Verwandtschaftsbeziehungen
(Ahnen- und Verwandtschaftsverhältnisse / Verwandtschaftsbegriffe)
Die Verwandtschaft ist eine auf Abstammung von einem gemeinsamen Stammvater beruhende Blutsverwandtschaft
(gemeinsame genetische Herkunft) oder durch Schwägerschaft entstandenes rechtliches Verhältnis zweier Personen zueinander.
Hiervon zu unterscheiden ist, die Juristische Verwandtschaft (Adoption z.B.
Adoptiv- oder Zieh-Sohn bzw. -Tochter, auch Adoptivkinder).
Anmerkung zur Adoption: | Wir ein Kind
adoptiert so gilt es als verwandt. Die bis dato bestehende rechtliche Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern
wird durch eine Adoption aufgehoben. Das adoptierte Kind wird den leiblichen Kindern gleichgestellt. (Auch das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverbot hat damit volle Gültigkeit). Kirchenrecht
[CIC seit 1983], Canon: 1094 |
Verwandtschaftssysteme
nach Abstammung:
Patrilineare Verwandtschaft: Verwandtschaftssystem nach der männliche
Linie
(dazu gehören auch die Kinder des Sohnes, nicht aber die Kinder der
Tochter!)
Matrilineare Verwandtschaft: Verwandtschaftssystem nach der mütterliche
Line
(dazu gehören auch die Kinder der Tochter, nicht aber die Kinder
des
Sohnes!)
Die Kenntnis von den Verwandtschaftsgraden ist wichtig, z.B. bei der Heirat und bei Erbschaften.
Auch ist es wichtig, eine Aussage zu machen, nach welcher Zählweise die Angabe
des Verwandtschaftsgrades abgeleitet ist!
hierzu folgendes:
|
Anmerkung: Von der geraden Linie spricht man nur wenn die Verwandtschaftsbeziehung in einer Geraden verläuft (im Sinne von Vater-Großvater-Urgroßvater).
Hierzu ein Beispiel: |
§ 3. In der Seitenlinie gibt es so viele Grade wie Personen in beiden Linien zusammen, nach Abzug des Stammhauptes.
|
Anmerkung:
Hierzu ein Beispiel: |
Hierzu ein Beispiel:
Für die eine Person (A) ist die VP der Großvater und für die zweite Person (B) ist die VP der jedoch der
Ur-Großvater, dann sind diese beiden Personen (A) und (B) 'im 2. und 3.
Grad' blutsverwandt. Denn man zählt von
der Verbindungsperson die Anzahl der Generationen.
Generation: | ||||||
0 | ___ | VP (Großvater / Urgroßvater) |
___ | |||
| | | | |||||
1 | Sohn | Sohn | ||||
| | | | |||||
2 | (A) Enkel |
Enkel | ||||
| | ||||||
3 | (B) UrEnkel |
Hierzu ein Beispiel:
Zählt man die Geburten (*) im vorangegangenen Beispiel zwischen (A) und (B) so sind dies 5.
Damit sind die beiden Probanden 'im 5. Grad in der Seitenlinie' verwandt.
Von der geraden Linie spricht man nur wenn die Verwandtschaftsbeziehung in einer Geraden verläuft
(im Sinne von Vater-Großvater-Urgroßvater). Ansonsten spricht man von der Seitenlinie.
___ | VP (Großvater / Urgroßvater) |
___ | |||
| | | | ||||
(*) Sohn |
(*) Sohn |
||||
| | | | ||||
(A) | (*) Enkel |
(*) Enkel |
|||
| | |||||
(B) | (*) UrEnkel |
Ein weiteres Beispiel soll dies verdeutlichen:
Bin ich die BP und die ZP der Vater meines Vaters. Dann ist dies meinen
'Großvater'. Eine VP wird in diesem Fall nicht benötigt, da es sich um
eine Abstammung in direkter Linie handelt.
Wenn jedoch mein Großvater nun die BP ist und die ZP ist der Sohn seines Sohnes
(also ich). Dann bin ich in der Familienbeziehung sein 'Enkel'.
