässig und aufsätzig, jetzt euren Befehlen zu gehorchen wünschen,
das Urteil der Verfluchung mit dem sie deshalb belastet sind, aus
Erbarmen von ihnen zu nehmen möchten, und da Denen, so an der Pforte
der Kirche klopfen, die Gnade des Mitleids nicht zu weigern ist, so
geben wir euch in Kraft gegenwärtiger Schrift den Auftrag, dass ihr,
wenn von ihnenvolle Sicherheit geboten wird, dass für das Vergangene
euch und der Kirche entsprechende Genugthuung gegeben und für
die Zukunft euren Befehlen unweigerlich Folge geleistet werden wird,
unter Auferlegung der Bedingungen, die dem Rechte nach auferlegt werden
Dürfen, jenes Urteil nach der kirchlichen feststehenden Form aufhebet."
Referenz: "die
Stedinger" Dr. Hermann A. Schumacher, 1885 und Lindenborg
Nr.65 S.172 |
Es
folgen nun viele neue Kolonisten, die
mit den die " alten"
Stedingern das "neue " Stedingervolk bilden.
Die
Motte zu Berne
Wann die erste Burg
(Motte) zu Berne errichtet wurde, ist nicht belegt. Doch soll Graf Moritz I.
um 1191 oder 1204 dort von den Stedingern vertrieben
worden sein, wahrscheinlich wurde dabei auch die Motte zerstört.
Der Archäologe Dr. D.
Zoller hat 1979, unmittelbar nach den Kirchengrabungen der St. Ägidius
Kirche zu Berne, Untersuchungen der Burgstelle vorgenommen: |
| "...
Reste der Burg sind noch heute unmittelbar südlich des Pastoreigebäudes
im Garten zu finden....Untersuchungen der Burgstelle haben ergeben,
dass es sich um eine Hügelburg (Motte) mit Vorburg gehandelt hat. Die
gesamte Anlage wurde von einem Wall- und Grabensystem eingeschlossen.
Der Garben stand mit dem Flüsschen Berne in Verbindung. Auf dem Hügel,
dessen Reste nun eine Gartenlaube krönt, stand ehemals ein Wohn- und
Wehrturm aus Holz, der später noch als Bergfried erwähnt wird. ..." Referenz: "Seite 54,
Archäologische Mitteilungen aus Nordwestdeutschland 3. Oldenburg 1980 |
so könnte man sich
heute die erste "Burg zu Berne" vorstellen
Die zweite Burg zu Berne
Johann
I. Graf von
Oldenburg-Delmenhorst übernahm 1233 nach dem Tod seines Vaters
"Christian II." dessen Platz und regierte gemeinsam mit seinem Onkel
"Otto I. Graf von Oldenburg" bis 1251 die Grafschaft.
Graf Otto I.
baute dann um 1242
eine neue Burg bei Berne "novum castrum"
. Diese
neue Burg aus Holz und Lehm am südlichen Ende des Dorfes Schlüte,
unweit von Berne (iuxta Berne), wurde die Logenburg, Lauenburg oder Löuenburg
genannt. Der Graf hoffte offensichtlich durch die strategische Lage auf eine bessere
Einflussnahme des bremischen Handels.
folgende
Urkunde aus dem Jahr 1242 bezeugt die "Burg" bei
Berne: |
| "Graf Otto
von Oldenburg entbietet allen Christgläubigen Heil und Gruß.
Die Mannigfaltigkeit des menschlichen Treibens wird irren, und die
Handlungen der Menschen werden nicht zulassen, dass sie in einem festen
Zustand verbleiben, wenn nicht Fleiß und Umsichtigkeit kluger Männer
sie durch urkundliche Zeugnisse verewigen würden. Nun wissen wir aber
aus der Lehre der Weisen, dass alle, die sich als Helfer bei guten
Werken hervortun, des Lohnes teilhaftig zu werden verdienen. Da wir nun
gern teilhaben möchten an den Nachtgebeten, Gebeten und Almosenspenden,
die, wie wir hoffen, im Kloster Rastede ununterbrochen stattfinden,
verleihen wir dieser Kirche das Eigentum an allen von unseren Vorfahren
und von uns übertragenen Gütern, seien sie durch Erbrecht oder späteren
Erwerb an uns gefallen, zu ewigem Besitz und mit der Freiheit von
jeglicher Schatzung. Dies aber sind die von uns übertragenen Güter:
zwei Hufen in Rastede, ein Hof in Edewecht, ein Fuder Weizen in
Boitwarden und der Zehnte in Landhammelwarden. Und damit die
Übertragung des Eigentums nicht durch den Gang der Zeit in
Vergessenheit geraten kann, haben wir es für richtig gehalten,
gegenwärtiges Schriftstück durch unseres Siegels Kraft zu festigen.
