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Die Bark "JULIUS & EDUARD" gerät in den Verdacht, der Beteiligung am Sklavenhandel, 
im Jahre 1841

Quelle:  Die Geschichte der Segelschiffe von Weser und Lesum, 1790-1926
Peter-Michael Pawlik, Ernst Kabel Verlag, Hamburg, ISBN3-8225-0256-1


Die Bark JULIUS & EDUARD unter Kapitän Ratje Siedenburg jun. aus Bremen geriet 1841 in den Verdacht, in den Sklavenhandel verwickelt zu sein. 

Die Bremer Zeitung veröffentlichte am 11.05.1841 folgenden Artikel: 
   Bremen, den 10. Mai. 
Gestern ist das hiesige Schiff »Julius & Eduard«, Capt. R. Siedenburg jun., unter dem von einem englischen Kreuzer erhobenen Vorwande, als habe es später zum Sclavenhandel benutzt werden sollen, beaufsichtigt durch einen englischen Marinelieutenant, auf der Weser eingebracht worden, welches hier große Sensation erregt hat, da die Verabscheuung jenes schändlichen Handels hier zu allgemein ist, als daß, direct oder indirect, Schiffe unter bremischer Flagge sich dazu sollten hergeben können. Der einfache Hergang der Sache ist, daß, als jenes Schiff von Rotterdam nach Havana gesegelt war, um daselbst eine Fracht vorzugsweise für einen europäischen Hafen zu suchen, oder im Enstehungsfalle Waaren für Rheder Rechnung zu kaufen, dem Capitain durch seine Correspondenten der Herren H. Mooyer & Comp. in Havana von einem americanischen Hause daselbst eine Fracht für Cabenda an der africanischen Küste mit erlaubten Waaren angeboten und nach erhaltener Zusicherung sowohl von Seiten seiner Correspondenten, als auch von Seiten der in Havana residirenden Consuls, daß solche eine durchaus loyale Sache sei, eine Sache die in keiner Hinsicht in die Cathegorie eines verpönten Geschäfts falle, von demselben um so williger angenommen wurde, als es ihm zugleich anderweitig gelang, eine Rückfracht mit Salz nach Westindien abzuschließen, zu deren Abholung er von Cabenda in Ballast zu versegeln hatte. Auf der Rhede von Cabenda angekommen, ist das Schiff von der englischen Kriegsbrig »Persian« angehalten worden, und obgleich die von derselben an Bord vorgenommen Untersuchung Nichts ergeben hat, was das Schiff als verdächtig hätte herausstellen können, so hat doch der an Bord der englischen Kriegsbrig commandirende junge Seeoffizier sich berechtigt geglaubt, das Schiff unter Vorgeben, wie folgende nach der Weser zu verweisen: daß sich 200 Demyohn (Wasserflaschen mit Stroh umflochten - ein allgemeiner Handelsartikel) unter den in den Connoissementen verzeichneten Gütern befänden; daß die Zahl der Wasserfässer (im Ganzen zwanzig - die gewöhnlichen Wasserfässer des Schiffs, deren Inhalt übrigens auch für die Mannschaft während der langen Reise kaum ausgereicht hatte) zu groß sei; und daß es doch immerhin möglich sei, daß einige Colli, an welche er nicht kommen könne, etwas Verdächtiges enthielten. Der Rheder des Schiffs hat sich sogleich an die Behörde gewandt, um eine genaue Untersuchung der Sache zu veranlassen und sowohl ihm Recht zu verschaffen, als auch um die bremische Flagge von allem und jedem Verdachte, als könne sie zur Betreibung eines schmählichen Handels sich hergeben, zu reinigen. 

Ein weiter Artikel folgte am 27. Mai 1841: 
   Die Dorfzeitung vom 22 d. sagt: 
Ein Bremer Schiff ist von den Engländern weggenommen worden, weil es Sclavenketten nach Africa bringen wollte. Ein Schiff der freien ehrenwerthen Stadt Bremen und Sclavenketten! Der Eigenthümer müßte mir jede Kette 24 Stunden lang anprobiren. Wir versichern der Dorfzeitung, daß am Bord des betreffenden Schiffes gar keine Sclavenketten sich gefunden haben, und wenn wir hinzufügen, daß der Eigenthümer des Schiffs, ein sehr geachteter hiesiger Bürger, von der Verfrachtung desselben in Havana nach Cabenda überhaupt nichts gewußt hat, so vertrauen wird, die Dorfzeitung werde ihre in so bestimmten Tone gegebene Nachricht und ihr strafrichterliches Gelüste bereuen. Übrigens schwebt noch die Untersuchung sowohl über die Frage, ob der englische Kreuzer genügende Gründe gehabt, das Schiff nach der Weser aufzubringen, als über die davon wesentlich verschiedene, ob das Schiff wirklich zur Beförderung des Sclavenhandels von seinem Befrachter in Havana bestimmt gewesen. Schon jetzt unterliegt der gute Glaube des Capitains nach allgemeinem Urtheil gar keinem Zweifel.

Das Verfahren "Kapitän Ratje Siedenburg angeklagt, wegen Übertretung des am 20. Februar 1837 wider den Sclavenhandel erlassenen Strafgesetzes" wurde durch das bremische Kriminalgericht verhandelte und am 15. April 1842 auf Freispruch entschieden !

Das Schiff habe weder Sklavenhandel betrieben noch sei seine Ausrüstung oder Ladung dazu bestimmt gewesen

Außerdem beanstandete das Gericht die formelle und materielle Berechtigung des Kommandanten der britischen Sloop PERSIAN, Thomas Edward Symonds, die JULIUS & EDUARD zu untersuchen und nach Bremerhaven aufzubringen, da die Voraussetzungen des dies grundsätzlich erlaubenden Vertrags vom 30. November 1831 nicht vorgelegen hätten.