Dazu nun eine weitere
Variante die Beziehung zweier Personen anzugeben:
(ähnlich dem germanischen
(bzw. kanonischen) Rechtes, also bezogen auf eine gemeinsame Verbindungsperson)
Man
geht von der (BP) aus zwei Generationen nach oben [u = up], so erreicht man die
(VP)
und geht dann 3 Generationen nach unten [d = down] bis man die ZP erreicht. Man
notiert die Anzahl der u und d
Damit ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der BP und ZP [ uuddd
]
Damit ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der VP und BP [ uuu
] Enkel => Großvater
Damit ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen der ZP und VP [ ddd
] Ur-Enkel => Urgroßvater
Bei
einer Seitenlinie werden also immer [u
= up] und [d =
down] in der Formel erscheinen.
Bei einer Abstammung in direkter Linie, wird immer nur ein Buchstabe in der
Formel erscheinen.
Generation aufwärts zählend: |
Generation abwärts zählend: |
|||||||
2 | ___ | VP (Großvater / Urgroßvater) |
___ | 0 | ||||
| | up | down | | | |||||
1 | Sohn | f Brüder g |
Sohn | 1 | ||||
| | up | down | | | |||||
0 | (BP) Enkel |
f Cousin 1. Grades g |
(ZP) Enkel |
2 | ||||
down | | | |||||||
j
g |
(ZP) UrEnkel |
3 |
Darstellung der Verwandtschaftsverhältnisse:
Zur Klärung folgender Frage: "Wie ist die Bezeichnung 'Großcousin/-cousine'
in die Verwandtschaftsverhältnisse einzuordnen?"
Nach
meiner Auffassung ist der "Großcousin" oder die "Großcousine"
das Kind aus der Verbindung zwischen Großonkel und Großtante
(nach germanischem
Recht mit dem Probanden im 3. und 2. Grad blutsverwandt)
und nicht wie oftmals dargestellt die direkten Nachkommen der Cousin bzw. der
Cousine.
Damit folgt dieses Schema
nicht der Ableitung wie beim:
"Enkel(in) -> Urenkel(in) -> Ur (*2) Enkel(in)
-> Ur (*3) Enkel(in) -> Ur (*4)
Enkel(in) -> ... "
oder der Ableitung:
"Neffen -> Großneffen -> Urgroßneffe -> Altneffe oder Ururgroßneffe ...."
bzw.
"Nichte -> Großnichte -> Urgroßnichte -> Altnichte oder Ururgroßnichte ...."
(....
hier nutzt man weiterfolgend die gleichen Vorsilben wie bei der Ahnenreihe der
Eltern)
Einheitliche
Bezeichnungen für
die Verwandtschaftsgrade gibt es leider nicht, besonders bei den vielen
Cousin(e)'s gibt es die unterschiedlichsten Bezeichnungen.
Nachfolgende Grafik soll dies darstellen:
So
kann man zum Beispiel auch alle Cousin(e) s der gleichen Generation mit dem
Probanden durchnumerieren.
1. Cousin; 2. Cousin; 3.Cousin ; ......
und dann deren Kinder je nachfolgender Generation als removed (entfernt)
beziffern
also z.B. der "Enkel des 2.Cousin" als
"2.Cousin 2 removed"
was nach einer anderen Darstellung dem "Großcousin im 4.Grades"
entspricht.
Da in Wikipedia und
anderen Veröffentlichungen eine abweichende Bezeichnung der Verwandtschaftsgrade
dargestellt wird,
möchte ich diese nun kurz gegenüberstellen:
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Anmerkung:
Zu einer häufigen Frage: Ja, ein Cousin und eine
Cousine dürfen heiraten!
Bezifferung einzelner
Personen in der Familienforschung bzw. der Genealogie:
In der Genealogie verwendet man Kennziffern um die Ahnen eindeutig in den
Ahnenlisten anzugeben.
Dieses sogenannte Kekulé-System wurde von Stephan KEKULÉ v. STRADONITZ, 1898
festgelegt.