Zeugen dieses Aktes sind: Graf Gerbert von Stotel sowie unsere Ritter
und Dienstmannen Dietrich Mule, Alexander von Bardenfleth, die Gebrüder
Oltmann, Gerhard und Liborius, Nikolaus von Mansingen, Johannes und
Gerhard von Apen, außerdem der Pfarrer von Oldenburg und der Priester
Ludwig von St. Nikolai nebst anderen. "
Gegeben in der neuen Burg
bei Berne (novo castro iuxta Berne) Referenz:
"Rasteder Chronik 1059-1477 Abschnitt 28, Übersetzung H.
Lübbing |
|
Graf Otto
von Oldenburg schenkt dem Kloster Rastede das Eigentumsrecht über alle
von ihm und seinen Vorfahren übertragenen Güter mit der Freiheit jeder
Schatzung, nämlich zwei Hufen (mansus) in Rastede, ein Haus in Edewecht
den Zehnten zu Boitwaden und ein Land in Hammelwarden (nach einer
anderen Lesart den Zehnten in Landhammelwarden).
1242 novo castro
in Berne edificato Referenenz:
"Oldenburger
Urkundenbuch" IV Nr.18 |
Doch nach kurzer Zeit musste er im Streit mit der Stadt
Bremen die "neue Burg zu Berne" aufgeben.
So baute Otto I. noch kurz vor seinem
Tod einen
Horsthof an der Delme
,"de
Horst" genannt, und gründete somit die spätere Stadt
und Grafschaft Delmenhorst. Dieser Horsthof wird nach 1247 Schrittweise zur
Wasserburg ausgebaut.
Graf Otto I.
residierte
nachweislich noch bis zu seinem Tode 1251/52 in Berne (siehe
Oldenburger UB II Nr. 103 u. 104) und überlässt dann seinen Neffen
Johann I. diese Burg.
Graf
Johann I..
residierte
neben Oldenburg nachweislich auch in der neuen Burg bei Berne (1252
siehe Oldenburger UB II Nr. 108) Die
letzte urkundliche Nennung einer gräflichen Burg zu Berne, stammt aus den Jahre
1259.
Anm.:
Das " Burgdorf " Berne war somit nach
Oldenburg ein sehr bedeutender Ort der Grafschaft
Oldenburg.
Nach
dem Tod des Grafen Otto I. regierte Johann
I. allein und zog 1259 in die neue Burg an die Delme.
Referenenz:
"Oldenburger
Urkundenbuch" IV Nr.270
"1256 Actum in castro nostro Berne"
Referenenz:
"Oldenburger
Urkundenbuch" IV Nr.280
"1258 Actum in castro nostro Berne"
Referenenz:
"Oldenburger
Urkundenbuch" IV Nr.281
"1259 Februar 6 Actum in castro nostro Berne" Danach sind
keine weiteren Urkunden des Grafen Johann I. von
Oldenburg, in seiner Burg zu Berne belegt. In der Urkunde mit Datum vom 27.
Juli 1259 wird die neu gebaute
Grafen-Burg an der Delme genannt: "„... in castro nostro Delmenhorst“.
Besiegelt wurde damit der
Verkauf von Land und der dazu gehörenden Pflichtabgabe, dem Zehnten, in
Schönemoor, die der Ritter Dietrich Feyle den Mönchen des
Zisterzienserklosters in Hude übereignete. Der Graf siegelte
zwar
bereits anderthalb Monate vorher – am 10. Juni in Delmenhorst – eine
Urkunde, erwähnte in dieser die Burg aber noch nicht.
Die Kirche zu
Berne, als Zeichen des Sieges ! Bei den archäologischen
Kirchengrabung 1979 wurde auch das Fundament der alten Südwand
wiederentdeckt. Damit ist die nun die Grundfläche
der ersten steinernen Stedinger Kirche nachgewiesen.
Eine vor 1150 aus Sandstein
errichtete Saalkirche.
Vermutlich gab es vor dieser
Kirche eine erste Holzkirche bzw. ein geweihter Versammlungsraum.
(Die Christianisierung begann
vermutlich im 9.Jhd. und die Siedler müssen die Basis der
Kirchenwurt
um 900nChr. aufgeschüttet
haben. Es liegt somit nahe, dass dann auf dieser Wurt eine einfache
Holzkirche errichtet wurde)
Der Turm wurde dann später,
vermutlich um 1160 vor der südlichen Wand gebaut. Nach 1234
bis ca. 1250 schleift Erzbischof Gerhard II. diese Kirche (bis auf Turm
und Nordwand) und errichtete eine größere Kirche zum Zeichen seines
Sieges. Diese neue Kirche wird aus den alten Sandsteinen und den
Ziegeln, hergestellt von den Huder Zisterziensermönchen, als
westfälisch gotische Hallenkirche gebaut.