Die Ausgangsperson (BP) = Proband , Ahnenträger bzw. Ahnling
Verwandtschaftsverhältnisse
(Kennzeichnung u.a. in Schweden)
Kekulè-Nr. | engl. | Kennzeichnung mittels Buchstaben | |
2 | Vater | Father | f |
3 | Mutter | Mother | m |
4 | Großvater (väterliche Linie) |
Father's Father | ff |
5 | Großmutter (väterliche Linie) |
Father's Mother | fm |
6 | Großvater (mütterliche Linie) |
Mother's Father | mf |
7 | Großmutter (mütterliche Linie) |
Mother's Mother | mm |
8 | UrGroßvater (väterliche Linie) |
Father's Grandfather | fff |
9 | UrGroßmutter (väterliche Linie) |
Father's Grandmother | ffm |
10 | UrGroßvater (mütterliche Linie) |
Mother's Grandfather | mff |
11 | UrGroßmutter (mütterliche Linie) |
Mother's Grandmother | mfm |
usw. |
Bei der
Generationszählung kommt es manchmal zu Unterschiede.
Typisch ist das die Generationen nur vom Probanden an gezählt werden. Dann
beginnt man mit den Eltern als I. Generation.
(In römischen Ziffern darstellen !)
Möchte man jedoch auch die Generationen der Nachfahren des Probanden
nummerieren, so bietet sich folgende Zählweise an:
Die 'Generation des
Probanden'
wird mit "Null" beziffert und die Generationen der Nachfahren
werden mit negativen Zahlen
gezählt.
(In
der Tabelle mit arabische Ziffern dargestellt.)
Eine
Variante der Zählweise ist (wenn auch nicht so häufig), die Generation des
Probanden
mit "Eins" zu besetzen
und die 'Generationen der Vorfahren' jeweils um Eins zu erhöhen.
(In der Tabelle mit römischen Ziffern in Klammern dargestellt.)
Kommentar per Email von Hrn. F. Ridler: | "Die
Bezeichnungen für die Vorfahren vor den Urgroßeltern, also
"Alteltern" usw. sind Erfindungen aus der Zeit um 1900, sie
sind nicht altüberlieferte Begriffe der deutschen Sprache. Damals
wurden in genealogischen Zeitschriften mehrere unterschiedliche Vorschläge
für solche Benennungen gemacht" z.B. "Vorfahren vor 10 Generationen" scheint mir einfacher als "Stammgroßeltern" |
mein Kommentar: | Ja, es
gibt sehr viele Bezeichnungen die man anwenden kann. z.B. könnte man auch die "Stammgroßeltern" auch als U9-Großeltern bezeichnen. Ich denke wichtig ist doch nur, dass man sich in seiner Ahnentafel auf eine Begriffsbezeichnung festlegt und diese dann konsequent anwendet. Eindeutig sind letztendlich nur die Kekulè-Zahlen! |
BP | VP | ZP | Familienbeziehung |
Kekulè-Nr. zur BP |
Anzahl |
Generation
Eltern = I |
Generation
Proband =0 |
Generation Proband =(I) |
Ich | Nachkommen meiner Enkel | Urenkel / Urenkelin | -3 | |||||
Ich |
Nachkommen meiner Nachkommen Enkelkinder |
Enkel / Enkelin Enkelsohn / Enkeltochter |
-2 | |||||
Ich | Eltern |
Nachkommen meiner Neffe / Nichte |
Groß-Neffe / Groß-Nichte | -2 | ||||
Ich | Eltern | Nachkommen meiner Geschwister |
Neffe /
Nichte |
-1 | ||||
Ich |
Großeltern
|
Nachkommen meiner Cousin / Cousine (im 1.Grad ) oder auch Vetter/Base |
Cousin / Cousine (im 2.Grad ) |
-1 | ||||
Ich | meine Nachkommen | Sohn / Tochter oder allgemein: Kinder | -1 | |||||
Ich | Proband | 1 | 1 | 0 | ( I ) | |||
Ich | Nachkommen der Eltern |
Bruder / Schwester oder allgemein: Geschwister ( gleichaltrige Geschwister = Zwillinge) |
0 | |||||
Ich | Großeltern |
Nachkommen meiner
Onkel / Tante: (im 1.Grad ) |
Cousin 1.Grad
/ Cousine
1.Grad oder auch Vetter/Base |
0 | ||||
Ich | Großeltern | Geschwister der Eltern |
Onkel / Tante (im 1.Grad ) |
1 | ( II ) | |||
Ich | Erzeuger | Vater / Mutter oder allgemein: Eltern | 2 & 3 | 2 | I | 1 | ( II ) | |
Ich | Ehepartner | Eltern des Ehepartners | Schwiegervater / Schwiegermutter oder Schwiegereltern | I | 1 | ( II ) | ||
Ich | Ur-Großeltern |
Kinder von Ur-Großeltern: oder |
Großonkel / Großtante | II | 2 | ( III ) | ||
Ich |
Eltern der Eltern oder Großeltern |
Großvater auch Opa (Vaters Vater) (Mutters Vater) Großmutter auch Oma (Vater Mutter) (Mutters Mutter) |
4 & 5 6 & 7 |
4 | II | 2 | ( III ) | |
Ich |
Eltern der Großeltern oder Ur-Großeltern |
Ur-Großvater (Vater von Vaters Vater) (Vater von Mutters Vater) Ur-Großmutter auch "Mutterahne" (Mutter von Vater Mutter) (Mutter von Mutters Mutter) |
8 bis 12 12 bis 15 |
8 | III | 3 | ( IV ) | |
Ich | Eltern der Ur-Großeltern |
Alteltern Altmutter, Altvater |
16 bis 31 | 16 | IV | 4 | ( V ) | |
Ich | Eltern der Alteltern |
Altgroßeltern Altgroßmutter, Altgroßvater |
32 bis 63 | 32 | V | 5 | ( VI ) | |
Ich | Eltern der Altgroßeltern |
Alturgroßeltern Alturgroßmutter, Alturgroßvater |
64 bis 127 | 64 | VI | 6 | ( VII ) | |
Ich | Eltern der Alturgroßeltern |
Obereltern Obermutter, Obervater |
128 bis 255 | 128 | VII | 7 | ( VIII ) | |
Ich | Eltern der Obereltern |
Obergroßeltern Obergroßmutter, Obergroßvater |
256 bis 511 | 256 | VIII | 8 | ( IX ) | |
Ich | Eltern der Obergroßeltern | Oberurgroßeltern |
512 bis 1023 |
512 | IX | 9 | ( X ) | |
Ich | Eltern der Oberurgroßeltern | Stammeltern |
1.024 bis 2.047 |
1.024 | X | 10 | ( XI ) | |
Ich | Eltern der Stammeltern | Stammgroßeltern |
2.048 bis 4.095 |
2.048 | XI | 11 | ( XII ) | |
Ich | Eltern der Stammgroßeltern | Stammurgroßeltern |
4.096 bis 8191 |
4.096 | XII | 12 | ( XIII ) | |
Ich | Eltern der Stammurgroßeltern | Ahneneltern |
8.192 bis 16.383 |
8.192 | XIII | 13 | ( XIV ) | |
Ich | Eltern der Ahneneltern | Ahnengroßeltern |
16.384 bis 32.767 |
16.384 | XIV | 14 | ( XV ) | |
Ich | Eltern der Ahnengroßeltern | Ahnenurgroßeltern |
32.768 bis 65.535 |
32.768 | XV | 15 | ( XVI ) | |
Ich | Eltern der Ahnenurgroßeltern | Urahneneltern |
65.536 bis 131.071 |
65.536 | XVI | 16 | ( XVII ) | |
Ich | Eltern der Urahneneltern | Urahnengroßeltern |
131.072 bis 262.143 |
131.072 | XVII | 17 | ( XVIII ) | |
Ich | Eltern der Urahnengroßeltern | Urahnenurgroßeltern |
262.144 bis 524.287 |
262.144 | XVIII | 18 | ( IXX ) | |
Ich | Eltern der Urahnenurgroßeltern | Erzeltern |
524.288 bis 1.048.575 |
524.288 | IXX | 19 | ( XX ) | |
Ich | Eltern der Erzeltern | Erzgroßeltern |
1.048.576 bis 2. 097.151 |
1.048.576 | XX | 20 | ( XXI ) | |
Ich | Eltern der Erzgroßeltern | Erzurgroßeltern |
2.097.152 bis 4.194.303 |
2.097.152 | XXI | 21 | ( XXII ) | |
Ich | Eltern der Erzurgroßeltern | Erzahneneltern |
4.194.304 bis 8.388.607 |
4.194.304 | XXII | 22 | ( XXIII ) | |
Ich | Eltern der Erzahneneltern | Erzahnengroßeltern |
8.388.608 bis 16.777.215 |
8.388.608 | XXIII | 23 | ( XXIV ) | |
Ich | Eltern der Erzahnengroßeltern | Erzahnenurgroßeltern |
16.777.216 bis 33.554.431 |
16.777.216 | XXIV | 24 | ( XV ) |
Weitere Verwandtschaftsbezeichnungen (für weitere Hinweise bin ich dankbar!)