kirchliche Einteilung
(links der Weser)
der Erzdiözese Bremen
nach dem Stader Copiar |
|
14. Jhd.: das Stedinger Siegel Im
Jahr 1220 vereinbart das friesische Rüstringerland mit der Stadt
Bremen, dass zu Elsfleth, "sedecim conjurati de terra et sedecim
conjurati de civitate bis in anno convenient Elsflethe" zwischen
Rüstringen und Bremen zweimal im Jahre, zu Walpurgis und zu Marias
Geburt, 16 Conjurati von Rüstringen und 16 von der Stadt Bremen
zusammentreten sollen, um zwischen Land und Stadt entstandene
Streitigkeiten zu entscheiden:
"Über den Handel und Schiffsverkehr auf der Weser, über Beraubungen aller Art sowie Verletzungen und
Tötungen zu unterhandelt."
Diese Vereinbarung wird im Jahre 1291 wird zwischen den "Sedecim et universitas terrae Rustringiae" und der
"civitas Bremensis" erneuert. Im Jahre 1315 wurden die
Verhandlungen von Elsfleth nach Hargerhorn verlegt. Ein
erstes Siegel auf einer im Stedingerland (d.h. Elsfleth /
Niederstedingen) ausgestellten Urkunde, soll sich auf der "Consules
cive judices
ac universi cives et incolae terre Stedingie ultra Huntam" befunden haben.
Der Urkunde mit dem Erzstift Bremen vom 01.09.1306 zu
Elsfleth. Der älteste bekannte Abdruck dieses Siegels mit der
Umschrift "S(igillum) Stadhingorum trans Huntam" ist auf einer Urkunde
aus den Jahre 04.04.1311 erhalten. in
der Mitte ein Bischof (mit
Heiligenschein, die rechte Hand erhoben in der linken Hand den
Bischofsstab),
links kniet betend und recht steht Lanzen tragende friesische Krieger (beide
mit Helm) Exkurs:
Friesische und Stedinger Siegel | |
|
Vergleicht man das voran gezeigte Siegel "Siegelumschrift: S(igillum) Stadhingorum trans Huntam" vom 1311,
mit dem Siegel der Friesen von 1324 "mit der Siegelumschrift: "sigillum totius
Frisiae",
und dem späteren Siegel von 1338 Siegelumschrift: "His Signis Vota sua
reddit Frisia tota, Cui cum prole pia sit clemens virgo Maria"
sowie mit dem alten Rastederklostersiegel "Sigilum Rastedensis" mit der
thronenden Jungfrau Maria als Schutzpatronin aller Friesen mit dem
Jesusknaben wird die Nähe zu Friesland offensichtlich.
Upstalsboom-Siegel
|
|
|
|
|
"sigillum totius
Frisiae" <
1324
Jungfrau Maria
mit Jesuskind und
zwei Krieger mit Lanzen und Schild |
"His Signis Vota sua reddit Frisia
tota, Cui cum prole pia sit clemens virgo Maria" 1368
Jungfrau Maria
mit Jesuskind und
zwei Krieger mit Schild,
einer mit Schwert und einer mit eine Lanze |
Kloster
Rastede
Jungfrau Maria als Schutzpatronin aller Friesen
|
Für
die Eigenständigkeit des Siegel "S(igillum) Stadhingorum trans
Huntam" und den Bremereinfluss steht,
dass der Bischof und nicht die Schutzpatronin der Friesen auf
dem Siegel abgebildet ist!
Weiterhin, dass der eine Krieger betend zum Bischof aufschaut
und beide sehr klein und in Ergebenheit gegenüber dem Bischof
dargestellt sind.
|
So
unterscheidet sich das Siegel mit der Umschrift "S.( igillum )
Conmunitatis Terre Stedingorum" auf der Urkunde von 30.06.1392 von den
vorangestellten Siegeln erheblich.
Der Originalstempel dieses Siegels existierte noch bis ins
19Jhd. ging dann aber verloren. Stedinger
Landessiegel: "S.( igillum ) Conmunitatis Terre Stedingorum"
conmunitas = universitas = Gemeinschaft Dieses
Siegelbild der Stedinger aus dem 13. Jahrhundert zeigt eine Christus-Statue
vom Volto Santo -Typ Bei
der Deutung des Siegels ist man sich einig, das hier nicht der hl.
Aegidius (einer der 14 Nothelfer und Namenspatron der Kirche zu Berne)
dargestellt ist. Anfangs bis Mitte des 20Jhd. wurde das
Siegel mit dem Siegel der Kirche S. Hülfe, in Nutlo (Diepholz)
verglichen und man leitete aus diesen Vergleich einen "Helferkult" für
die Stedinger ab. Heute kann man die Darstellung als Christus-Statue
vom Volto Santo -Typ bezeichnen. Nachfolgend je eine Darstellung von "Volto
Santo" via "Wilgefortis,
auch hl. Kümmernis oder St. Hulpe" Erklärung zu " Volto
Santo
":
Der
Volto Santo von Lucca ist ein hölzernes Kruzifix im Dom San Martino in
Lucca. Der Volto Santo zeigt den Gekreuzigten ohne Krone im
langen Gewand (Colobium), mit Bart, langem Haar und geöffneten
Augen. Seit dem 12. Jahrhundert wurde das Kreuz von
Pilgern als Zwischenstation auf dem Weg nach Rom aufgesucht und sein
Bild in Nordeuropa verbreitet. Es gibt mehrere ähnliche Kreuze, die auf
das Vorbild auf Lucca zurückgehen. Dazugehören das Triumphkreuz im
Paulus-Dom von Münster und das Braunschweiger Imervard-Kreuz und eben
auch das Siegelbild der Stedinger. Quelle: Wikipedia
| Christus-Statue
vom Volto Santo -Typ
zum Vergleich das
Braunschweiger Imervard-Kreuz.
|
| Der
Terminus "Volto Santo" bezieht sich auf ein im Dom von Lucca
aufbewahrtes monumentales Kruzifix, auf dem Christus in
gegürteter langer Tunika dargestellt ist. Das aus dem frühen 13.
Jahrhundert stammende Werk ersetzt ein Vorgängerkruzifix, bei dem
Nikodemus das Antlitz Christi unter Mithilfe von Engeln geschnitzt
haben soll und von dem es heißt, dass es bereits im 8. Jh. von
Palästina nach Lucca gelangt sei. 1098 war es im Dom von Lucca
nachweislich noch vorhanden, ist aber später verschollen. Vom 12. Jh.
an entstanden viele Nachbildungen, von denen das um 1160 entstandene so
genanntes "Imerward-Kreuz" im Dom von Braunschweig das bekannteste ist.
Der Urfassung entsprechend, ist der Gekreuzigte lebendig in langer
gegürteter Gewandung dargestellt. Erst seit der Gotik (nach
1140)
wurde Christus als Toter wiedergegeben ( Cristo morto) und die Kleidung
auf das Lendentuch (Perizomium) beschränkt. Durch die gleichfalls mit
langer Ärmeltunika dargestellte hl. Kümmernis kommt es manchmal zu
Verwechslungen mit dieser Heiligen. Die
hl. Kümmernis, der Name ist regional verschieden, manchmal wird sie
auch Kummernus, Kumerana, Wilgefortis (Virgo fortis), Hilgefortis,
Heilige Hilfe, St. Hülferin und St. Hulpe genannt.
Quelle: Kunstlexikon
von P.W. Hartmann
|
Wilgefortis, auch hl. Kümmernis oder St. Hulpe Wilgefortis
,die Tochter eines heidnischen Königs von Portugal, die Christin wurde
und - um der Vermählung mit einem heidnischen Prinzen zu entgehen -
Gott bat, ihr Aussehen zu entstellen. Als ihr daraufhin ein Bart wuchs,
ließ der erzürnte Vater die Widerspenstige mit Lumpen bekleidet ans
Kreuz schlagen, damit sie ihrem himmlischen Bräutigam gleiche. Die
Sterbende predigte drei Tage lang vom Kreuz herab und bekehrte viele
Menschen, darunter auch ihren Vater. Quelle:
heiligenlexikon.de
| Propsteikirche
Brilon: zum
Vergleich Sankt
Wilgefortis Quelle: Wikipedia | Wilgefortis wurde
1583/86 ins Martyrologium Romanum aufgenommen, inzwischen wieder
gelöscht. |
Exkurs: „Die alten Kirchen von
Oberstedingen“ Ort | Kirche / Kapelle |
Kirchenheilige |
urkundlich genannt |
gebaut |
neu geweiht |
Bemerkung |
Schönemoor | St.
Katharinen Kirche | St.
Katharine | 1230 |
|
1324 | | Ochtum |
St.
Veits Kirche (1) | St.
Veit | 1291 |
nach 1234 | | ausgedeicht
im 15Jhd | |
St.
Veits Kirche (2) | St.
Veit | |
um 1525 | |
neue Kirche binnendeichs, an der Stelle
des heutigen
Denkmals.
Bis 1557 wurde dort
gepredigt aber nach 1572 nicht mehr (Vollers
Chronik) | Sannau |
Kapelle |
St.
Martin | 1417 |
|
|
zur
Reformation aufgegeben |
Süderbrook
/ Altenesch | St. Gallus Kirche |
St.
Gallus | 1230 |
|
|
evtl.
bereits gegründet mit der Kultivierung des Süderbrokes um 1062 |
Lemwerder | Kapelle
am Deich /Kirche | |
|
um
1260 |
|
der
Turm wurde 1652 gebaut. |
Warfleth |
St.