Die
Bezeichnung "Mutter", [mother],
[mommy (Amer.)]
wird umgangssprachlich auch als "Mutti, Mami, Mama"
[ma],
[mom] bezeichnet.
Die Bezeichnung
"Vater", [father]
wird umgangssprachlich auch als "Vati, Papa, Pappa, Papi, Pa, Paps"
[daddy]
bezeichnet.
"Halbschwester"
oder "Halbbruder"
Diese haben mit dem Probanden nur ein gemeinsamen Elternteil .
Schwester oder Bruder von gleichem Vater aber ungleicher Mutter, oder umgekehrt.
(Diese Bezeichnung
wird jedoch nur selten verwendet, wenn, dann um die besondere
verwandtschaftliche Beziehung darzustellen.)
"Halbschwestersohn
"
oder "Halbschwestertochter"
"Halbbrudersohn "
oder "Halbbrudertocher"
Kinder der "Halbschwester"
oder des "Halbbruders" auch "Halbnichten" und "Halbneffen".
"Stiefmutter"
oder "Stiefvater"
Wenn ein Elternteil erneut heiratet und so zum angeheirateten Elternteil keine Blutsverwandtschaft
besteht.
"Stieftochter"
oder "Stiefsohn"
Verwandtschaftsverhältnis eines Elternteils zum Kind in einer Familie, zu dem
keine Blutsverwandtschaft besteht.
Der
Begriff "Oma" [granny
or nana] ist identisch mit der "Großmutter"
[grandma], also
der Mutter der Eltern,
wird umgangssprachlich auch als "Gromu, Omi, Omama" oder im alpenländischen
Raum als
"Ahnl, Grosi " bezeichnet.
Der Begriff "Opa" [grandpa]
ist identisch mit dem "Großvater"
[granddad],
also dem Vater der Eltern,
wird umgangssprachlich auch "Opi" oder Opappa" und im
alpenländischen Raum als "Ähnl " bezeichnet.
Als
"Tante" [aunt]
wird die Schwester
eines Elternteils bezeichnet.
Als "Onkel" [uncle]
oder auch "Oheim"
oder "Ohm"
wird der Bruder eines Elternteils
bezeichnet,
Der "Oheim" ist jedoch kein eindeutiger Begriff, es kann
auch ein beliebiger männlicher
Blutsverwandter in der Seitenlinie so genannt werden.
Als "Muhme" bezeichnet
man meist die "Schwester der Mutter" also die Tante
(mütterlicherseits).
"Muhme"
ist das weibliche Analogon zu "Oheim",
jedoch nicht eindeutig, auch hier können andere weibliche Blutsverwandte
so genannt werden.
Vorwiegend wird dieser Ausdruck
für ältere Personen
angewendet.
Als "Mutterbruder" oder
auch "Muhmbruder" bezeichnet man den "Bruder der
Mutter" also den Onkel (mütterlicherseits).
Als "Vaterbruder" bezeichnet man den "Bruder des
Vaters" .
Der Begriff "Base" [cousin]
ist identisch mit der "Cousine
(1.Grad) "
[first cousin] ,
also
der Tochter von Onkel und Tante.
Der
Begriff "Vetter" [cousin]
ist identisch mit dem "Cousin
(1.Grad) "
[first cousin] , also
dem Sohn von Onkel und Tante.
Der "Vetter" ist jedoch auch kein eindeutiger Begriff, es kann
auch ein beliebiger männlicher
Blutsverwandter in der mannes-/ Seitenlinie so genannt werden.
Als "Cousine
(2.Grad)"
[cousin twice removed ] wird
die Tochter von "Cousin
bzw. Cousine (1.Grades)
" [first
cousin] bezeichnet.