Marien Kirche | Jungfrau Maria |
1371 | |
|
erwähnt
1230 | Bardewisch |
Heiligen
Kreuz Kirche | St. Briccius und dem heiligen
Kreuz | 1245 |
|
|
dazu gehörte bis 1609 eine
Die
Vikarie (1394) gestiftet von Duvenwort und
Bunkenborg |
Berne | St.
Aegidius Kirche |
St.
Aegidius (Hauptaltar) dem heiligen Kreuz (2.Altar)
St. Anna (3.
Altar) |
1244 | um
1150 um 1250 (neu) |
|
1057
begründet dazu gehörten zwei
Vikare zum hl. Kreuz und St. Anna |
Neuenhuntorf |
Kapelle
zur hl. Jungfrau | Jungfrau
Maria | |
1261 | |
Filiale
des Klosters St. Paul zu Bremen |
|
St.
Marien Kirche | St. Paul
(1.Altar) St. Anna (2.
Altar) St. Benedikt
(3.Altar) | |
1489 | |
|
Köterende | Kapelle |
|
|
|
1489 | bestand
noch 1618 |
Holle |
St.
Dionysius Kirche | St.
Dionysius | 1277 |
|
|
erwähnt
1230 |
Das
Ritterschwert aus dem 13.Jhd. Im Auftrag der
Stedinger Sielacht wurde Mitte der 20er Jahre des 20Jhd. die Ollen
vertieft. Ende des Jahres 1925 arbeitete der Schwimmbagger an der
Gemeindegrenze Berne bei Bardewisch, dabei wurde ein altes Ritterschwert
aus dem Flussbett der Ollen geborgen. Beim baggern
wurde leider die Spitze abgeschlagen und diese konnte später nicht mehr
gefunden werden. |
der Bagger auf der Ollen 1925-26
|
|
Stedinger
Sielacht überwies dann am 14.01.1926 das Schwert an das
Naturhistorische Museum Oldenburg, wo Prof. Dr. v.
Buttel-Reepen und Geheimrat Prof. Dr. Rüthning eine Bestimmung des
Schwertes vornahmen und das Schwert eindeutig dem 13Jhd. zuordnen
konnte. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass
dieses Schwert einen Ritter der "Schlacht zu Altenesch" gehörte.
Vermutung: |
Evt.
hat man n der Schlacht Gefallene mit Kähnen auf der Ollen nach
Berne gebracht, mag da vielleicht das Schwert in die Ollen
gefallen sein. |
Die Daten:
Knauf 6cm / Griff 11,5cm / Parierstange 22cm, 9mm*9mm / ca.
95cm (ohne Spitze 84cm) doppelschneidige
Klinge 5cm spitzzulaufend Die
eingelegten silbernen Initialschriften (Schwertsegen): NEDRC - NEDRUSDRC -
NEDRUI
| N[omine]
E[terni] D[ei] R[egis] C[aeli] Im Namen des ewigen
Gottes, des Königs des Himmels N[omine]
E[terni] D[ei] R[egis] U[niversi] S[ancti] D[ei] R[egis] C[aeli]
Im Namen des ewigen Gottes Königs des Weltalls, des heiligen Gottes,
des Königs des Himmels N[omine]
E[terni] D[ei] R[egis] U[niversi] I[nitiatus] Im Namen des
ewigen Gottes, des Königs des Weltalls, geweiht Deutung nach Geheimrat
Prof. Dr. Rüthning [Oldenburger
Urkundenbuch II, Nr.69] |
NEDRC
- NEDRUSDRC - NEDRUI
Die
Buchstaben C C auf der Rückseite - nach Rüthning - eine Anrufung des
Himmels |
Quelle : Oldenburger
Jahrbuch 30, 1926 Stalling Verlag Sturmfluten,
Entstehung des Jadebusen Die nun folgenden 300
Jahre sind geprägt durch schwere Sturmfluten und die Stedinger müssen
neben ihrer Landwirtschaft erhebliche Deichsicherungsmaßnahmen
vollbringen. Deiche werden erhöht und verlegt. Immer wieder
kommt es zu Deichbrüchen und es entstehen viele "Braken". Um 1450
werden die Stedinger Deichdörfer "Mansfleth, "Boomgarden",
"Nettelwarden", "Wostenbüttel" und "Niederwarfleth" von einer Sturmflut
ausgelöscht.
Aus
dieser Zeit gibt es eine Volksüberlieferung zur Brake "Nobiskuhle"
Doch die nördlich
Nachbarn von Stedingen, die "Butjadinger" und "Rüstinger" werden in
dieser Zeit wesentlich schwerer getroffen. Es bildeten sich
eine neue Küstenlinie und der Jadebusen. Mit der "Clemensflut"
bricht der Jadebusen
erstmalig bis zur Weser durch und bei der zweiten "Marcellusflut",
auch "Groote Manndränke" genannt, erweitert sich der Jadebusens und
bricht erneut bis zur Weser durch. Diesmal bei Liene, die
dortige Kirche von Lienebrok versinkt. Mit
der Cosmas-und-Damian-Flut
und der Antoniusflut
wird
die
größte Ausdehnung des Jadebusens erreicht. Alle diese Sturmfluten,
brachten große Überflutungen mit erheblichen Landverlusten, und
kosteten vielen Menschen und Vieh das Leben. <--
siehe die Hilfstafel
links Zum
Deichbau gibt es einige allgemeine Leitsätze:
"De nich wull dieken,
mutt wieken"
"Gott schuf das Meer, aber der Friese die Deiche." Water is Segen, Water
is Not. Lat us den Segen, wahr us vor Not "Kein Land ohne Deich
und kein Deich ohne Land."
"Kein Deich, kein Land, kein Leben."
"Es ist besser, Deiche
zu bauen als darauf zuhoffen, das die Flut Vernunft annimmt."
Des
Wassers Gewalt, des Schicksals Gestalt sich ändern tut. Drum seid auf
der Hut! Gott schütze die Marsch.
| Das Deichrecht: (Stedinger
Spatenrecht)
Es
gilt: Nur eine möglichst große und starke Gemeinschaft kann die
Erhaltung des Deiches gewährleisten.
An
der Küste regelte das Deichrecht die Unterhaltung und Instandsetzung
des einem Grundbesitzer zugewiesenen Deichpfandes bzw. der Deichlast.
Auch darf kein Grundstück ohne den zugehörigen Deich verkauft, vererbt
oder verpachtet werden, denn es gilt „Kein Land ohne Deich und kein
Deich ohne Land." Kann ein Grundbesitzer,
mit Deichpfand, seinen auferlegten Pflichten nicht mehr nachkommen,
wird der Spaten in den Deich
gesteckt. Dies kann der
Landbesitzer selbst oder aber die Deichgeschworenen tun. Sein Land gilt
nun als ’verspatet’, dies bedeutet, dass der Deichpflichtige jegliches
Recht an seinem Grund und Boden verloren hat.
Nun gilt das
Spatenrecht ! Der Leitsatz des
Spatenrechtes lautet: “De nich wull dieken, mutt wieken"
Derjenige der sich die
Reparatur und Pflege des Deiches zutraut, zog dann den Spaten heraus
und übernimmt damit den gesamten Besitz (Land und Haus), als auch die
darauf ruhende Deichlast. Hatte der ehm. Besitzer selbst den Spaten
gesteckt und damit seinen Besitz beizeiten und freiwillig aufgegeben,
galt er weiterhin als ehrbarer Mann. Zog
niemand den Spaten, nach einer Dauer von dreimaliger Flut und Ebbe, so
wurde ein Spatengericht angesetzt. Doch endete dies oftmals in einem
Vergleich, welcher nur schwer durchsetzbar war, wenn der Grundbesitz in
städtischen oder kirchlichen Besitz war.
Lesen
Sie hierzu die vollständige Geschichte “Spatengericht in
Ritzenbüttel, 1566“ im Buch
“Stedingen und die Stedinger“, ab Seite 88, von G.
Meiners, ISBN-Nr.
3-920 699-85-8 Drei Fragen und Antworten an bzw. vom
Spatengericht zu Ritzenbüttel
, 6. April 1566 Wenn
ein Gudher einen Meyer up sinen Lande sitten heff und de Meyer de Dyke
versumede und Brake inbreken lethe, Watt dann dem Meyer van
Landesrechtens wegen wurde uperlecht?
Darup
Erkandt und Ingebracht vor Recht, datt desulveste moste flüchtigk
werden, und sich buthen Landes begeven, Wenthe so lange he van Minen
Gnädigen Herrn und dem Landes wedder umhe geleidett wurde, Und wan man
de Brake wedder dicken wolde, Mochtens, dan desulvigens syn huß
wenthe an datt Fuerfack afbreken und in die Brake mede
dicken,
und wurde diesulve ock gegrepen, so mochte man densulven in die Brake
dicken, und einen paell dorch sin lif slahn lathen, na vermeldunge und
uthwießunge unses Spadenrechts.
Nachdeme
den Gudtheren sülke Erve und Güder mytt een Spadenrecht afgerunnt
werde, ock de Rechten Erven wedderumhe an die Güter mytt Rechte können
gelangen oder khomen? Darup
Ingebracht und Erkandt is vor Recht: diewile de Gudtheren Minen
Gnädigen Herrn und dem Lande nicht konden den schaden erleggen, und den
Spaden nicht upthögen, und dat Recht daraver sinen Fortgank nympt und
gewindt, konnen de rechten Gudtheren und Erven tho Ewigen Tiden an de
Güder nicht wedder komen.
Dewiele
alldaer die Spaden bestanden, und van den Rechten Erven oder
Grundtheren nicht upgetagen, dardorch de Schade gescheen, Wheme dan van
Rechtes wegen datt gehören scholde, den Spaden upthothehende?