Als "Cousin (2.Grad)"
[cousin twice removed ]
wird der Sohn von "Cousin
bzw. Cousine (1.Grades)
" [first
cousin] bezeichnet.
Variante:
Als "Coucousin(-e)" wird z.B. in der Schweiz/Aargau der Sohn
(Tochter) von Cousin(-e) bezeichnet.
Der
Begriff "Großcousine" ist identisch mit der "Tante im
2.Grad",also
der Tochter von Großonkel und Großtante.
Der Begriff "Großcousin" ist identisch mit dem "Onkel
im 2.Grad", also dem
Sohn von Großonkel und Großtante.
Gleichaltrige Geschwister werden als "Zwillinge" [twins] bezeichnet.
Schwägerschaft
(BGB § 1590)
Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die
Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem
Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft. Die Schwägerschaft dauert fort, auch
wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
Beispiele: Ehemann - Bruder der Ehefrau "Schwager"
, Ehefrau - Mutter
des Ehemanns
"Schwiegermutter".
Die Schwägerschaft besteht nur zwischen einem Verheirateten und den Verwandten
seines Ehepartners, nicht aber zwischen den beiderseitigen Verwandten der
Ehegatten untereinander (z.B. Bruder der der Ehefrau und Mutter des
Ehemanns).
Als "Schwägerin" [sister-in-law]
wird die Ehefrau des Bruders, als auch die Schwester des Ehepartners
bezeichnet.
Als "Schwager"
[brother-in-law]
wird der Ehemann der Schwester, als auch der Bruder des Ehepartners
bezeichnet.
In der Plattdeutschen Sprache
wird der Schwager als "Süstermann" bezeichnet.
Als "Geschwager" wird der Schwager als auch die Schwägerin
bezeichnet.
keine
Schwägerschaft im Sinn des BGB § 1590:
Als "Schwippschwägerin" [wife
of one's brother-in-law] wird die Ehefrau des Bruders des Ehepartners
[Ehefrau
des Schwager's]
bezeichnet.
Als "Schwippschwager"
[husband of one's sister-in-law]
wird der Ehemann der Schwester des Ehepartners
[Ehemann der
Schwägerin]
bezeichnet.
Als "Schwiegermutter" [mother-in-law]
wird die Mutter des Ehepartners bezeichnet.
Als "Schwiegervater" [father-in-law]
wird der Vater des Ehepartners
bezeichnet.
Als "Geschwäher" wird der Schwiegervater bezeichnet.
Als "Schwiegertochter"
[daugther-in-law]
wird die Ehefrau des Sohnes bezeichnet.
Als "Schwiegersohn"
[son-in-law] wird der
Ehemann der Tochter
bezeichnet.
Als "Geschwier" [Aussprache: geschwia ] wird das verwandtschaftliche Verhältnis der "Eltern der Ehepartner" zueinander bezeichnen ("Schwiegereltern" [parents-in-law] zu "Schwiegereltern").
Als
"Geschwieger" [lat.: consobrinus]
wird der Mutterbrudersohn
oder Mutterschwestersohn,
also der Cousin
(1.Grad) "
[first cousin]
(mütterliche Linie) bezeichnet.
Als
"Geschwisterkind"
( Neffe, Nichte ) wird das Kind des
Bruders / Schwester bezeichnet.
Umgangssprachlich (als
auch im Behördendeutsch) wird der Ausdruck "Geschwisterkind"
benutzt
wenn man geschlechtsneutral über Kinder, welche Geschwister sind, spricht bzw.
schreibt .
Als
"Geschwisterig"
werden Schwester und Bruder, also die Geschwister bezeichnet.
Als "Geschwisterbuhlchen"
werden die Nichten und Neffen, also die Geschwisterkinder bezeichnet.
Als "Geschwisterdiechter"
werden die Großnichten und Großneffen, also die Geschwisterenkel
bezeichnet.