Darup
Ingebracht vor Recht: diewiele dat de Spade alldare bestanden bleve, so
geborde de Minen Gnädigen Herrn Siner Gnade und deme Lande van Rechtes
wegen upthotheende. |
Wenn
ein Gutsherr einen Meyer auf seinem Lande sitzen hat und der Meyer die
Deicharbeit versäumt, so dass eine Brake einbricht, was wir ihn dann
von Landesrecht auferlegt?
"Rechtens ist: Wenn
derselbige flüchtig ist und sich aus dem Lande begibt, bis er
von meines Gnädigen Herrn (Landesherrn) und dem Landes wieder zurück
geleitet wird, und wenn man die Brake wieder eindeichen muss, dann kann
man das Haus, welches zum Deichpfand gehört, bis zum Küchenbereich
abbrechen um die Brake einzudeichen. Wurde das
Haus aufgegeben, so kann dieses in die Brake eindeichen
werden,
und einen Pfahl durch sein Leben schlagen lassen. Dies nach
Verkündigung und Ausweisung unseres Spatenrechts."
Nachdem der Gutsherren eine solche Erbstelle und Gut durch
das Spatenrecht
abgesprochen wurde, kann dann wiederum der ehemalige
Besitzer seine ehemaligen Güter rechtmäßig zurück erlangen?
"Rechtens ist: Die Gutsherren und Erbhexen, die den Landesherrn den
Schaden nicht
begleichen konnten und den Spaten nicht nicht gezogen haben worauf das
Recht darauf seinen Fortgang nahm, können auf ewige Zeiten den
Besitz nicht wieder bekommen."
Wenn
der Spaten zur rechten Zeit gesetzt wurde und von den schuldig
befundenen Erbhexen und Gutsherren nicht gezogen wurde,
wenn steht es dann zu denselben zu ziehen? "Rechtens
ist: Wenn der
Spaten zur rechten Zeit gesetzt wurde, so unterliegt das Land
nun der Gnade des Landesherrn" |
|
Das
15. Jahrhundert - für Stedingen ein
kriegerisches Jahrhundert - Im
Winter 1407-1408 gibt es zwischen Bremen und Oldenburg Kämpfe um die Vorherrschaft in Stedingen. Stedingen wir bis einschließlich Ohmstede von den Bremern "verbrannt".
Kupferstich aus der
Hammelmann Chronik | -
Oldenburg und Graf Gerd -
Graf
Gerhard (gen. Gerd) von Oldenburg (* 1430 †
1500) mit den Beinamen der Mutige
(oder auch der Streitbare) regierte von 1450 bis
1482.
Außerhalb seiner Grafschaft war er als See- und Straßenräuber bekannt,
da er sich an kein Versprechen oder Vertrag hielt und neben
einträglichen Land- und Seeraub, auch regelmäßig
Nachbarn und Reisende
überfiel. Durch seine ständigen Überfälle auf
Kauffahrer macht Graf Gerd sich Bremen und Hamburg zu Feinden und
letztendlich auch noch den Grafen von Hoya sowie Butjadingen und
Stadland. Die Lübeckische Chronik
berichtet: Graf
Gerd setzte Kaufleute aus Städten und Ländern in den Turm, die ihm
feindlich gesinnt waren und gab ihnen erst die Freiheit nach gezahltem
Lösegeld. Doch bedrängte er auch Kaufleute aus Gegenden, die nicht mit
ihm im Kriegszustande waren. Lange
konnte er sich halten, denn mit seinen Bruder Christian ,
den König von Dänemark, hatte er einen mächtigen Verbündeten.
Als 1457 sein Bruder der Graf Moritz von Oldenburg auch Ansprüche auf
die Grafschaft erhebt,
nachdem er kein Geistlicher mehr werden wollte, droht ein
Bruderzwist. Am 15.02.1463 erfolgt ein Teilungsvertrag und
Delmenhorst fällt an Graf Moritz. Doch bereit ein Jahr später am
09.08.1464 stirbt Graf Moritz an der Pest und Graf Gerd wird
Vormund seines Sohnes Jakob den er
1574 Delmenhorst übergibt. |
Bremische
Schiffe landen 1464
am oldenburgischen Weserufer (Stedingen), beim oldenburgischen
Gegenangriff werden 400 Gefangene gemacht und 253 Mann
ertrinken
in der Hunte. Dies war die sogenannte "1.