Aus dem süddeutschen
Raum kommen folgende Begriffe:
Schwäher (gesamtdt. veraltet)
(= Schwiegervater, manchmal auch
Schwiegervater des eigenen Kindes)
Schwieger (= Schwiegermutter)
Geschwistergit (= die Geschwister)
A(h)n, Ähn (= Großvater)
Ähnin/Enin (= Großmutter)
uneheliche Kinder:
Die allgemeine Bezeichnung eines unehelichen Kindes in der Genealogie ist:
"illegitimes Kind" bzw. "illegitime Tochter" "illegitimer Sohn" Volkstümlich bzw. aus dem Mittelalter haben sich folgende Begriffe erhalten: "Bankert", "Bastard", "Kegel" Ein "Bankert" ist ein uneheliches Kind, welches auf der "harten Bank" also der Schlafbank der Magd, einer Bediensteten gezeugt bzw. geboren wurde. Sprachgeschichtlich steht dieser Ausdruck in Beziehung zur indogermanischen Urform "be-kerdha" mit der Bedeutung "außerhalb der Familie" bedeutet. Sprachlich ist der Ausdruck im niederen Volk verankert. Kirchenrechtlich wird Bankert als Bezeichnung für ein "Kind einer Unverheirateten" verwendet. In Süddeutschland ist Bankert noch heute ein Schimpfwort . Ein "Bastard" ist historisch gesehen ein Kind, welches nicht ehelich gezeugt wurde, oder gezeugt wurde als Zeichen der Unterwerfung des Besiegten. Den sprachlichen Ursprung kann man von französischen 'bas' (lat.:'bassus'= niedrig) herleiten. Damit ist der Bastard ein vom Stand her nicht ebenbürtiges oder in wilder Ehe gezeugtes Kind. Der Begriff "bâtard" fand dann Eingang in die französische Sprache und kam über das Rittertum in den deutschen Sprachraum. Hier begann dieses Wort, aus der vornehmen franz. Sprache kommend, das ursprünglich germanisches Wort "Bankert" zu verdrängen. Heute wird der Begriff "Bastard" als Bezeichnung für Mischlinge genutzt und dies können auch Kinder aus legitimen Verbindungen sein. Ein uneheliches Kind wird umgangssprachlich auch als "Kegel" bezeichnet. Die Redewendung "Kind und Kegel" bedeutete demnach alle ehelichen und unehelichen Kinder und ist heute eine stehende Redewendung. Seit dem Mittelalter findet man diesen Ausdruck in der deutschen Sprache. |
Anmerkung:
Eine nicht direkte Verwandtschaftsbeziehung, ist der "Gevatter" bzw. die
"Gevatterin". Damit bezeichnet man umgangssprachlich einen guten Freund oder eine gute Freundin. Früher jedoch war dies
oftmals die Bezeichnung für Taufpate bzw. Taufpatin die oftmals in einer direkten Verwandtschaftsbeziehung standen.
Wird in der
Verwandtschaft jemand als "Freund" bezeichnet, ist dieser in
der Regel aus der weiteren Verwandtschaft und oft nur verschwägert aber nicht
blutsverwandt.
Kinder bezeichnen häufig auch nicht anverwandte Personen (Freunde, Nachbarn, Erzieherinnen) als "Tante oder Onkel".
Übernimmt
jemand die Taufpatenschaft so wird diese Person als "Patentante bzw.
Patenonkel" bezeichnet.
Anm.: Nach kirchlichen (kanonischen) Recht gibt ein Eheverbot zwischen Täufling
und Pate.
Referenz:
Die Seite entstand Anfang 2000, angeregt durch die Seite von Frank
Schnell http://www.frank-schnell.de/verwandtschaft.htm
der die Verwandtschaftsbeziehungen durch die BP und ZP erklärte.
Eine weitere Quelle
war die Seite von Doris Reuter http://www.genealogie-forum.de/allgemein/ahnentafel.htm,
welche die Ahnen-Bezifferung und Generationenbeziehungen sehr schön darstellte.
EMail von F. Ridler, 2004
EMail von C. Drack, 2005
EMail von E. Siebenrok, 2006
EMail von MBB, 2007 (Danke für die Korrekturen)
EMail von C. Fuchs, 2008
Codex Iuris Canonici http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Iuris_Canonici
BGB §§ 1589,1590 http://www.lrz-muenchen.de/%7ELars.Lehre/jura/1421.htm
Sowie weiterer WWW-Suchergebnisse die ich leider nicht nennen kann, da ich sie damals nicht notierte.