Bremer Taufe" Im Juli 1465
unternahm der Droste von Delmenhorst Raubzüge gegen Bremen, so wurden
u.a. von Stedingen aus bremische Schiffe gekapert. 1471
verbündeten sich Bremen und der Bischof von Münster, welcher die
Herrschaft Delmenhorst begehrte, und erobern das Stedingerland. Die
Kirche in Berne dient den Kriegsknechten als Festung. Dann im
Jahr 1474 wird Oldenburg für 14 Tage belagert. Die Belagerung wird jedoch wegen Versorgungsschwierigkeiten
rasch beendet. 1476 besiegte
Graf Gerd ein bremisches Heer (ca. 800 Mann) bei Moorriem, diese
Schlacht wird "2. Bremer Taufe" genannt. Die Offensive von 1481
gegen Graf Gerd: Von Bremen ziehen 600 Reiter und 1000
Kriegsknechte durch das Stedingerland bis zur Hunte und verheeren
es. Dann gegen Ende Oktober zieht der Trupp nach
Delmenhorst und belagert die Burg Während der Belagerung fand des
Grafen Bruder, Heinrich der Jüngere, seinen Tod. Am 20.
Januar ergibt sich Delmenhorst ,
Jakob flüchtet zu Fuß nach Dänemark und endete 1484 als Seeräuber.
Doch erst am 11.08.1482 dankt Graf Gerd zugunsten seiner Söhne Johann
und Adolf ab. Er sollte darauf ins Kloster Rastede gehen,
doch auch von hier unternahm er weitere Raubzüge und ging schließlich
in Ausland. Er starb im Jahre 1500 in den Pyrenäen
auf dem Rückweg einer Wallfahrt nach Santiago de Compostela.
Graf Johann von
Oldenburg (Gerd's Sohn)
erobert 1499-1514 mit Hilfe von viertausend Landsknechten, der
"schwarzen Garde", das Stadland und Butjadingen.
Die Besiedlung entlang
der Ollen (vor
dem 15. Jhd.)
Auswertung des Bauernregister
(H.
Göns und B. Ramsauer, Oldenburger Jahrbuch von 1924)
So
gab es 204 Hofstellen entlang der Ollen, von der
Hunte bis nach Altenesch, davon gehören:
-
der Kirche 106,
davon 26 Hofstellen zum Kloster Hude -
zur Herrschaft
Oldenburg: 43 Hofstellen
-
zur Stadt Bremen: 2 Hofstellen
-
sonstige Besitzer 53
Hofstellen
Die
Besitztumsverhältnisse vor 1500 auf der Brookseite bei
Schlüte/Bernebüttel/Glüsing/Campe/Ollen/Hiddigwarden/Hekeln
zeigen, das
in den 300Jahre (nach dem Sieg bei Altenesch) überwiegend die
Herrschaft Oldenburg und die Kirche als Stedingergrundbesitzer geführt
werden.
Von 13 Stedinger
Bauernhöfen zu Hiddigwarden (Brookseite) gehörten: |
2 Höfe zur Mandelsloher
Vikarie 3 Höfe zum Bremer Dom 2 Höfe Bremer Bürgern
| Von 20 Stedinger
Bauernhöfen zu Hekeln (Brookseite)
gehörten: | 3
Höfe zum Delmenhorster Collegialstift 2 Höfe zum Grundherr
von Diepholz 1 Hof zum St. Steffen 2 Höfe
zum Domherrn v. Drochtersen, Bremen 2 Höfe zur Bremer
Domvikare 3 Höfe zum Kloster Hude 1 Hof einem
Bremer Bürger |
Von
11 Stedinger Bauernhöfen zu Ollen (Brookseite)
gehörten: | 1
Hof der Pfarre Berne 1 Hof zur Mandelsloher Vikarie
1 Hof zum Kloster Hude 1 Hof zum Kloster Lilienthal
1 Hof zum Kloster St Paul Bremen 2 Höfe zum Kloster Osterholt
| Von 30 Stedinger
Bauernhöfen zu Schlüte gehörten: |
1 Hof der Pfarre Berne
2 Höfe zum Probst von Wildeshausen 1 Hof der Vikarie S. Crucis
3 Höfe zur Herrschaft Garfgud 1 Hof dem Kloster
Osterholz 2 Höfe zum Kloster Bassum 9
Höfe zum Kloster Hude 3 Höfe zum Domherr, Bremen 2
Höfe zum Erzbischof |
Von
2 Stedinger Bauernhöfen zu Bernebüttel gehörten:
| 1
Hof dem Kloster Hude |
Von
6 Stedinger Bauernhöfen zu Glüsing gehörten: |
1 Hof der Pfarre Berne
2 Höfe zur Herrschaft Garfgud 1 Hof zum Probst von
Wildeshausen |
Von
2 Stedinger Bauernhöfen zu Campe
gehörten: |
2 Höfe zum Erzbischof |
Eine
Steuerliste von 1534 zeigt den bäuerlichen Besitzstand am Beispiel der
Ortschaft Schlüte im Kirchspiel Berne. So
waren auf 26 Höfen:
|
227 Pferde |
| 117 Kühe |
| 110 Rinder |
| 96 Schweine |
weiter
ins 16 Jhd.
|